2137/J XXV. GP
Eingelangt am 10.07.2014
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Anfrage
der Abgeordneten Mag.a Greiner
und GenossInnen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt- und Wasserwirtschaft, Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter, betreffend Gentechnik und TTIP
Aufgrund der hohen Intransparenz der
Verhandlungen über das transatlantische Freihandelsabkommen (TTIP) besteht
eine große Verunsicherung bei den VerbraucherInnen
und den KonsumentenschützerInnen vor allem in Zusammenhang mit
Lebensmittelsicherheit.
Der Umweltministerrat hat am 12.06.2014 einen
Kommissionsvorschlag angenommen,
wonach jedes EU Land den Anbau von gentechnisch veränderten Lebensmitteln
verbieten
darf. Sie, Herr Bundesminister, sprachen selbst von einem „Durchbruch für ein
gentechnikfreies Europa und damit für sichere, qualitativ hochwertige
Lebensmittel“.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft, folgende
Anfrage:
•
Wie beurteilen Sie das
Risiko, dass nach Umsetzung des Freihandelsabkommens mit
den USA große Industriekonzerne wie Monsanto oder DuPont Österreich
wegen des Gentechnikverbotes unter Hinweis auf eine nichttarifäre
Handelsbeschränkung
klagen?
•
Welchen Wert hat der oben
erwähnte Beschluss des Umweltministerrats im Hinblick
auf TTIP?
•
Kann die
Kennzeichnungspflicht für gentechnikfreie Lebensmittel aufrechterhalten
werden?
•
Gibt es derzeit Bestrebungen,
dass in Zukunft auch Konsumentlnnen erfahren
können, ob gentechnisch veränderte Futtermittel verfüttert
wurden?
• Werden in diesem Zusammenhang Förderungen für den einheimischen Sojaanbau gewährt?