2076/J XXV. GP
Eingelangt
am 09.07.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert.
Abweichungen vom Original sind möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Hammer
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Entwicklung des Pensionsantrittsalters im 1. Halbjahr 2014
Medienberichten zufolge ist
das Pensionsantrittsalter im ersten Halbjahr 2014 gegenüber dem
Vergleichszeitraum des Vorjahres angestiegen. Offenkundig ist in den
kolportierten Zahlen aber das neue Rehabilitationsgeld, das von der
Pensionsversicherung finanziell zu tragen ist, nicht enthalten, während im
Vorjahr
die befristeten I-Pensionen enthalten waren.
Die Zahlen sind also nicht vergleichbar. Valide Zahlen wird es erst geben, wenn das im Regierungsprogramm vorgesehene Pensionsantrittsmonitoring ohne statistische Verzerrungseffekte transparente und nachvollziehbare Zahlen liefert.
Die
Entwicklung des Pensionsantrittsalters ist auch deshalb so wichtig, weil die
Entwicklung der budgetierten Ausgaben im Pensionsbereich (siehe etwa
Strategiebericht der Bundesregierung) zu den Bereichen gehören, die die
Stabilität
des Staatshaushaltes in besonderer Weise gefährden können. Eine
effektive
Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters ist die Voraussetzung
dafür, dass die Pensionen auch für die heute jungen Leute noch sicher
und finanzierbar bleiben.
Ohne echte und nachweisbare Fortschritte beim Pensionsantrittsalter werden auch die Gestaltungsmöglichkeiten für eine mögliche Steuerreform empfindlich reduziert.
Es liegt daher in hohem Maße am Sozialminister, dafür zu sorgen, dass die beschlossenen Maßnahmen im Pensionsbereich auch wirksam werden, und damit die Voraussetzungen für andere wichtige Maßnahmen der Bundesregierung zu schaffen.
Es ist daher
äußerst wichtig, einen ersten Überblick über die
Wirksamkeit der seit 1. Jänner 2014 geltenden Regelungen im Zusammenhang
mit der I-Pension zu
bekommen. Die Unterzeichneten Abgeordneten stellen dazu folgende
Anfrage:
1. Wie viele Versicherte haben im ersten Halbjahr 2014 österreichweit einen I- Pensionsantrag gestellt (inkl. Weitergewährungsanträge bisher befristeter I- Pensionen)?
a) Unter 50-Jährige ?
b) Insgesamt?
2. Wie haben sich die Anträge auf I-Pension im Vergleich zu den letzten Jahren österreichweit entwickelt?
a) Unter 50-Jährige
b) Insgesamt
3. Wie viele I-Pensionsanträge wurden österreichweit ablehnt bzw. (dauernd) zuerkannt? Wie fallen österreichweite Vergleiche zu den Vorjahren aus?
a) Unter 50-Jährige
b) Insgesamt
4. Wie teilen sich österreichweit die dauernden I-Pensionszuerkennungen bzw. die Ablehnungen wegen Rehabilitationsfähigkeit nach Diagnosen auf und wie hoch ist jeweils die Anzahl?
a) Psychiatrische Diagnosen
b) Herz-Kreislauf
c) Orthopädie
d) Neurologie
e) Pulmologie
f) andere interne Diagnosen
g) andere
5. Wie haben sich österreichweit die Anträge bzw die Zuerkennungen anderer Frühpensionsformen seit Ausschluss der befristeten I-Pensionsanträge gegenüber den Vorjahren entwickelt?
6. Wie viele Maßnahmen der medizinischen bzw. beruflichen Rehabilitation wurden österreichweit im ersten Halbjahr 2014 bewilligt?
7. Wie hoch sind österreichweit die im ersten Halbjahr angefallenen Aufwendungen für
a) Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen
b) Berufliche Rehabilitationsmaßnahmen
c) Rehabilitationsgeld
d) Umschulungsgeld
e) Gesamtkosten
8. Wie viele Prognose- und Berufsfindungsverfahren wurden österreichweit im ersten Halbjahr 2014 durchgeführt?
a) Durch welche Anbieter?
b) Durchschnittliche Dauer dieser Verfahren?
c) Durchschnittliche Kosten dieser Verfahren?
d) Verhältnis durchgeführter Verfahren und Empfehlungen für berufliche Rehabilitationsmaßnahmen?
e) Was sind die wichtigsten Begründungen, die bei einer als wenig
aussichtsreich prognostizierten beruflichen Rehabilitation gegeben wurden, wie oft wurden diese Begründungen abgegeben und wie lange dauerte es jeweils bis zu dieser Prognose?
9. Wie viele Versicherte konnten aufgrund von Rehabilitationsmaßnahmen im ersten Halbjahr 2014 österreichweit wieder erfolgreich in den Arbeitsmarkt integriert werden?
10. Gibt es eine Erfassung des Integrationserfolges für die einzelnen Rehabilitationseinrichtungen bzw. -träger?
11. Wenn die Reintegration ins Erwerbsleben nicht gelungen ist: Was sind jeweils die (häufigsten) Gründe?
12. Wie hoch ist das faktische Pensionsantrittsalter zum Stichtag 30.6.2014 bei Einberechnung aller Rehabilitations- und Umschulungsgeldbezieher (sämtlicher ehemaliger befristeter I-Pensionisten)?
13. In wie vielen Fällen wurde eine Geldleistung (Rehabilitations- oder Umschulungsgeld) mangels Mitwirkung eines Versicherten im Rahmen von Rehabilitationsleistungen entzogen?
14. Wie ist der Feststellungs- und der Behandlungsprozess medizinischer Rehabilitationsmaßnahmen im Falle von psychiatrischen Diagnosen gestaltet?
a) Welche psychiatrischen Diagnosen führen zu Rehabilitationsgeld und welche nicht?
b) Wie hoch ist die Zahl derartiger psychiatrischer Diagnosen, die zu Rehabilitationsgeld führen und wie hoch ist der Anteil der häufigsten Diagnosen?
c) Aufgrund welcher Diagnosen und welcher Kriterien werden welche Rehabilitationsmaßnahmen eingeleitet?
d) Wieviele Rehab-Geldbezieher/innen mit welchen Diagnosen konnten bisher wieder in den Erwerbsprozess integriert werden?