2173/J XXV. GP

Eingelangt am 10.07.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Christiane Brunner, Harald Walser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Schutz des Bodensees vor Fracking

BEGRÜNDUNG

 

Schiefergas muss aus erheblichen Tiefen unter Einsatz von gefährlichen Chemikalien aus dem Gestein gelöst werden (Fracking). Die Umweltauswirkungen der Schiefergasförderung sind erheblich. So können die Chemikalien, die dem Wasser zugesetzt werden, in das Grundwasser gelangen. Ein weiteres Problem der Schiefergasförderung sind deren großer Wasserverbrauch sowie die Anreicherung des Trinkwassers mit Gas. Schließlich ist Schiefergas während seines gesamten Lebenszyklus ein sehr CO2-intensiver Brennstoff, da im Zuge der Förderung 4-8% des Methangases ungenutzt in die Atmosphäre entweichen. Schiefergas hat daher eine ähnlich schlechte CO2-Bilanz wie Kohle.

 

Auch das so genannte Clean Fracking macht das Fracking nicht risikolos bzw. ungefährlich. Auch wenn es möglich werden sollte, biologische Zusätze zu verwenden, kommt eine Flüssigkeit an die Oberfläche, vermengt mit Kohlenwasserstoffen, Metallen und anderen Partikeln, die in der Tiefe ausgewaschen werden können. Ebenso bleibt das Risiko einer unkontrollierten Entweichung von Frackinggas, somit besteht die Gefahr einer Grundwasser-verseuchung.

 

Abgesehen von den unabsehbaren Risiken für Mensch und Natur behindert die Erschließung von Schiefergaslagerstätten den notwendigen Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energien. Die Förderung von Schiefergas ist keine neue zukunftsfähige Energiequelle, sondern der verzweifelte Versuch, die letzten Reste fossiler Rohstoffe aus der Erde zu pumpen. Die notwendige Reduktion der CO2-Emissionen um rund 90% eröffnet keine Spielräume mehr, die Förderung bzw. den Verbrauch von fossilen Energieträgern weiter auszuweiten. Letztlich brauchen wir kein Fracking. Eine Energiepolitik, die konsequent auf die Reduktion des Energieverbrauchs und den Ausbau erneuerbarer Energieträger setzt, macht Fracking unnotwendig.


 

Die Schiefergasförderung wird von einer breiten Mehrheit in der Bevölkerung und der Politik abgelehnt. Angesichts der längst vorliegenden Erkenntnisse zu den Umwelt- und Gesundheitsrisiken, der Klimaintensität und des wachsenden Widerstands in der Bevölkerung sollte Fracking in Österreich grundsätzlich verboten werden.

 

Der Vorarlberger Landtag legt mit einer Staatszielbestimmung im Artikel 7 Absatz 6 der Vorarlberger Landesverfassung fest: Das Land erlässt Vorschriften und fördert Maßnahmen zum Schutz der Umwelt, insbesondere zum Schutz der Natur, der Landschaft und des Ortsbildes sowie der Luft, des Bodens und des Wassers; die Gewinnung und Förderung von Kohlenwasserstoffen, insbesondere Erdöl und Erdgas, aus nicht-konventionellen Lagerstätten lehnt das Land ab.

 

Damit erteilt das Land Vorarlberg der Gasaufsuchung und Förderung mittels Fracking eine klare Absage. Diese klare Haltung speist sich vor allem auch aus dem Bewusstsein, dass der Bodensee und die Grundwasservorkommen im Umfeld durch Fracking einer besonderen Gefährdung ausgesetzt wären und die Umwelt in unabschätzbarem Ausmaß in Mitleidenschaft gezogen werden könnte. Ebenso hat Vorarlberg den Klimaschutz als Zielbestimmung in die Verfassung aufgenommen und mit dem Beschluss zur Energieautonomie das Ziel einer Versorgung auf Basis erneuerbarer Energieträger festgeschrieben.

 

Das Bemühen um den Schutz des Bodensees und der Grundwasservorkommen muss grenzüberschreitend sein und jedenfalls im Falle von Fracking alle Bodenseeanrainerländer und Bodenseeanrainerkantone umfassen.

Im Artikel 54 der Vorarlberger Landesverfassung ist festgelegt, dass das Land in Angelegenheiten seines selbständigen Wirkungsbereiches Staatsverträge mit an Österreich angrenzenden Staaten oder Teilstaaten abschließen kann. In der letzten Landtagssitzung vom 3. Juli 2014 hat der Vorarlberger Landtag einstimmig beschlossen, den Bund aufzufordern, den bestehenden Staatsvertrag zum Schutz des Bodensees entsprechend anzupassen und damit einen Ausschluss von Fracking am Bodensee festzuschreiben.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

Fracking in Deutschland

Halten Sie die derzeitigen Vorhaben für ein "Fracking-Verbot" bzw Einschränkungen von Fracking in Deutschland für ausreichend, um den Schutz des Bodensees und der Grundwasserströmen zu gewährleisten?

Sind Sie mit der deutschen Umweltministerin Barbara Hendricks und dem deutschen Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel dazu in Kontakt?

 


 

Fracking in Österreich

Werden Sie für ein Fracking-Verbot in Österreich aktiv werden?

Wenn nein, warum nicht?

Glauben Sie, dass mit dem so genannten Clean Fracking eine Umweltgefährdung ausgeschlossen werden kann?

 

Fracking im Bodenseeraum und der Staatsvertrag zum Schutz des Bodensees

Halten Sie Fracking mit dem Staatsvertrag zum Schutz des Bodensees insbesondere des Grundwasserschutzes für vereinbar?

Haben die österreichischen Vertreter in der Gewässerschutzdelegation ein Fracking-Verbot im Bodenseeraum eingebracht bzw werden sie das noch tun?

Wenn ja, wie ist der Stand der Gespräche?

Wenn nein, warum nicht?

Wie beurteilen Sie die Möglichkeit, durch einen Staatsvertrag mit den Bodenseeanrainerstaaten zusätzlich sicherzustellen, dass es kein Fracking im Bodenseeraum gibt?

Wie werden Sie den entsprechenden Beschluss des Vorarlberger Landtags umsetzen?

Wie und in welchem Zeitrahmen werden Sie diesbezüglich konkret vorgehen?

Sind Sie bereit, sich klar für diesen Staatsvertrag einzusetzen?

Wenn ja, bis wann?

Wenn nein, warum nicht?

 

Fracking und TTIP

Was werden Sie im Zuge der Verhandlungen um das Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA unternehmen, damit (neben anderer Gefahren) Fracking nicht erleichtert wird?

 

Welche Initiativen werden Sie sonst noch setzen, um den Bodenseeraum und seine Grundwasservorkommen vor Umweltgefahren, insbesondere vor Fracking zu schützen?