2203/J XXV. GP
Eingelangt am 11.07.2014
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Anfrage
des Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Strafen aufgrund des KFG für Transportunternehmen
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende
ANFRAGE
1. Wie hoch waren die jeweils in den letzten 5 Jahren verhängten Strafgelder aufgrund Verstöße gegen das KFG insgesamt?
2. Wie hoch waren die jeweils in den letzten 5 Jahren eingenommenen Strafgelder aufgrund Verstöße gegen das KFG insgesamt?
3. Wie hoch waren die jeweils in den letzten 5 Jahren verhängten Strafgelder von gewerberechtliche Geschäftsführern von Transportunternehmen aufgrund Verstöße gegen das KFG?
4. Wie hoch waren die jeweils in den letzten 5 Jahren eingenommenen Strafgelder von gewerberechtliche Geschäftsführern von Transportunternehmen aufgrund Verstöße gegen das KFG?
5. Wie hoch waren die jeweils in den letzten 5 Jahren verhängten Strafgelder von Fahrern von Transportunternehmen aufgrund Verstöße gegen das KFG?
6. Wie hoch waren die jeweils in den letzten 5 Jahren eingenommenen Strafgelder von Fahrern von Transportunternehmen aufgrund Verstöße gegen das KFG?
7. Wie viele Einsprüche gegen die Verhängung von Strafen aufgrund von Verstößen gegen das KFG wurden jeweils in den letzten 5 Jahren eingebracht?
8. Wie viele dieser Einsprüche wurden abgelehnt?
9. Wie hoch waren die Kosten für die Bearbeitung dieser Einsprüche und inwieweit konnten diese Kosten etwa durch die Erhöhung der Strafen im Mahnverfahren eingenommen werden?
10. Bei vielen Verstößen gegen das KFG wurden jeweils in den letzten 5 Jahren Strafen für das Begehen ein- und desselben Deliktes sowohl gegen den gewerberechtlichen Geschäftsführer eines Transportunternehmens als auch gegen den Fahrer dieses Unternehmens verhängt?
11. Ist die Strafhöhe bei einem- und demselben Verstoß gegen das KFG gleich hoch unabhängig davon wo in Österreich dieses Delikt begangen wurde oder gibt es bei der Strafhöhe österreichweite Unterschiede?
12. Wenn ja, aus welchen Gründen gibt es diese unterschiedlichen Strafhöhen?
13. Werden Sie die Strafen an sich bzw. auch die Einteilung der Strafen in „sehr schwer – schwer – geringfügig“ evaluieren und Nachbesserungen vornehmen?
14. Ist es aus Ihrer Sicht bei allen Verstößen sinnvoll, wenn sowohl der gewerberechtliche Geschäftsführer eines Transportunternehmens als auch der Fahrer dieses Unternehmens bestraft werden?
15. Ist es aus Ihrer Sicht gerecht, wenn der gewerberechtliche Geschäftsführer eines Transportunternehmens für Verstöße gegen das KFG bestraft wird, gegen den er/sie aufgrund des Zeitpunkt des Eintritt des Verstoßes nicht einmal theoretisch etwas tun hätten können?
16. Welche Verstöße (getrennt nach leicht – mittel – schwer) gegen das KFG führen aus Ihrer Sicht nicht automatisch zu einer Gefährdung der Sicherheit für die übrigen Verkehrsteilnehmer bzw. Dritte?
17. Ist es bei diesen Verstößen aus Ihrer Sicht unabdingbar, dass es auch künftighin zu einer Doppelbestrafung von sowohl der gewerberechtliche Geschäftsführer eines Transportunternehmens als auch der Fahrer dieses Unternehmens kommt?