2178/J XXV. GP
Eingelangt am 10.07.2014
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ANFRAGE
der Abgeordneten Erwin Angerer, DDr Hubert Fuchs
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Sparvereine unter Terrorismusverdacht?
Während mutmaßliche Terrorimame und Rekrutierer für den Dschihad nach kurzer Untersuchungshaft auf freien Fuß gesetzt werden, geraten Österreichs Sparvereine seitens des Gesetzgebers unter Terrorverdacht. Etwa die „Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung“ sehen geradezu Metternichsche Maßnahmen vor.
§ 40 Abs. 2 Bankwesengesetz lautet: „Die Kredit-und Finanzinstitute haben den Kunden aufzufordern, bekannt zu geben, ob er die Geschäftsbeziehung (Abs. 1 Z 1) oder die Transaktion (Abs. 1 Z 2) auf eigene oder fremde Rechnung bzw. im fremden Auftrag betreiben will; dieser hat der Aufforderung zu entsprechen und diesbezügliche Änderungen während aufrechter Geschäftsbeziehungen von sich aus unverzüglich bekannt zu geben. Gibt der Kunde bekannt, dass er die Geschäftsbeziehung (Abs. 1 Z 1) oder die Transaktion (Abs. 1 Z 2) auf fremde Rechnung bzw. im fremden Auftrag betreiben will, so hat er dem Kredit- oder Finanzinstitut auch die Identität des Treugebers nachzuweisen und die Kredit- und Finanzinstitute haben die Identität des Treugebers festzustellen und zu überprüfen. ... Die Feststellung und Überprüfung der Identität des Treugebers hat bei natürlichen Personen durch Vorlage eines Originals oder einer Kopie des amtlichen Lichtbildausweises (Abs. 1) des Treugebers zu erfolgen, bei juristischen Personen durch beweiskräftige Urkunden gemäß Abs. 1…“
Bankfilialen haben einzelnen Sparvereinen bereits mitgeteilt, dass mit Ende dieses Jahres ihr Konto aufgrund des überbordenden administrativen Aufwandes nicht mehr weitergeführt wird.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigenden Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende
ANFRAGE
1. Gibt es objektivierbare Belege dafür, dass Sparvereine in Terrorismusfinanzierung verwickelt waren?
2. Wenn ja, in welchem Zusammenhang und wie viele Sparvereine sind davon betroffen?
3. Werden Mitglieder von Sparvereinen als potentielle Geldwäscher oder Financiers terroristischer Vereinigungen betrachtet?
4. Wenn ja, weshalb werden Sparer unter diesen Pauschalverdacht gestellt?
5. Wenn nein, wie kann dieser gesetzliche Pauschalverdacht begründet werden?
6. Welche zu nennenden Maßnahmen wird das Bundesministerium setzen, um den Weiterbestand von Sparvereinen unter Aspekten administrativer Bestimmungen zu gewährleisten?