2093/J XXV. GP

Eingelangt am 10.07.2014
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

 

betreffend Entschädigungen nach dem Verbrechensopfergesetz für Betroffene des Kinderheimskandals in Wien

 

 

Wien - Die Aufarbeitung eines dunklen Kapitels in der Geschichte der Wiener Kinderheime läuft weiter: Bis Oktober bekamen laut ORF 1320 Betroffene von Gewalt und Missbrauch vom Weissen Ring eine Entschädigung. Es melden sich aber im Schnitt noch immer 44 Betroffene pro Monat.

Drohungen, massive sexuelle Übergriffe oder Schläge: Insgesamt haben sich bisher 1904 Menschen an den Weissen Ring gewandt, der von der Stadt mit der Abwicklung der Entschädigungszahlungen beauftragt wurde.

Neben monetären Zuwendungen gibt es für die Betroffenen auch psychologische Hilfe und Therapien. Jenes Gremium, dass über Leistungen und Zahlungen entscheidet, hat in bisher 33 Sitzungen 1700 Fälle einzeln untersucht, sagte Marianne Gammer, Geschäftsführerin des Weissen Rings zu Radio Wien .

Davon wurde in 1320 Fällen finanzielle Unterstützung beschlossen.

Bis zu 25.000 Euro

Die Höhe der Entschädigungszahlungen beträgt bis zu 25.000 Euro, in Ausnahmenfällen auch mehr. 61,2 Prozent der Betroffenen sind Männer. Am häufigsten wurde das Heim am Wilhelminenberg als Ort von Gewalt genannt. Dahinter folgen Eggenburg und die Hohe Warte.

Viele Betroffene mussten mehrere Heime durchmachen. Im Schnitt wurden 4,4 Unterbringungen pro Person berechnet. 196 Opfer gaben an, von Pflegeeltern misshandelt worden zu sein. (red, DER STANDARD, 7.11.2013)

In diesem Zusammenhang stellt sich nun die Frage, ob neben den „Einmalabfindungen“ die durch die Stadt Wien über den Weissen Ring abgewickelt worden sind auch weitere Entschädigungen bzw. alternative Entschädigungen auf der Grundlage des Verbrechensopfergesetz beantragt und geleistet worden sind.

 

 

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Wie viele Betroffene des Kinderheimskandals in Wien haben einen Antrag nach dem Verbrechensopfergesetz beim Bundessozialamt gestellt?

2.    Wie viele Betroffene des Kinderheimskandals in Wien haben bisher nach dem Verbrechensopfergesetz beim Bundessozialamt einen entsprechenden Schadenersatz bzw. eine Leistung erhalten?

3.    Bei wie vielen Betroffenen des Kinderheimskandals in Wien wurde dieser Anspruch abgelehnt und aus welchen Gründen?

4.    Welche Amtssachverständigen wurden bei der Anspruchsprüfung herangezogen?

5.    Wie viele Betroffene des Kinderheimskandals in Wien haben an die örtlich und sachlich zuständige 2. Instanz, d.h. Bundesberufungskommission bzw. nunmehr das Bundesverwaltungsgericht ein Rechtsmittel gerichtet?

6.    Auf welcher Grundlage wurde dieses Rechtsmittel durch Betroffene des Kinderheimskandals in Wien  an die örtlich und sachlich zuständige 2. Instanz, d.h. Bundesberufungskommission bzw. nunmehr das Bundesverwaltungsgericht gerichtet?

7.    Welche Entscheidungen hat die Bundesberufungskommission bzw. nunmehr das Bundesverwaltungsgericht gegenüber den Betroffenen des Kinderheimskandals in Wien getroffen?