2127/J XXV. GP

Eingelangt am 10.07.2014
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend kolportierte Lohnsteuerbefreiung von Lehrern der Vienna International School

 

 

Wie zu Ende des Schuljahres in den Medien berichtet wurde, erfreute sich die Vienna International School einer überproportionalen finanziellen Förderung von rd. 5 Mio. Euro. Wie das Ö1-Morgenjournal am 25. Juni berichtete, wird der zur Jahresmitte auslaufende Fördervertrag der Vienna Interanational School bzw. ihres Trägervereins mit dem BMBF seitens des Ministeriums nicht mehr verlängert. Als Finanzier einspringen für das BMBF will anscheinend das BMEIA. Dies ist umso interessanter, da der Finanzminister zuletzt für alle Ressorts einen Sparkurs ausgerufen hat.

 

Wie die diepresse.com berichtete, soll sich indessen VN-Generalsekretär Ban Ki-moon in einem Brief bei Bundespräsident Fischer für den Erhalt der Schule eingesetzt haben.

 

„Die weitere Förderung der Vienna International School (VIS) ist für die Vereinten Nationen eine 'Angelegenheit von entscheidender Bedeutung'. In einem Brief vom April appelliert UN-Generalsekretär Ban Ki-moon daher an Bundespräsident Heinz Fischer, sich persönlich einzuschalten  und  den   derzeitigen  Status  der  Schule  zu  erhalten.


In dem Brief erinnert der UN-Chef daran, dass die Schule ein 'entscheidender Faktor für die Ansiedlung des UNO-Büros' in Wien gewesen sei. Die österreichische Regierung habe 1990 zugesagt, die Einrichtung auch adäquat zu unterstützen. 'Da dieses Abkommen mit Ende Juni 2014 ausläuft, ersuche ich Sie, sich persönlich einzuschalten und um Unterstützung für das Finden einer dringlichen Lösung, die sowohl die Zukunft der Schule als auch ihren derzeitigen Status sichert', heißt es in dem Schreiben an Fischer.“

(http://diepresse.com/home/bildung/schule/3827785/Ban-Kimoon_Appell-fur-Vienna-International-School, 9. Jul. 2014)

 

Als Privilegien für die Vienna International School werden neben der üppigen Subventionierung, die tatsächlich weitaus großzügiger ist, als nur „adäquat“, die mietbefreite Unterbringung in einem Bundesgebäude genannt, sowie auch die Befreiung ihrer Lehrer von der Lohnsteuer.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen die folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Trifft es tatsächlich zu, dass Lehrer der Vienna International School lohnsteuerbefreit sind?

2.    Falls ja, auf welcher rechtlichen Grundlage basiert diese Steuerbefreiung?

3.    Falls ja, auf welche Höhe beläuft sich im vorliegenden Fall der Steuerentgang?