2185/J XXV. GP

Eingelangt am 11.07.2014
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Anfrage

des Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Kunst, Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend „Rund um die Burg“

Am Freitag, den 23.05.2014 und Samstag den 24.05.2014 fand die Veranstaltung „Rund um die Burg“ statt.

Als Veranstalter tritt die echo event ges.m.b.h., die zu 100% im Besitz der echo medienhaus ges.m.b.h. steht. Die echo medienhaus ges.m.b.h stand bis zum 30.12.2013 im Alleineigentum der SPÖ Wien.

Als Partner von „Rund um die Burg“ traten neben einigen Unternehmen auch die Stadt Wien, Radio Ö1 und die Kunst & Kultursektion im Bundeskanzleramt auf.

Im Rahmen dieser Veranstaltung wurde auch das Lesezelt zwischen dem Wiener Burgtheater und dem Cafe Landtmann aufgestellt:

„Das Zelt zwischen dem Wiener Burgtheater und dem Cafe Landtmann wird 2014 wieder als Lesezelt genutzt. Hier ist die Wiener Städtische Lese Bühne beheimatet und bietet
vorwiegend Österreichische Gegenwartsliteratur.“

 

Am 25.05.2014 fanden die Wahlen zum Europäischen Parlament statt. Die SPÖ lud am Wahlabend zur Wahlparty in ein Wahlzelt zwischen Wiener Burgtheater und Cafe
Landtmann ein:

 

Den Bildern nach zu urteilen, handelt es sich bei beiden Veranstaltungen vermutlich um dasselbe Zelt.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage

1)    Ist Ihnen bekannt, ob es sich bei dem Burgzelt und dem SPÖ Wahlzelt um ein und dasselbe Zelt handelt?

2)    In welcher Höhe wird die Veranstaltung „Rund um die Burg“ vom Bundeskanzleramt finanziell unterstützt?

3)    Wo sind derartige Förderung im Budget abgebildet?


4)    Können Sie ausschließen, dass mit den Förderungen des Bundes das SPÖ-Wahlzelt
mitfinanziert wurde?

5)    Ist Ihnen als zuständiges Regierungsmitglied bei gleichzeitiger Wahrung der
Unabhängigkeit des ORF bekannt, in welcher Höhe die finanzielle Unterstützung von
Ö1 für „Rund um die Burg“ ist?

6)    Können Sie ausschließen, dass mit der Unterstützung durch Ö1 das SPÖ-Wahlzelt
mitfinanziert wurde?

7)    Können Sie ausschließen, dass es sich im in der Anfrage dargestellten Fall um illegale Parteienfinanzierung handelt?