2053/J XXV. GP

Eingelangt am 09.07.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

des Abgeordneten Niko Alm, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Betrieb von Tor-Servern in Österreich

 

Durch das Overlay-Netzwerk Tor (https://www.torproject.org) können Menschen das Internet anonym nutzen. Verbindungsdaten werden anonymisiert und die Nutzer_innen werden durch so bezeichnetes “Onion Routing” vor der Analyse ihres Datenverkehrs geschützt. D. h. die Webinhalte werden über zufällig ausgewählte, alle 10 Minuten wechselnde Routen von jeweils 3 verschiedenen “Knoten”, also Servern, geleitet und so anonymisiert.

Tor kann also grundsätzlich weder von staatlichen Stellen, noch von sonstigen Dritten überwacht werden. Es handelt sich dabei folglich um ein Medium, das dazu genutzt werden kann, die eigene Privatsphäre bei der privaten Kommunikation zu schützen – was nicht zuletzt nach Bekanntwerden der NSA-Affäre, die sich durch die massenhafte und anlasslose Ausspähung von unbescholtenen Bürger_innen negativ ausgezeichnet hat, ein nachvollziehbares Anliegen ist. Es ist unbestritten, dass Tor auch von Kriminellen genutzt werden könnte. Allerdings ist dies auch bei vielen anderen “Werkzeugen” der Fall und kann nicht als Argument genommen werden, um Tor und dessen Nutzung grundsätzlich zu kriminalisieren. Strafbare Handlungen bleiben auch bei der Nutzung von Tor strafbar.

In totalitären Staaten bietet Tor Menschen die Möglichkeit, ohne Zensur an Information zu gelangen. Aber auch von Behörden, beispielsweise zur Strafverfolgung, von Wirtschaftstreibenden sowie in der Forschung wird Tor eingesetzt, das ebenso für den Quellenschutz zahlreicher Journalist_innen wichtig. In Österreich lag die Zahl der aktiven Tor-Nutzer_innen in den letzten 3 Monaten immerhin zwischen 15.000 und 20.000 pro Tag, die Zahl der Exit-Nodes lag vor ein paar Tagen bei 9. Tor Relays (Non-Exit, Running) gab es zu dem Zeitpunkt 50. (vgl. http://futurezone.at/netzpolitik/grazer-urteil-kein-grund-tor-relays-abzuschalten/73.365.441)

Technisch handelt es sich bei Tor um ein Kommunikationsnetzwerk. Die rechtliche Situation von Tor ist in Österreich allerdings unsicher.

Da das Thema Tor auch das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie betrifft, wird eine ähnliche Anfrage auch an dieses Ministerium gestellt.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

1.    Ist es richtig, dass der Betrieb von Tor-Servern (Bridges, Non-Exit Relays, Exit-Nodes) in den Anwendungsbereich des  E-Commerce-Gesetzes (ECG) fällt?

a.    Wenn nein, warum nicht?

b.    Wenn ja, gilt dann folglich für diese Betreiber_innen der Haftungsausschluss gem § 13 ECG, der auch für alle anderen Internet Service Provider gilt?

2.    Besteht aus Sicht des BMJ Rechtsunsicherheit in Bezug auf den Betrieb von Tor-Servern (Bridges) in Österreich bzw. die zivilrechtliche oder strafrechtliche Verantwortlichkeit für diesen?

a.    Wenn ja, plant das BMJ eine rechtliche Präzisierung oder Reformierung in diesem Bereich?

3.    Besteht aus Sicht des BMJ Rechtsunsicherheit in Bezug auf den Betrieb von Tor-Servern  (Non-Exit Relays) in Österreich bzw. die zivilrechtliche oder strafrechtliche Verantwortlichkeit für diesen?

a.    Wenn ja, plant das BMJ eine rechtliche Präzisierung oder Reformierung in diesem Bereich?

4.    Besteht aus Sicht des BMJ Rechtsunsicherheit in Bezug auf den Betrieb von Tor-Servern  (Exit-Nodes) in Österreich bzw. die zivilrechtliche oder strafrechtliche Verantwortlichkeit für diesen?

a.    Wenn ja, plant das BMJ eine rechtliche Präzisierung oder Reformierung in diesem Bereich?

5.    Wie oft wurden seit Bestehen des E-Commerce-Gesetzes (ECG) Zivilverfahren unter Einbeziehung des ECG eingeleitet? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren)

6.    Wie oft wurden seit Bestehen des E-Commerce-Gesetzes (ECG) Strafverfahren wegen Beitragstäterschaft eines Diensteanbieters gemäß ECG eingeleitet? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Hauptdelikt)

a.    Wie oft wurde in den genannten Verfahren Hausdurchsuchungen angeordnet? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Hauptdelikt)

b.    Wie oft kam es in den genannten Verfahren zu Verurteilungen des Diensteanbieters?(Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren, Strafausmaß und Hauptdelikt)

c.    Wie oft kam es in den genannten Verfahren zur Einstellung des Verfahrens gegen den Diensteanbieter? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Hauptdelikt)

d.    Wie oft kam es in den genannten Verfahren zur Einstellung des Verfahrens aufgrund der Anwendbarkeit von § 13 ECG? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Hauptdelikt)

7.    Wie viele Strafverfahren gab es seit September 2002 gegen Betreiber_innen von Tor-Servern wegen Beitragstäterschaft? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Hauptdelikt)

a.    Wie oft wurde in den genannten Verfahren Hausdurchsuchungen angeordnet? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Hauptdelikt)


b.    Wie oft gab es in den genannten Verfahren Beschlagnahmungen von Tor-Servern? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Hauptdelikt)

c.    Wie oft kam es in den genannten Verfahren zu Verurteilungen der Betreiber_innen von Tor-Servern? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren, Strafausmaß und Hauptdelikt)

d.    Wie oft kam es in den genannten Verfahren zur Einstellung des Verfahrens gegen Betreiber_innen von Tor-Servern? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Hauptdelikt)

e.    Wie oft kam es in den genannten Verfahren zur Einstellung des Verfahrens aufgrund der Anwendbarkeit von § 13 ECG? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Hauptdelikt)