2187/J XXV. GP

Eingelangt am 11.07.2014
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Anfrage

des Abgeordneten Mölzer
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Volksanwaltschaft und Aufenthaltstitel

Am 5. September 2007 wurde dem früheren kasachischen Botschafter in Wien, Rakhat Aliyev (heute Rakhat Shoraz) von der Bezirkshauptmannschaft Horn binnen zwei Tagen ab Antragstellung (3. September) eine Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit - erteilt. Ein zuvor bei der MA 35 gestellter Antrag auf

Niederlassungsbewilligung war vom Rechtsvertreter des Herrn Dr. Aliyev am 4. September zurückgezogen worden. Am 3. September hatte sich Dr. Aliyev an seinem neuen Wohnsitz in 3730 Eggenburg angemeldet, und damit die Zuständigkeit der BH Eggenburg herbeigeführt.

                                                      

Die Volksanwaltschaft stellte in einem Misststandsbericht vom 28. Juni 2013 fest, dass die BH Horn den Aufenthaltstitel für Dr. Aliyev ohne Ermittlungstätigkeit, sondern lediglich auf Grund der "Wohlmeinung" des Bundesministeriums für Inneres bzw "im Wissen oder sogar auf Wunsch des Bundesministeriums für Inneres" ausgestellt hat. In ihrem Missstandsbericht stellte die Volksanwaltschaft mehrere Rechtsverletzungen bei der Ausstellung der Niederlassungsbewilligung für Dr. Aliyev fest, nämlich:

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Welche Schritte hat das BMI gesetzt, um die für die von der Volksanwaltschaft aufgezeigten Rechtsverletzungen zu untersuchen?

2.    Wurde vom BMI eine Disziplinarkommission eingesetzt oder sonst eine behördeninterne Untersuchung eingeleitet?

3.    Wenn nein, warum nicht?

4.    Ist es richtig, dass es eine Weisung zur Erteilung der Niederlassungsbewilligung ohne weiteres Ermittlungsverfahren gab?

5.    Ist es richtig, dass der Sicherheitsdirektor für Niederösterreich, Franz Prucher, die Erteilung der Niederlassungsbewilligung ohne weiteres Ermittlungsverfahren befürwortet und eine entsprechende Weisung erteilt hat?