2160/J XXV. GP

Eingelangt am 10.07.2014
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Peter Wurm, Gerhard Schmid

und weiterer Abgeordneter

 

an den Bundesminister für Justiz

 

betreffend Schlichtungsverfahren betreffend Zinshaus Hartmanngasse 12, 1050 Wien

 

Der Mieter Michael K. hat gegen die Eigentümergemeinschaft des Zinshauses Hartmanngasse 12, 1050 Wien, das zu einem Drittel dem Kabinettschef von „Konsumentenschutzminister“ Rudolf Hundstorfer, Mag. Joachim Preiss, gleichzeitig Generalsekretär des BMASK, gehört, ein Schlichtungsverfahren wegen Verstößen gegen das Mietrechtsgesetzes angestrengt.

 

Für die Sozialdemokratie und insbesondere den Konsumentenschutzminister ergibt sich daraus eine heikle Lage, da er einerseits eigentlich die Rechte der Mieter „von Amts wegen“ zu vertreten hätte, andererseits aber sein engster Berater und der ranghöchste Mitarbeiter seines Ministeriums als Zinshausbesitzer sozusagen auf der Gegenseite steht.

 

Nun stellt sich die Frage, welches Ergebnis dieses Schlichtungsverfahren zu Tage gebracht hat und ob noch andere Mieter des Zinshauses Hartmanngasse 12, 1050 Wien ein entsprechendes Schlichtungsverfahren angestrengt haben.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende

 

 

ANFRAGE

 

  1. Was war das Ergebnis des Schlichtungsverfahrens betreffend Zinshaus Hartmanngasse 12, 1050 Wien?
  2. Wurden auch noch andere Schlichtungsverfahren in der Vergangenheit betreffend das Zinshaus Hartmanngasse 12,1050 Wien, angestrengt?
  3. Kam es über die Schlichtungsverfahren hinaus zu mietrechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit dem Zinshaus Hartmanngasse 12,1050 Wien?
  4. Wenn ja, welche einschlägigen mietrechtlichen Angelegenheiten betrafen diese Verfahren?