2149/J XXV. GP

Eingelangt am 10.07.2014
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

 

betreffend „Golden Handshakes“ für das scheidende BIFIE-Direktorium

 

Wie seit Mitte Mai 2014 bekannt, tritt nach einer langen Serie an Pleiten, Pech und Pannen (Datenlecks, Zentralmatura, PISA-Stopp,…) das Direktorium des Bundesinstituts für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens (BIFIE), bestehend aus Mag. Martin Netzer und MMag. Christian Wiesner, in Kürze zurück. Laut „Standard“ vom 14. 5. 2014 wurde ein „geordneter Rückzug bis Ende Juli vereinbart“    
(http://derstandard.at/1399507529022/Das-Staatsinstitut-Bifie-zwischen-Gott-und-Kaiser, 6. Jun. 2014).

„Netzer wurde im März 2013 in koalitionärer Eintracht neben Christian Wiesner für fünf Jahre an die Spitze des Bifie gesetzt. Als ehemaliger Büroleiter von Unterrichtsministerin Elisabeth Gehrer (ÖVP) wurde Erwachsenenbildungsexperte Netzer der schwarzen Reichshälfte zugerechnet, Wiesner, davor am Bifie Salzburg Leiter des "Zentralen Managements und Services", der Proporzlogik gemäß unter Rot verbucht und für Bildungsstandards und internationale Tests wie Pisa abgestellt.“ (http://derstandard.at/1399507529022/Das-Staatsinstitut-Bifie-zwischen-Gott-und-Kaiser, 6. Jun. 2014)

Gemäß § 9 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Einrichtung eines Bundesinstitutes für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens und Änderung des Schulaufsichtsgesetzes (BIFIE-Gesetz 2008) beträgt die Funktionsdauer des Direktoriums jedoch fünf Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung („Wiederbestellung“).

Das Jahresgehalt jedes BIFIE-Direktors beträgt – wie einer Ausschreibung des damaligen BMUKK noch zu entnehmen ist – EUR 150.000,00.           
(http://www.bmukk.gv.at/service/brett/dir_bifie.xml, 6. Jun. 2014) Es ist daher nach Netzers und Wiesners Rückzug nach nur einem Jahr anstatt nach fünf Jahren mit einem „Gehaltsentgang“ von EUR 600.000,00 (4 Jahre lang EUR 150.000) bis zum Ende ihrer regulären Amtszeit auszugehen. Im Rahmen einer parlamentarischen Sitzung erhielt der FPÖ-Bildungssprecher NAbg. Dr. Walter Rosenkranz auf seine Nachfrage an Sie, wie den Herren Netzer und Wiesner ihr Rücktritt schmackhaft gemacht worden sei als Antwort, dass man sich mit diesen „noch in Verhandlungen“ befände.


Nur äußerst schwer vorstellbar erscheint, dass die Herren Netzer und Wiesner jeweils auf ihre Gehaltsfortzahlungen in Höhe von insgesamt je EUR 600.000,00 verzichten werden. Dies scheint auch ein Bericht auf derstandard.at zu bestätigen, wonach die Verhandlungen über den Rückzug des „Leitungsduos“ „schwierig“ seien. Wiesner habe demnach jedenfalls ein Rückkehrrecht ins BIFIE, Netzer ins Ministerium.         
(http://derstandard.at/2000002726600/Ringen-um-Ruecktritt-der-Bifie-Direktoren, 9. Jul. 2014).

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Bildung und Frauen die folgende

 

Anfrage

 

 

1.     Welchen Anreiz bot das BMBF Martin Netzer für seinen vorzeitigen Rückzug aus dem BIFIE?

2.     Wurde Martin Netzer für seinen vorzeitigen Rückzug aus dem BIFIE ein monetärer Anreiz geboten?

3.     Falls ja, in welcher Höhe?

4.     Falls nein, warum nicht?

5.     Wurde Martin Netzer für seinen vorzeitigen Rückzug aus dem BIFIE ein nicht-monetärer Anreiz geboten?

6.     Falls ja, welcher?

7.     Falls nein, warum nicht?

8.     Für welche Stelle im BIFIE besteht für Martin Netzer ein Rückkehrrecht?

9.     Wie ist diese lt. Gehaltsschema eingestuft?

10.  Wie war die Tätigkeit Netzers vor seinem Wechsel in die Position als BIFIE-Direktor bewertet?

11.  Welche sonstigen Leistungen wurden Martin Netzer für seinen vorzeitigen Rückzug aus dem BIFIE angeboten?

12.  Wie lassen sich diese in Geldwert ausdrücken?

13.  Welchen Anreiz bot das BMBF Christian Wiesner für seinen vorzeitigen Rückzug aus dem BIFIE?

14.  Wurde Christian Wiesner für seinen vorzeitigen Rückzug aus dem BIFIE ein monetärer Anreiz geboten?

15.  Falls ja, in welcher Höhe?

16.  Falls nein, warum nicht?

17.  Wurde Christian Wiesner für seinen vorzeitigen Rückzug aus dem BIFIE ein nicht-monetärer Anreiz geboten?

18.  Falls ja, welcher?

19.  Falls nein, warum nicht?

20.  Für welche Stelle im BMBF besteht für Christian Wiesner ein Rückkehrrecht?

21.  Wie ist diese lt. Gehaltsschema eingestuft?

22.  Wie war die Tätigkeit Wiesners vor seinem Wechsel in die Position als BIFIE-Direktor bewertet?


23.  Welche sonstigen Leistungen wurden Christian Wiesner für seinen vorzeitigen Rückzug aus dem BIFIE angeboten?

24.  Wie lassen sich diese in Geldwert ausdrücken?