2189/J XXV. GP
Eingelangt am
11.07.2014
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ANFRAGE
des Abgeordneten KO Heinz-Christian Strache
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Aufgabe der eigenen Prüfungszuständigkeit in Asylverfahren
Die Wiener Zeitung, Nr. 132, vom 09.07.2014 berichtete:
„Österreich will Flüchtlingstragödien durch
Erstanlaufstellen jenseits des Mittelmeers verhindern.
Nordafrika als Vorposten
Mailand. Überschattet von den Flüchtlingstragödien im Mittelmeer
sind die EU-Innenminister am Dienstag in Mailand zu einem informellen Treffen
zusammengekommen, bei dem auch eine Neuausrichtung der Asylpolitik zur Debatte
stand . Österreich hat dabei ein Konzept für europaweite
Resettlement-Programme in die Diskussion eingebracht. Auf den Vorschlag
hätten bereits drei Länder – Schweden, Deutschland und die
Schweiz – positiv reagiert, erklärte Innenminister Johanna Mikl-Leitner
gegenüber der APA.
Das „Save Lives Project“ sieht vor, dass die EU künftig
Flüchtlinge aufnimmt, die direkt vom UNO-Flüchtlingshochkommissariat
an „Hotspots“ in Nordafrika ausgewählt werden. Diese sollten
dann nach einem fixen Schlüssel, proportional zur Bevölkerungszahl
und „unter Rücksichtnahme auf die bereits jetzt vorhandene ungleiche
Verteilung“ auf die EU-Staaten aufgeteilt werden. „Das Mittelmeer
ist seit viel zu langer Zeit eine Todeszone. Eine gemeinsame Kraftanstrengung
aller Mitgliedstaaten ist notwendig“, sagte Mikl-Leitner.
Über eine Harmonisierung der EU-Flüchtlingspolitik wird seit Jahren
diskutiert, da sich die geltenden Rechtsvorschriften als unzulänglich
erwiesen haben. Kritisiert wird vor allem die „Dublin-II-Verordnung“,
die vorsieht, dass das erste EU-Land, das ein Flüchtling betreten hat,
für dessen Versorgung zuständig ist. Auf eine gleichmäßige
Verteilung der Flüchtlinge konnten sich die EU-Staaten bisher nicht
einigen. Sie wehren sich dagegen, Kompetenzen in diesem sensiblen Bereich an
Brüssel abzugeben. Italien will die Flüchtlingspolitik allerdings zur
Priorität seiner EU-Ratspräsidentschaft machen.“
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende
ANFRAGE
1. Bedeutet das „Save Lives Project“, dass Österreich für Flüchtlinge aus Afrika selbst kein Asylverfahren mehr durchführt?
2. Bedeuten diese geplanten „Hotspots“ in Nordafrika, dass in Zukunft Österreich nicht mehr selbst überprüfen kann, ob echte Asylgründe eines Flüchtlings vorliegen?
3. Welche Ausmaße wird dieses Projekt noch haben?
4. Welche Ergebnisse brachte das EU-Innenministertreffen in Mailand?