1982/J XXV. GP

Eingelangt am 09.07.2014
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ANFRAGE

der Abgeordneten Petra Steger

und weiterer Abgeordneter

 

an das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport

 

betreffend Traglufthalle des österreichischen Schwimmverbandes

Am 26. Februar 2010 wurde im Wiener Gemeinderat ein Antrag zur Förderung zur Errichtung einer Traglufthalle im Wiener Stadionbad mit einer Fördersumme von insgesamt 350.000 € netto für den österreichischen Schwimmverband durch die Stadt Wien einstimmig genehmigt. Die genehmigte Summe von 350.000 € netto stellte aber nur 50 % einer Gesamtfördersumme von 700.000 € netto für die Errichtung der Traglufthalle dar. Laut Förderantrag wurden die 350.000 € Differenz durch eine Bundesförderung durch das Sportministerium finanziert. 

In ihrem Schreiben vom 27. Jänner 2010 weist die damalige Abteilungsleiterin der Magistratsabteilung 51 der Stadt Wien, Sandra Hofmann, darauf hin, dass (Zitat):

 »Die notwendigen Mittel zur Finanzierung des Gesamtbetrags von Euro 700.000 netto, sollen je zu 50 % von der Republik Österreich und der Stadt Wien aufgebracht werden. Die Grundsatzerklärung der Republik Österreich vom 25. Jänner 2010 zur Übernahme der Kosten von € 350.000,— netto liegt dem Ansuchen des OSV bei.«

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport nachstehende

 

Anfrage

1.    Wer hat die Grundsatzerklärung zur Übernahme von Euro 350.000 € netto von Seiten des OSV mit dem Sportministerium verhandelt?

2.    Wer hat die Grundsatzerklärung zur Übernahme von Euro 350.000 € netto von Seiten des OSV mit dem Sportministerium unterzeichnet?

3.    Wer hat die Grundsatzerklärung zur Übernahme von 350.000 € netto im Sportministerium mit dem OSV verhandelt und formuliert?

4.    Wer im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport hat die positive Grundsatzerklärung zur Übernahme der Finanzierung der 350.000 € netto genehmigt?

5.    Wer im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport hat die positive Grundsatzerklärung zur Übernahme der Finanzierung der 350.000 € netto unterzeichnet?

6.    Nachdem die Grundsatzerklärung dem Förderantrag durch die Magistratsabteilung 51 nicht beiliegt stellt sich die Frage, wer hat eine Kopie dieser Grundsatzerklärung?

7.    Wo kann die Grundsatzerklärung eingesehen werden?

Dem Förderantrag der Magistratsabteilungen 51 liegt ein Schreiben des damaligen OSV-Präsidenten Paul Schauer und des damaligen – und jetzt von der Generalversammlung des OSV mit einem lebenslänglichen Funktionärsverbot belegten Finanzreferenten des OSV (zugleich damals Finanzkontrolleur der Bundessportorganisation, Kassier des Poolvereines des OSV, Finanzkontrolleur der vom Ministerium unterstützten privaten GmbH und des Poolvereins und später auch Geschäftsführer dieser GmbH) Walter Benesch, bei. In diesem Schreiben spricht Präsident Schauer von einer „Rücksprache“ mit dem Sportministerium. (Zitat):

»Dazu erlauben wir uns, auch nach Rücksprache mit dem Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport, an Sie mit der Bitte um Gewährung folgender Sportstättenförderung heranzutreten: Errichtung einer Traglufthalle zur temporären Überdachung des Sportbeckens für die Wintersaisonen im Wiener Stadion Bad.

Übernahme Kosten Land Wien 50 %, Übernahme Kosten Republik Österreich 50 %«

8.    Wer war von Seiten des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport an dieser „Rücksprache“ beteiligt?

9.    Wurde dem Österreichischen Schwimmverband im Rahmen dieser „Rücksprache“ eine Förderung von 350.000 € netto für die Errichtung einer Traglufthalle zugesagt?

10. Wenn nicht, was wurde im Rahmen dieser „Rücksprache“ zwischen Österreichischem Schwimmverband und dem Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport vereinbart?

11. Fand diese „Rücksprache“ nach oder vor der Unterzeichnung der Grundsatzerklärung zur Übernahme der 350.000 € netto statt?

In Ihrem Schreiben vom 27. Jänner 2010 weist die Abteilungsleiterin des Sportamts Wien (Magistratsabteilung 51 der Stadt Wien) darauf hin, dass die Förderung über eine private GmbH abgewickelt werden soll (Zitat):


»In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass der Förderungswerber erklärt hat, sich zur Abwicklung einer GmbH die vorsteuerabzugsberechtigt ist, zu bedienen, so dass sich sowohl für die Republik Österreich als auch für die Stadt Wien lediglich der Nettobetrag in der Höhe von je Euro 350.000.— in einer den Haushalt belastenden Weise auswirken wird.«

12. War dem Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport bei Unterzeichnung der Grundsatzerklärung bekannt, bzw. bewusst, dass die Förderung von 350.000 € netto über eine private GmbH abgewickelt werden soll?

13. War oder ist dem Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport der Name der vorsteuerabzugsberechtigten GmbH bekannt?

14. Wurde vor der Abgabe der Grundsatzerklärung die Legitimität der vorsteuerabzugsberechtigten GmbH durch das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport geprüft?

15. Wurde vor der Abgabe der Grundsatzerklärung die vorsteuerabzugsberechtigte GmbH überprüft und ihre wirtschaftlichen Kennzahlen ermittelt (Bilanz, Eigenkapital, Umsatz, Gewinn oder Verlust)?

Der damalige Kassier des OSV und auch Geschäftsführer der Pool-GmbH des OSV, Walter Benesch, hat behauptet, dass sich die Fördergeber (also der Bund, in diesem Fall das Sportministerium, und die Stadt Wien) vom OSV gewünscht hätten, dass der OSV dieses Projekt selbst — und zwar über eine geheime vorsteuerabzugsberechtigte GmbH — abwickelt. Von der Existenz dieser GmbH wussten zum damaligen Zeitpunkt nachweislich weder die Rechnungsprüfer des OSV, die Landesschwimmverbände, die Mitgliedsvereine noch zahlreiche Vorstandsmitglieder des OSV.

16. Hat das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport den österreichischem Schwimmverband dazu aufgefordert, die Förderung von 350.000 € netto über eine private GmbH abzuwickeln?

17. Wer genau hat im Namen des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport den OSV aufgefordert die Förderung über eine vorsteuerabzugsberechtigte GmbH abzuwickeln?

18. War die Abwicklung über eine vorsteuerabzugsberechtigte GmbH ein Teil, der vom Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport abgegebenen, Grundsatzerklärung die Förderung von 350.000 € netto zur Verfügung zu stellen?

19. Wer war der formalrechtlich korrekte Fördermittelempfänger aus der gewährten Subvention?

20. Auf welches Konto wurden die Fördergelder wann überwiesen?

21. Welche Mitarbeiter des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport hatten zum damaligen Zeitpunkt Kenntnis von der GmbH mit dem Namen „Pool des Österreichischen Schwimmverbandes GmbH“?

22. War zum Zeitpunkt der Gespräche, Verhandlungen und Abschluss der Grundsatzerklärung des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport die ehemalige OSV-Pressesprecherin und jetzige Pressesprecherin des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport (zuständig für den Themenbereich „Sport“), Anja Richter, an diesen beteiligt?

23. Wusste Anja Richter, als ehemalige langjährige OSV-Pressesprecherin und Insiderin, von der Existenz der geheimen Pool GmbH?

Der Antrag zur Förderung der Errichtung einer Traglufthalle wurde vom Österreichischen Schwimmverband unter anderem deshalb gestellt, weil die Errichtungskosten angeblich nicht durch den Verband selbst getragen werden konnten. Zumindest wurde das so argumentiert. Dem Förderansuchen an die Gemeinde Wien liegt eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung des Jahres 2009 als auch eine Vorschau auf die Einnahmen und Ausgaben des Jahres 2010 durch den Österreichischen Schwimmverband bei.

Laut Beilage erwartete der Österreichische Schwimmverband im Jahr 2010 Einnahmen von 537.500.- € und Ausgaben von 535.000.- €. Darüber hinaus gab der Schwimmverband an, laut Rechnungsabschluss des Jahres 2009 Gesamteinnahmen von 670.000.- € und Gesamtausgaben von 669.000.- € gehabt zu haben.

Diese Zahlen sind insofern bemerkenswert, da der österreichische Schwimmverband selbst in seinem Jahresabschluss 2009 Einnahmen von 1.045.239,13 € und Ausgaben von 1.043.642,80 € angibt. Verblüffend ist darüber hinaus wie sehr sich der österreichische Schwimmverband auch bei den Zahlen für das damals laufende Jahr 2010 verschätzte. Während im Förderantrag sowohl bei den Einnahmen als auch bei den Ausgaben von knapp über 530.000.- € die Sprache ist, zeigt der Jahresabschluss 2010 ein anderes Bild. Laut Jahresabschluss 2010 gab es Einnahmen von 1.196.978,30 € und Ausgaben von 1.195.837,10 €.

24. Hat das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport vor Abgabe der Grundsatzerklärung zur Finanzierung einer Förderung von 350.000 € netto die finanzielle Gebarung des österreichischen Schwimmverbandes geprüft?

25. Waren dem Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport, im Gegensatz zur Stadt Wien, die wahren und echten Ausgaben und Einnahmen des österreichischen Schwimmverbandes bekannt?

26. Wenn dem so war, hat das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport die korrekten Zahlen an die Stadt Wien weitergeleitet?

27. Welche Angaben des Österreichischen Schwimmverbandes wurden durch das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport vor der Abgabe der Grundsatzerklärung überprüft?

28. Wer war für eine solche Überprüfung im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport verantwortlich?

29. Werden im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport Förderungen, die den Steuerzahler hunderttausende Euros kosten, ohne Überprüfung der Angaben der Fördergeldwerber vergeben?

30. Wie viele ähnliche Grundsatzerklärungen — wie im gegenständlichen Fall der Traglufthalle — über Förderzusagen werden durchschnittlich pro Jahr durch das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport abgegeben?

31. Wie viele Grundsatzerklärungen über positive Förderzusagen von jeweils über 100.000 € hat das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport in den letzten zehn Jahren unterzeichnet?

32. Wurde die Legitimität der Höhe der beantragten Förderung durch den Österreichischen Schwimmverband vom Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport überprüft?

33. Gibt es im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport irgendwelche Unterlagen wie z.B. Kostenvoranschläge, vergleichbare Angebote, Belege über die korrekte Abrechnung, tatsächlich aufgetauchte Mittel und weitere Informationen zum Projekt „Traglufthalle“ ohne die kein anderer in Österreich eine Förderung genehmigt bekommen würde?

34. Wenn ja, wer hat genau welche Unterlagen wann bekommen und in welcher Form wurden sie auf ihre Legitimität und Richtigkeit überprüft?

Nachdem das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport  Anfang 2014 schon Unregelmäßigkeiten beim Betrieb der Traglufthalle ermittelt hat, und dazu auch schon am 18. Februar 2014 eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft geschickt hat, stellt sich die Frage warum nicht auch die gesamte Errichtung der Halle und die Förderabwicklung untersucht wurden oder werden? Schon alleine die Untersuchung eines Randthemas des gesamten Projekts hat zu Rückzahlungen von mehr als 72.000 € durch den Österreichischen Schwimmverband geführt. Wenn schon der Betrieb zu derartig großen Unregelmäßigkeiten geführt hat, dann ist es doch nur logisch zu erwarten, dass auch beim Bau selbst und der Förderabwicklung unlauter gehandelt wurde.

35. In welcher Form wird das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport  die korrekte Fördermittelabrechnung von 350.000 € netto bei der Errichtung der Traglufthalle des österreichischen Schwimmverbandes im Wiener Stadionbad überprüfen?

36. Wie wird das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport  sicherstellen, dass hunderttausende Euros an Steuermitteln korrekt ausgegeben wurden?

37. Welche neuen Ermittlungsschritte durch die Staatsanwaltschaft sind dem Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport  seit Übermittlung der Sachverhaltsdarstellung bekannt?

38. Wurden irgendwelche Finanz- bzw. Buchhaltungsunterlagen des Österreichischen Schwimmverbandes gesichtet, analysiert, durch die Staatsanwaltschaft angefordert oder beschlagnahmt?

39. Wenn nicht, warum wird hier nicht energischer vorgegangen?

40. Ist dem Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport  bekannt, dass es bei der Staatsanwaltschaft Wien eine Anzeige gibt, die sich u.a. auch genau mit dem Thema „Traglufthalle im Wiener Stadion Bad“ beschäftigt?

Der damalige Multifunktionär Walter Benesch hat auf Nachfragen zur Gebarung dieser GmbH am Verbandstag des Österreichischen Schwimmverbandes im September 2012 erklärt, dass diese niemanden – weder die Rechnungsprüfer noch die Mitgliedsvereine des OSV - etwas angehe, da es sich um eine private GmbH handle, die nichts mit dem OSV zu hat.

41. Hat das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport  vor der Genehmigung der Steuergelder in Höhe von 350.000.- € netto an diese GmbH die Vorlage deren Gesellschaftsvertrag verlangt?

42. Hat das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport vor der Genehmigung der Steuergelder in Höhe von 350.000.- € netto die Vorlage der Statuten des Österreichischen Schwimmverbandes verlangt?

43. Wenn nein, warum nicht?

44. Wenn ja, warum hat das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport  nicht erkannt, dass es keinen rechtmäßigen Zusammenhang zwischen dieser GmbH und dem Österreichischen Schwimmverband gab bzw. gibt?

45. War oder ist es dem Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport  bekannt, dass es dem Österreichischen Schwimmverband gemäß seiner Statuten überhaupt nicht möglich war, sich an einer GmbH zu beteiligen oder eine zu besitzen?

46. Hätte das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport, wenn es diese Unterlagen eingesehen und korrekt bewertet hätte, dennoch Fördergelder in dieser Höhe an eine  rechtlich mehr als fragwürdige Konstruktion vergeben?

47. Vergibt das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport  auch an andere Organisationen als den Österreichischen Schwimmverband Subventionen ohne korrekte Daten als Entscheidungsgrundlage einzuheben und ohne diese korrekt zu bewerten bzw. bei korrekter Einhebung und Bewertung derselben, selbst bei rechtlich bedenklichen Konstruktionen wie dieser im Österreichischen Schwimmverband?

48. Wovon hängt die Fördermittelvergabe genau ab?


49. Gibt es generell irgendwelche Regeln im Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport  für Fördermittelwerber und deren Verpflichtungen zur Vorlage bestimmter Unterlagen, wie z.B. Gesellschaftsverträge oder Statuten? Oder werden alle Fördermittel des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport  ohne weitere Überprüfung vergeben?

50. Gibt es ein gut funktionierendes Kontrollsystem des Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport  für die Korrektheit der Fördermittelvergaben und Förderabrechnungen?

51. Wenn ja, warum hat dieses beim Österreichischen Schwimmverband nicht gegriffen und warum mussten einige wenige Sportler und mutige Funktionäre gemeinsam mit den Medien ermitteln, bis es sogar zu öffentlichen Geständnissen von Rechnungsfälschungen im Österreichischen Schwimmverband gekommen ist?

52. Hat das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport  direkt oder indirekt darauf Einfluss genommen, dass es bisher – trotz öffentlicher Geständnisse und  obwohl der Österreichische Schwimmverbandsvorstand am letzten Verbandstag verweigert hat, überhaupt über seine Entlastung abstimmen zu lassen, sondern darauf verzichtet und darauf bestanden hat, nicht entlastet zu werden, und obwohl dieser bereits hohe Rückstellungen aufgrund weiterer entdeckter umfangreicher Malversationen bei Abrechnungen gebildet hat – zu keinen Beschlagnahmungen der Buchhaltungsunterlagen des Österreichischen Schwimmverbandes durch die Staatsanwaltschaft gekommen ist, ohne welche eine korrekte und umfassende Ermittlung überhaupt nicht möglich ist?

53. Hat das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport  vor, selbst zu verlangen, dass die Buchhaltungsunterlagen der letzten 10 Jahre des Österreichischen Schwimmverbandes vorgelegt und überprüft werden?

54. Wenn nein, warum nicht?

55. Ist es dem Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport  bekannt, dass es in den Anzeigen gegen Funktionäre des Österreichischen Schwimmverbandes zahlreiche weitere Hinweise darauf gibt, dass öffentliche Mittel des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport nicht korrekt verwendet wurden?

56. Wird das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport diesen Hinweisen nachgehen?

57. Wenn nein, warum nicht?

58. Warum funktioniert die Kontrolle der korrekten Fördermittelverwendung beim Österreichischen Schwimmverband nicht bzw. wird diese überhaupt nicht umfassend angestrebt?


59. Ist dem Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport  bekannt, dass der damalige Multifunktionär Walter Benesch am Verbandstag des Österreichischen Schwimmverbandes bekannt gegeben hat, dass er Geschäftsführer dieser hier gegenständlichen „Geheim-GmbH werden musste, weil der Abrechnungsaufwand für die gewährten Fördermittel betreffend die Traglufthalle derart kompliziert und aufwendig war, dass dies im Ehrenamt nicht mehr für ihn zu erledigen war?

60. Ist es dem Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport  bekannt, dass die Traglufthalle bereits im Jahr 2010 fertiggestellt war und Walter Benesch erst im November 2011 zum Geschäftsführer der GmbH bestellt worden war?

61. Liegen dem Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport  auch Abrechnungsbelege für Leistungen von Walter Benesch vor?

In einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien zu diesem Fall wird vermutet, dass die Hauptaufgabe von Walter Benesch die Fälschung von Rechnungen war.

62. Hat das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport  je überprüft, ob es sich bei diesen vermuteten Fälschungen auch um Rechnungen handelt, die im direkten Zusammenhängt mit vom Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport  geförderten Projekten stehen?

63. Ist es dem Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport  bekannt, dass bis zur Entdeckung dieser Geheim-GmbH durch Sportler und Funktionäre des österreichischen Schwimmverbandes, mindestens sechsstellige Beträge dieser GmbH und auch solche Gelder, die dem Österreichischen Schwimmverband zustehen sollten, auf dem Privatkonto des Walter Benesch verbucht wurden?

64. Hat das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport  je überprüft, ob Teilbeträge - oder der Gesamtbetrag - der € 350.000.- Förderung für die Errichtung der Traglufthalle im Wiener Stadionbad so wie andere Gelder des österreichischen Schwimmverbandes auf das private Konto von Walter Benesch verbucht bzw. überwiesen wurden?

65. Hält es das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport in diesem Zusammenhang für weise, dass die Sportfunktionäre in der Bundessportorganisation ihre Förderanträge und Fördermittelabrechnungen selbst kontrollieren?

66. Wenn nein, warum ist es dann so?

67. Wenn ja, gäbe es vielleicht aus Sicht des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport noch weisere Optionen, gerade im Hinblick auf die inzwischen nachgewiesen Missbrauchsvorfälle rund um den Österreichischen Schwimmverband?


68. Ist es dem Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport bekannt, dass der ehemalige Generalsekretär des OSV Thomas Gangel im Österreichischen Schwimmverband und einer der Geschäftsführer in der Geheim-GmbH, die laut Aussage der aktuelle Geschäftsführerin praktisch keine Tätigkeit entwickelt hat und mit einem Aufwand von ca. Null zu führen ist und war, rund 9.000.- € monatlich bezogen hat die teilweise oder zur Gänze durch öffentliche Fördergelder finanziert wurden?

69. Ist dies aus Sicht des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport ein angemessenes Sekretärsgehalt im österreichischen Sport?

70. Wie sieht es in diesem Bereich (Sekretärsgehälter) bei anderen Sportverbänden aus?

71. Ist es dem Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport bekannt, dass Thomas Gangel nach einer Selbstanzeige wegen der Beteiligung an Rechnungsfälschungen aus dem Österreichischen Schwimmverband ausgeschieden ist und dafür ein Jahresgehalt an Abfertigung erhalten hat, dass wieder zur Gänze oder zum Teil durch öffentliche Fördergelder finanziert wurde?

72. Kann das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport ausschließen, dass bei Vorliegen dieses Entlassungsgrundes, der keine Abfertigung rechtfertigt, keine Steuergelder dafür verwendet wurden?

73. Sind dem Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport derartige Abrechnungen bezüglich der Abfertigung des Thomas Gangel bekannt?

74. Wenn ja, kann ihr Ministerium in diese Abrechnungen einsehen?

75. Sollte sich herausstellen, dass öffentliche Sportförder-Gelder für die Bezahlung und die Abfertigung des ehemaligen Generalsekretärs Thomas Ganges verwendet wurden, würden diese Beträge vom Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport  zurückgefordert werden?

76. Wenn ja, wie und mit welchen Instrumenten?

77. Wenn nein, warum nicht?

78. Welche Untersuchungen hat das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport  zum Thema „Fördergeldverwendung, -missbrauch und -veruntreuung durch den Österreichischen Schwimmverband im Laufe der letzten 10 Jahr“ mit welchem Ergebnis durchgeführt und welche Untersuchungen werden noch durchgeführt?