1984/J XXV. GP

Eingelangt am 09.07.2014
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Hübner, Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres

betreffend österreichisch-türkische Doppelstaatsbürgerschaften

Wie die Tageszeitung die Presse berichtete, besitzen Schätzungen zufolge mehrere zehntausend Österreicher - der österreichischen Rechtslage nach - illegalerweise die türkische Staatsbürgerschaft. Vor der Erteilung der österreichischen Staatsbürgerschaft wird die türkische zurückgelegt, um sie gleich nach Erhalt der österreichischen wieder anzunehmen. Ein Sprecher der Innenministerin bestätigt zwar das Problem, hält das Ausmaß aber für viel geringer. Allerdings, so sagt er, gebe es „naturgemäß“ keine Statistik. Diese fehlt auch bezüglich der Verfahren zum Verlust der Staatsbürgerschaft (z.B. in Folge des Wiedererwerbs der alten). Nur für Wien liegt von Experten eine Schätzung vor: Demnach gibt es in Wien etwa 1000 derartige Verfahren, ein Viertel betrifft den Wiedererwerb der türkischen Staatsbürgerschaft. Die MA 35 bestätigt die Zahlen jedoch nicht, da die Daten nicht derart ausgewertet würden.

Auch das Außenministerium bestätigt: „Ja, das Problem ist uns bekannt“. Und weil es sich nicht um Einzelfälle handle, würde das auch bei Treffen mit dem Botschafter und bei Besuchen in der Türkei regelmäßig angesprochen, so ein Sprecher des Ministeriums:  „Wir weisen dabei darauf hin, dass der Wiedererwerb der türkischen Staatsbürgerschaft illegal ist.“ Auch bei der österreichischen Botschaft in Ankara prüfe man, wenn ein türkischstämmiger Österreicher wegen Dokumenten vorstellig werde, ob er auch türkischer Staatsbürger sei. (Quelle: „Die Presse“ vom 30.5.2014)

In diesem Zusammenhang richten die nachstehend unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres folgende

 

 

 

Anfrage

1.    Welchen Erfolg haben die Gespräche mit der Türkei bislang gezeitigt?

2.    Haben Sie den Wunsch nach Datenaustausch bezüglich Doppelstaatsbürgern an Ihre türkischen Gesprächspartner herangetragen?

3.    Wie werden Sie die Frau Innenministerin bei der Eindämmung der illegalen Praxis österreichisch-türkischer Doppelstaatsbürgerschaften unterstützen?

4.    Werden türkischstämmige Österreicher mit Doppelstaatsbürgerschaft, die an Botschaften wegen Dokumenten vorstellig werden, an das Innenministerium zum Zwecke der Einleitung eines Staatsbürgerschaftsaberkennungsverfahrens weitergemeldet?

5.    In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2008 bis 2013 diplomatischer Aufwand betrieben, um Doppelstaatsbürger aus einer unangenehmen Lage zu helfen (aufgeschlüsselt nach Jahren)?

6.    Um Doppelstaatsbürger welcher Staaten neben Österreich handelte es sich?

7.    Wer genau hat den diplomatischen Aufwand getrieben?

8.    Wie viele dieser Personen, welchen mit diplomatischem Aufwand geholfen wurde, haben in weiterer Folge die österreichische Staatsbürgerschaft verloren (aufgeschlüsselt nach Jahren)?

9.    Gab es von Ihrer Seite bereits Gespräche mit Vertretern der türkischen Konsulate in Österreich?

10. Wenn ja, wann genau fanden diese statt?

11. Wenn nein, warum nicht?

12. Wurde im Zuge möglicher Gespräche die offizielle Vertretung der Türkei darauf hingewiesen, dass die Anstiftung zu einer Straftat ein fragwürdiges Verhalten gegenüber der Republik darstellt?

13. Wenn ja, gibt es eine Zusicherung der offiziellen Vertretung, hinkünftig davon abzulassen?

14. Wenn nein, welche Auswirkungen hat das auf die diplomatischen Beziehungen zur Türkei?