2188/J XXV. GP

Eingelangt am 11.07.2014
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Anfrage

des Abgeordneten Mölzer
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Fremdenpass

Am 29. Juli 2009 erhielt Dr. Aliyev einen bis 14. Juli 2014 für alle Staaten der Welt gültigen österreichischen Fremdenpass.

Zwingende Voraussetzung für die Ausstellung eine Fremdenpasses ist ein Interesse der Republik Österreich (§88 FPG).

In ihrer Missstandsfeststellung vom 28. Juni 2013 stellt die Volksanwaltschaft fest, dass der Fremdenpass für Dr. Aliyev ohne Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen erfolgte, da ein positives Interesse der Republik Österreich an der Ausstellung eines solchen Dokuments für Dr. Aliyev nicht erkennbar war. Die Judikatur des VwGH in dieser Frage sei restriktiv, da Österreich mit der Ausstellung eines Fremdenpasses auch Verpflichtungen gegenüber Gastländern eingeht.

Die Volksanwaltschaft hält abschließend fest, dass der Fremdenpass mangels Interesse der Republik Österreich nicht ausgestellt hätte werden dürfen.

Am 2. April 2013 wurde der Fremdenpass des Dr. Aliyev vom BMI vorzeitig für ungültig erklärt, weshalb es zu keinen Empfehlungen durch die Volksanwaltschaft kam.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Aus welchen Gründen wurde der Fremdenpass ausgestellt?

2.    Welche Schritte hat das BMI gesetzt, um die für die von der Volksanwaltschaft aufgezeigten Rechtsverletzungen zu untersuchen?

3.    Wurde vom BMI eine Disziplinarkommission eingesetzt oder sonst eine behördeninterne Untersuchung eingeleitet?

4.    Wenn nein, warum nicht?

5.    Hat das BMI auf Grund der seit 28. Juni 2013 vorliegenden Erkenntnisse der Volksanwaltschaft eine Strafanzeige wegen Amtsmissbrauch erstattet oder einen Fortführungsantrag bei der StA Linz gestellt?

6.    Wenn nein, warum nicht?

7.    Hat Rakhat Aliyev, heute Rakhat Shoraz, um Asyl in Österreich angesucht?

8.    Wenn ja, wann?

9.    Wurde Asyl bereits gewährt?

10. Wenn ja, wann?