2182/J XXV. GP

Eingelangt am 10.07.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Rainer Hable, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Bundesgesetz über Sanierungsmaßnahmen für die Hypo Alpe Adria Bank International AG

 

Laut dem Bundesgesetz über Sanierungsmaßnahmen für die Hypo Alpe Adria Bank International AG sollen Verbindlichkeiten aus insgesamt 50 Emissionen unterschiedlicher Laufzeiten und Konditionen erlöschen und dadurch auch die Kärntner Landeshaftungen. Auffällig ist die Tatsache, dass keine der betroffenen Schuldtitel eine längere Laufzeit als den 1. Juni 2019 hat. Auf die Nachfrage, im ZIB 2 Interview von 08.07.2014, warum die anderen Anleihen, mit einem Fälligkeitsdatum nach dem 1. Juni 2019 nicht vom HaaSanG betroffen sind, konnte Herr Klubobmann Dr. Lopatka keine Antwort liefern.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:



1.    Warum spricht der Finanzminister in seiner Aussendungen (OTS von 11. Juni 2014) von € 890 Mio. wobei es tatsächlich nur € 800 Mio. sind, die die Nachranggläubigern durch das HaaSanG verlieren sollen?

2.    Warum sind durch das HaaSanG nur nachrangige Anleihen betroffen?

3.    Warum sind nur nachrangige Anleihen betroffen, die ein Fälligkeitsdatum vor dem 1. Juni 2019 besitzen?

4.    Wie viele nachrangige Anleihen gibt es, die ein Fälligkeitsdatum nach dem 1. Juni 2019 aufweisen?

5.    Welche Volumen haben diese Anleihen? (Bitte um getrennte Auflistung, nach Volumen, ISIN Bezeichnung, Fälligkeitsdatum)

6.    Ist dem Bundesministerium bekannt, wer die Inhaber dieser Papiere sind?

7.    Wenn ja, bitte um Auflistung der ISIN mit dem jeweiligen Inhaber!