1964/J XXV. GP

Eingelangt am 08.07.2014
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Anfrage

der Abgeordneten Angela Lueger und GenossInnen an den Bundesminister für Justiz betreffend „Geldbußen bei Verstößen nach dem Kartellgesetz, Pauschalgebühr bei Zusammenschlussanmeldungen nach dem Wettbewerbsgesetz“

Mit der AB 13865 XXIV. GP vom 26. April 2013 wurde die gleichlautende Anfrage der Abg. z. NR. a.D. Mag. Johann Maier letztmalig durch die damalige Justizministerin beantwortet.

Nun ist im Regierungsübereinkommen von SPÖ und ÖVP festgelegt, dass ein Teil der Geldbußen dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) zufließen sollen.

Aus aktuellen Gründen wird die gleichlautende Anfrage teilweise wieder gestellt, um die aktuellen Zahlen zu erhalten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Justiz nachstehende

Anfrage:

1.    In welchem Globalbudget werden die Geldbußen bei Verstößen nach dem Kartellgesetz als Einnahmen im Bundeshaushalt verbucht?

Auf welchem Budgetkonto werden diese verbucht?

Welche Beträge sind im den Jahre 2013 dort als Einnahmen verbucht worden?

2.    Gab es eine spezifische Verwendung dieser Einnahmen?

Wenn ja, wie werden sie verwendet?

3.    Wenn es eine spezifische Verwendung dieser Einnahmen gibt, wird ein Teil dieser Gelder auch für konsumentenpolitische Maßnahmen verwendet?

Wenn nein, warum nicht?

4.    Werden Sie sich dafür einsetzen, dass diese Gelder zukünftig auch für eine Stärkung der wettbewerblichen Gesinnung, des Wettbewerbsvollzugs und für konsumentenpolitische Maßnahmen zugutekommen?

5.    In welchem Globalbudget werden die Einnahmen aus Pauschalgebühren für fusionsrechtliche Anwendungen im Bundeshaushalt verbucht?

Auf welchem Budgetkonto werden diese verbucht?

6.    Gibt es eine spezifische Verwendung dieser Einnahmen?

Wenn ja, kommen diese Gelder auch dem Wettbewerbsvollzug oder konsumentenpolitischen Maßnahmen zugute?

7.    Teilen Sie die Rechtsauffassung ihrer Vorgängerin in Beantwortung der Fragen 7 - 15 der Anfrage 14098/J XXIV GP? Wenn nein, in welchen Punkten nicht?

8.    Ab welchem Zeitpunkt sollen Bußgelder die bei Verstößen nach dem Kartellgesetz verhängt werden, dem VKI zufließen?