2035/J XXV. GP
Eingelangt am 09.07.2014
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ANFRAGE
des Abgeordneten Ing. Hofer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend „Mindestsicherung verhindert Teilzeit-Jobs“
Die Tageszeitung „Kurier“ veröffentlichte am 24. Juni 2014 auf S. 10 folgenden Artikel:
Mindestsicherung verhindert Teilzeit-Jobs
Gebäudereinigung. In der Reinigungsbranche (8100 Betriebe, 45.100 Beschäftigte) herrscht Personalmangel. "Unsere angelernten Vollzeit-Arbeitskräfte erhalten 1400 Euro brutto Mindestlohn. Jede Friseuse wird schlechter bezahlt", sagt Ursula Krepp, Chefin der Firma Service Team und WKÖ-Branchensprecherin in Oberösterreich. Das große Problem sei aber, Teilzeit-Arbeitskräfte zu bekommen. Das liege vor allem an der Mindestsicherung, der früheren Sozialhilfe. Sie beträgt 814 Euro netto für Alleinerziehende. "Manche Bewerber, die nur Teilzeit arbeiten wollen oder können, bekämen weniger raus als die Sozial-Transferleistungen ausmachen", sagt Krepp. "Viele Menschen können es sich daher gar nicht leisten, Arbeit anzunehmen." Der Linzer Ökonomie-Professor Friedrich Schneider hätte dafür aber eine Lösung. "Man könnte das System umdrehen, indem man Arbeitswillige nicht bestraft, sondern belohnt, weil es zu keinen Abzügen bei manchen Transferleistungen kommt", sagt Schneider. Einkommen bis zu 1000 Euro sollten abzugsfrei bleiben. Das würde die Lage entschärfen.“
[…]
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende
ANFRAGE