2145/J XXV. GP

Eingelangt am 10.07.2014
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Doppler, Lausch

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Planstellen für Justizwachebeamte

 

 

 

Noe.orf.at berichtete am 4.7.2014 einen Artikel mit dem Titel: "Justizwachebeamte fordern mehr Personal".

Diesem Artikel zu Folge, fühlten sich die Justizwachebeamten vom Ministerium im Stich gelassen. Nach den jüngsten Vorfällen sei eine Aufstockung des Personals versprochen worden, allerdings gäbe es bisher aber keine neuen Planstellen.

Allein in der Justizanstalt Stein müsse man 50 zusätzliche Beamte anstellen. Das Justizministerium habe österreichweit aber nur 100 neue Planstellen versprochen, und diese seien noch nicht einmal budgetiert. Stimme nicht, heiße es aus dem Ministerium, die Posten seien abgesichert, die ersten Mitarbeiter würden noch heuer eingestellt werden. Bis Ende 2015 sollten alle 100 Planstellen besetzt sein, verspreche Justizminister Wolfgang Brandstetter.

Ebenso wurde von "Erpressungsversuchen" seitens einiger Häftlinge berichtet. "Häftlinge drohen gleich mit einer Anzeige wegen Misshandlung, wenn sie von einem Justizwachebeamten nur ´schief angeschaut werden´", so die Beamtenschaft.

 

Die FPÖ hat schon mehrfach darauf hingewiesen, dass bundesweit als absolutes Minimum 300 Justizwachebeamte zusätzlich benötigt werden.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende

 

 

 

Anfrage

 

  1. Wie viele Planstellen sollen für Justizwachebeamte neu geschaffen werden? (aufgegliedert nach Planstellen und Zeitpunkte der Schaffungen)
  2. Ist die Bedeckung der neu zu schaffenden Planstellen im Finanzierungshaushalt und der Ausgleich im Ergebnishaushalt gewährleistet?

 

  1. Auf welche Höhe belaufen sich die budgetären Mehrausgaben – konkret in den Jahren 2014 und 2015 für die neuen Planstellen?
  2. Gibt es bereits eine Strategie für die detaillierte Aufgliederung der neuen Planstellen im E-Pool 2? (aufgegliedert nach einzelnen Planstellen-Wertigkeiten)
  3. Wo sollen diese "neuen" Beamten ihren Dienst versehen? (aufgegliedert nach Justizanstalten, Außenstellen und jeweiligen Wertigkeiten der Planstellen, sowie Zeitpunkten der Dienstantritte)
  4. Soll ein Teil der neuen Planstellen für den Maßnahmenvollzug und/oder den Jugendvollzug herangezogen werden?
  5. Wenn ja, in welchem Ausmaß? (aufgegliedert auf Vollzugsvarianten und Wertigkeiten der Planstellen)
  6. Was unternehmen Sie um ihre Beamten vor den im Artikel beschriebenen "Erpressungsversuchen" zu schützen?