2075/J XXV. GP

Eingelangt am 09.07.2014
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Anfrage

der Abgeordneten Jakob Auer Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Manipulation von Tachometern

Bei der Tachomanipulation wird der sichtbar angezeigte Kilometerstand nachträglich geändert. Zwar ist der Verkauf eines Autos mit einem manipulierten Kilometerstand strafbar, nicht jedoch das Justieren selbst. Dem Verkäufer muss zeitnaher Täuschungs- und Bereicherungsvorsatz nachgewiesen werden, damit ein strafrechtlich relevanter Betrugstatbestand vorliegt. Beim Wiederverkauf wird dadurch ein wesentlich geringerer Kilometerstand ausgewiesen, als das Fahrzeug tatsächlich gefahren wurde. Damit lässt sich der Preis schnell um einige tausend Euro hochschrauben. Das Risiko ist für die Betrüger gering, denn das Zurückstellen des Tachostandes allein ist keine Straftat, ebenso wenig wie der Besitz der dafür nötigen Ausrüstung. Als Laie hat man hier so gut wie keine Chance, dieses Verfahren nachzuweisen und dagegen vorzugehen. Wer sich hier wehren will, kann nur einen fachkundigen Mechaniker hinzuziehen oder eben besser gleich ein neues Auto kaufen.

Die EU-Kommission schätzt, dass fünf bis zwölf Prozent der Gebrauchtwagen mit einem manipulierten Kilometerstand verkauft werden. Allein in Österreich wechseln jährlich mehr als 800.000 Gebrauchtwagen ihren Besitzer. Daraus ergibt sich, dass bis zu 100.000 Gebrauchtwagen mit gefälschter Kilometerangabe verkauft werden. Der Schaden wird vom ÖAMTC auf durchschnittlich 3000 Euro pro Auto geschätzt.


Nach Aussage des ADAC hätten es "Tacho-Trickser" deutlich schwerer, wenn Autoproduzenten und Zulieferer aktuelle Sicherheitstechnik einsetzen würden. Entsprechende Technologien sind heute teilweise in den Steuergeräten der Fahrzeuge vorhanden, jedoch nicht aktiviert. Auch der ÖAMTC sieht hier die Auto- Hersteller gefordert. Der Tacho-Betrug wird erleichtert durch die Technik im Fahrzeug, die nicht ausreichend vor Eingriffen geschützt ist. Manipulationsgeräte

sind im Internet bereits ab 200 Euro frei erhältlich und können oftmals auch von Laien bedient werden.

Daher stellen die Unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

Anfrage:

1.    Können Sie den tatsächlichen Schaden, welcher durch Tacho-Manipulation verursacht wird, beziffern bzw. gibt es dazu Untersuchungen?

2.    Welche Initiativen setzen sie als zuständige Bundesministerin, um der Tachomanipulation entgegenzuwirken?

3.    Welche technischen Voraussetzungen sind Ihnen bekannt, um Manipulationen von Tachometern zu verhindern und wie bewerten Sie diese?

4.    Sehen Sie die Möglichkeit, bei Neuwagen die technischen Voraussetzungen gegen Tachometer-Manipulation gesetzlich vorzuschreiben?

Wenn ja, in welchem Zeitraum?

Wenn nein, warum nicht?

5.    Welche Aktivitäten setzen Sie auf europäischer Ebene?