2142/J XXV. GP

Eingelangt am 10.07.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister Finanzen

betreffend Kilometergeld

 

 

Das amtliche Kilometergeld beträgt für Pkw und Kombis 0,42 Euro pro Kilometer, für Motorfahrräder und Motorräder 0,24 Euro. Ein Mitfahrer bringt 0,05 Euro pro Kilometer zusätzlich.

Das Kilometergeld soll eine Pauschalabgeltung für Kosten sein, die aus dem Einsatz eines privaten Kraftfahrzeuges für dienstliche Fahrten entstehen. Es soll die mit der Anschaffung und Erhaltung eines Pkw verbundenen Kosten angemessen abdecken. Allerdings stimmt diese Rechnung schon lange nicht mehr: Denn während das Kilometergeld seit rund Mitte 2008 unverändert bei 0,42 Euro liegt, stiegen die Kosten für Kraftfahrzeuge deutlich an.

In den 70er Jahren wurde die Höhe des Kilometergeldes an einen vom Österreichischen Statistischen Zentralamt berechneten Index geknüpft. Zwar erhebt die Statistik Austria im Auftrag von ÖAMTC, Arbö, der Arbeiterkammer, der Gewerkschaft öffentlicher Dienst und der Wirtschaftskammer einen Index für den privaten Pkw-Verkehr, den Pkw-Preisindex. Dieser hat allerding keinen offiziellen Status, es erfolgt daher keine automatische Anpassung.

Ausgehend vom Jahr 2010, für das der Pkw-Index den Wert 100 ansetzt, stieg der Wert 2011 im Jahresschnitt auf 105,8, im Jahr 2012 auf 108,6 und lag 2013 bei 108,1. Für Mai 2014 weist der Pkw-Index nach vorläufigen Ergebnissen einen Wert von bereits 109,1 aus. Gäbe es noch eine automatische Anpassung, hätte das Kilometergeld laut Berechnungen des ÖAMTC im Übrigen bereits 2012 bei über 0,51 Cent liegen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

 

ANFRAGE

 

1.     Warum wurde das Kilometergeld seit Jahren nicht mehr angehoben, obwohl die Kosten für private Kraftfahrzeuge deutlich angestiegen sind?

2.     Erfüllt aus ihrer Sicht das Kilometergeld noch seinen (ursprünglichen) Zweck als Pauschalabgeltung für Kosten, die aus dem Einsatz eines privaten Kraftfahrzeuges für dienstliche Fahrten entstehen?


 

3.     Ist ihrerseits an die die Wiedereinführung des offiziellen VPI-Subindex „privater Kraftfahrzeugverkehr“ und eine automatische Anpassung des Kilometergeldes an diesen Index gedacht?

4.     Wenn nein, warum nicht?

5.     Wenn ja, wann werden sie das umsetzen?

6.     Ist ihrerseits daran gedacht, das Kilometergeld – auch ohne Wiedereinführung des offiziellen VPI-Subindex „privater Kraftfahrzeugverkehr“ – künftig jährlich zu valorisieren?

7.     Wenn nein, warum nicht?

8.     Wenn ja, wann werden sie das umsetzen?

9.     Ist ihrerseits daran gedacht, das Kilometergeld in dieser Legislaturperiode zu erhöhen?

10.  Wenn nein, warum nicht?

11.  Wenn ja, wann werden sie das umsetzen und wie hoch werden sie das Kilometergeld ansetzen?