2152/J XXV. GP

Eingelangt am 10.07.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Peter Pilz, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend fremde Militärhubschrauber über Niederösterreich und Störung des Luftverkehrs

BEGRÜNDUNG

 

Nach Augenzeugenberichten flogen am 30.5.2014 um ca. 14:30 insgesamt vier offenbar Militärhubschrauber in etwa 300 Meter Höhe über das Gölsen- und Triestingtal in Niederösterreich in östlicher Richtung.

Einer der Hubschrauber habe zwei Rotoren gehabt. Da ein derartiges Hubschraubermodell dem österreichischen Bundesheer soweit bekannt ist nicht zur Verfügung steht, stellt sich die Frage nach der Herkunft der Fluggeräte und dem Zweck des Überflugs.

Wenige Tage später, am 5.6.2014, kam es am Nachmittag zu einer Störung des österreichischen Flugverkehrs, da die von Verkehrsflugzeugen übermittelten Transpondersignale nicht mehr von der Austro Control erfasst und verarbeitet werden konnten. Die Flugsicherung musste auf „Handbetrieb“ umstellen, und sich von den Piloten die Positionen per Funk durchsagen lassen.

Wie die Tageszeitung „Kurier“ berichtete, hat das Bundesheer die NATO als „hochgradig Verdächtigen“ für die Störung ausgemacht. In Ungarn sei zu diesem Zeitpunkt eine Übung zur elektronischen Kampfführung gelaufen, wobei diesmal das das Blockieren von Transpondern auf dem Übungsplan gestanden sei.

Eine weitere, vergleichbare Störung erfolgte am 10.6.2014. Wieder fiel für einige Zeit die Übermittlung von Transpondersignalen von Zivilflugzeugen an die Flugsicherung aus.

Wie „Der Standard“ am 13.6.2014 berichtete, bestätigte daraufhin die slowakische Flugsicherung, dass der Grund für die Vorfälle militärische Ursachen gehabt habe:

Das Verschwinden von Flugzeugen vom Radarschirm steht in Zusammenhang mit Truppenübungen, die in verschiedenen Teilen Europas am 5. und 10. Juni über die Bühne gegangen sind. […] Sofort nach der Identifizierung des Problems wurde jene Seite kontaktiert, welche die Übungen organisiert hat, und diese wurden gestoppt."

 

Wenn die Störung der Flugsicherung tatsächlich auf NATO-Übungen zur elektronischen Kampfführung in Ungarn beruhte, dann handelte es sich bei der Aussendung entsprechender Störsignale auf österreichisches Gebiet offenkundig um eine Verletzung der österreichischen Souveränität, die mit einer Gefährdung von Menschenleben einherging, welche glücklicherweise durch den professionellen Umgang der Austro Control mit der Notsituation abgewendet werden konnte.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE

 

1)    Wurde der in der Beschreibung geschilderte Überflug von Hubschraubern der österreichischen Flugsicherung vorab gemeldet?

2)    Waren Hubschrauber fremder Staaten an diesem Flug beteiligt?

3)    Falls ja: welche Modelle, aus welchem Staat, und in welcher Zahl?

4)    Wie lautete die genaue Flugroute?

5)    Sind die Hubschrauber auch in Österreich gelandet, und falls ja wann und wo?

6)    Wann und mit welcher Begründung wurde der Überflug über österreichisches Staatsgebiet beantragt?

7)    Hat Österreich zu diesem Flug seine Zustimmung erteilt?

8)    Falls ja: auf welcher Rechtsgrundlage?

9)    Wurden Österreich bzw. die österreichische Flugsicherung von der NATO bzw. Ungarn oder den Übungsteilnehmern vorab informiert, dass es am 5.6.2014 oder 10.6.2014 zu Störungen der Transponderübertragungen und damit des zivilen Flugverkehrs kommen könnte?

10) Falls ja, auf welchem Weg erfolgte diese Information?

11) Auf welche technische Weise erfolgte die Störung der Transponder bzw. der Flugsicherung?

12) Erfolgte die Aussendung der entsprechenden Störsignale vom Boden oder aus der Luft?

13) In welcher Weise hat das Bundesheer, insbesondere mithilfe des Primärradars der militärischen Luftraumüberwachung, die Austro Control bei der Abwehr der durch die Störung entstehenden Gefahren aktiv unterstützt?

14) Welche zusätzlichen Kosten entstanden durch die eingeleiteten Notmaßnahmen zur Sicherung des Flugverkehrs am 5.6.2014 und am 10.6.2014, welche durch die erfolgte Störung der Transponderübertragungen erforderlich wurde?

15) Werden Sie die Geltendmachung dieser Kosten gegenüber den Verursachern der Störung veranlassen?