2137/J XXV. GP

Eingelangt am 10.07.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag.a  Greiner
und GenossInnen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft,

Umwelt- und Wasserwirtschaft, Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter, betreffend Gentechnik und TTIP

Aufgrund der hohen Intransparenz der Verhandlungen über das transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP) besteht eine große Verunsicherung bei den VerbraucherInnen
und den KonsumentenschützerInnen vor allem in Zusammenhang mit
Lebensmittelsicherheit.

Der Umweltministerrat hat am 12.06.2014 einen Kommissionsvorschlag angenommen,
wonach jedes EU Land den Anbau von gentechnisch veränderten Lebensmitteln verbieten
darf. Sie, Herr Bundesminister, sprachen selbst von einem
„Durchbruch für ein
gentechnikfreies Europa und damit für sichere, qualitativ hochwertige Lebensmittel“.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft, folgende

Anfrage:

       Wie beurteilen Sie das Risiko, dass nach Umsetzung des Freihandelsabkommens mit
den USA große Industriekonzerne wie Monsanto oder DuPont Österreich wegen des Gentechnikverbotes unter Hinweis auf eine nichttarifäre Handelsbeschränkung
klagen?

       Welchen Wert hat der oben erwähnte Beschluss des Umweltministerrats im Hinblick
auf TTIP?

       Kann die Kennzeichnungspflicht für gentechnikfreie Lebensmittel aufrechterhalten
werden?

       Gibt es derzeit Bestrebungen, dass in Zukunft auch Konsumentlnnen erfahren
können, ob gentechnisch veränderte Futtermittel verfüttert wurden?

       Werden in diesem Zusammenhang Förderungen für den einheimischen Sojaanbau gewährt?