2135/J XXV. GP

Eingelangt am 10.07.2014
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend die Zweckmäßigkeit technischer Telekommunikationsüberwachung

 

 

Die Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung belegt, dass technische Telekommunikationsüberwachung und Grundrechte sehr schwierig in Einklang zu bringen sind. „Dabei wäre eine sachliche öffentliche Debatte über den Stellenwert von Kommunikationsüberwachung bei der Terrorismusüberwachung dringend notwendig, weil die technischen Möglichkeiten erheblich zugenommen haben und ihre Verhältnismäßigkeit deshalb auf den Prüfstand gestellt werden muss“, argumentiert Gerhard Schmid, der frühere Präsident des Europäischen Parlaments und Berichterstatter des Sonderausschusses im Europäischen Parlaments zu ECHELON im Beitrag „Kommunikationsüberwachung beim Kampf gegen den Terrorismus“.

In diesem Zusammenhang müssen die demokratiepolitische Legitimation sowie die praktische Zweckmäßigkeit von Maßnahmen im Bereich der Telekommunikationsüberwachung betrachtet werden. Bei der Vorratsdatenspeicherung ist aufgefallen, dass im Jahr 2013 keine einzige Abfrage von Datensätzen aufgrund von Verdachtsmomenten im terroristischen Bereich erfolgte, obwohl die EU-Richtlinie, die die Grundlage für die Maßnahme bildete, explizit auf Terrorismus hingewiesen hat.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

 

ANFRAGE

 

1.     Liegen Ihnen Studien vor, in denen die Zweckmäßigkeit technischer Telekommunikationsüberwachung analysiert wird?

2.     Wenn ja, zu welchen Schlüssen kommen die Autoren jener Studien?

3.     Wenn nein, wie kann unter diesen Bedingungen sowohl die Zweckmäßigkeit als auch die Wahrung von Grund- und Menschenrechten garantiert werden?

4.     Gibt es einen Expertenrat, der das BMI, das BMJ und das BMVIT im Bereich der technischen Telekommunikationsüberwachung berät?

5.     Wenn ja, welche Disziplinen bzw. Fachbereiche sind in diesem Expertenrat vertreten und um welche Personen handelt es sich?