2136/J XXV. GP

Eingelangt am 10.07.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Brigitte Jank

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

betreffend Maturieren in der Muttersprache im Prüfungsgebiet "Lebende Fremdsprache"

Der muttersprachliche Unterricht stellt ein wichtiges pädagogisches Angebot für lebensweltlich mehrsprachige Schüler/innen dar. Er richtet sich an alle Schüler/innen mit anderen Erstsprachen als Deutsch sowie Schüler/innen, die im Familienverband zweisprachig aufwachsen, ungeachtet ihrer Staatsbürgerschaft, ihrer Aufenthaltsdauer in Österreich und ihrer Deutschkompetenz. Seit dem Schuljahr 1992/1993 kann muttersprachlicher Unterricht als Freigegenstand oder als unverbindliche Übung angeboten werden. Die Erteilung des muttersprachlichen Unterrichts ist grundsätzlich in jeder Sprache möglich, sofern Bedarf angemeldet wird und die personellen und stellenplanmäßigen Ressourcen gegeben sind.

Bislang konnten unseren vorliegenden Informationen zufolge Schüler/innen, die am muttersprachlichen Unterricht in den Sprachen BKS (Bosnisch-Kroatisch-Serbisch), Polnisch, Slowakisch, Slowenisch, Tschechisch und Ungarisch teilgenommen haben, nach erfolgreicher Ablegung einer Externistenprüfung in ihrer jeweiligen Muttersprache im Prüfungsgebiet „Lebende Fremdsprache“ maturieren. Nunmehr werden Befürchtungen laut, dass diese Möglichkeit in Zukunft nicht mehr gegeben sein soll.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Bildung und Frauen folgende

Anfrage

1.    War es bisher rechtlich möglich, in der jeweiligen Muttersprache im Prüfungsgebiet „Lebende Fremdsprache“ zu maturieren?

2.    Wenn Ja, welche Bedingungen sind dem vorausgegangen?

3.    Wenn Ja zu Frage 1: Wie viele Schüler/innen, die am muttersprachlichen Unterricht teilgenommen haben, haben in den Schuljahren 2012/13 und 2013/14 in ihrer Muttersprache schriftlich maturiert? (Bitte um Auflistung nach Schuljahren, Sprachen, Schulformen und Bundesländern)

4.    Wenn Ja zu Frage 1: Wie viele Schüler/innen, die am muttersprachlichen Unterricht teilgenommen haben, haben in den Schuljahren 2012/13 und 2013/14 in ihrer Muttersprache mündlich maturiert? (Bitte um Auflistung nach Schuljahren, Sprachen, Schulformen und Bundesländern)


5.    Sollen aus Ihrer Sicht Schüler/innen, die am muttersprachlichen Unterricht teilgenommen haben, auch die Möglichkeit haben, in ihrer Muttersprache zu maturieren?

6.    Wenn Nein, warum nicht?

7.    Soll künftig auch in jenen Sprachen, in denen es den muttersprachlichen Unterricht und die Möglichkeit zur Externistenprüfung gibt, d.s. Portugiesisch, Bulgarisch, Rumänisch und Türkisch, maturiert werden können?