2203/J XXV. GP

Eingelangt am 11.07.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Strafen aufgrund des KFG für Transportunternehmen

 

 

Die Transportbranche, deren gewerberechtliche Geschäftsführer und auch die Lkw-Fahrer haben mit vielen Problemen zu kämpfen, beispielsweise Termindruck, enge Baustellen, schwierige Rastplatzsuche und lange Fahrzeiten. Dazu klagen immer mehr Transportunternehmen über steigende Strafgelder wegen (angeblicher) Verstöße gegen das KFG; bei diesen „Vergehen“ werden die Strafen in der Regel sowohl gegen die gewerberechtlichen Geschäftsführer als auch gegen die Fahrer ausgesprochen. Damit werden Personen für Vergehen bestraft, deren Ursache (teilweise) zu einem Zeitpunkt entstanden sind, nachdem der Fahrer das Unternehmen verlassen hat und die vom gewerberechtlichen Geschäftsführer nicht einmal theoretisch beeinflusst werden können.

Strafen gemäß KFG gehören für Transportunternehmen und deren Fahrer zwar zum Alltag, die steigende Zahl der Strafen, die Tatsache, dass bei mehreren Verwaltungsübertretungen, die zeitgleich begangen wurden, für jede Übertretung eine eigene Strafe vorgeschrieben wird und zu bezahlen ist sowie auch die Strafhöhe in Relation zum begangenen Delikt sind teilweise unverständlich und stellen die Betroffenen zudem immer häufiger vor finanzielle Probleme.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

 

 

ANFRAGE

 

1.     Wie hoch waren die jeweils in den letzten 5 Jahren verhängten Strafgelder aufgrund Verstöße gegen das KFG insgesamt?

2.     Wie hoch waren die jeweils in den letzten 5 Jahren eingenommenen Strafgelder aufgrund Verstöße gegen das KFG insgesamt?

3.     Wie hoch waren die jeweils in den letzten 5 Jahren verhängten Strafgelder von  gewerberechtliche Geschäftsführern von Transportunternehmen aufgrund Verstöße gegen das KFG?

4.     Wie hoch waren die jeweils in den letzten 5 Jahren eingenommenen Strafgelder von  gewerberechtliche Geschäftsführern von Transportunternehmen aufgrund Verstöße gegen das KFG?

5.     Wie hoch waren die jeweils in den letzten 5 Jahren verhängten Strafgelder von Fahrern von Transportunternehmen aufgrund Verstöße gegen das KFG?

6.     Wie hoch waren die jeweils in den letzten 5 Jahren eingenommenen Strafgelder von Fahrern von Transportunternehmen aufgrund Verstöße gegen das KFG?

7.     Wie viele Einsprüche gegen die Verhängung von Strafen aufgrund von Verstößen gegen das KFG wurden jeweils in den letzten 5 Jahren eingebracht?

8.     Wie viele dieser Einsprüche wurden abgelehnt?

9.     Wie hoch waren die Kosten für die Bearbeitung dieser Einsprüche und inwieweit konnten diese Kosten etwa durch die Erhöhung der Strafen im Mahnverfahren eingenommen werden?

10.  Bei vielen Verstößen gegen das KFG wurden jeweils in den letzten 5 Jahren Strafen für das Begehen ein- und desselben Deliktes sowohl gegen den gewerberechtlichen Geschäftsführer eines Transportunternehmens als auch gegen den Fahrer dieses Unternehmens verhängt?

11.  Ist die Strafhöhe bei einem- und demselben Verstoß gegen das KFG gleich hoch unabhängig davon wo in Österreich dieses Delikt begangen wurde oder gibt es bei der Strafhöhe österreichweite Unterschiede?

12.  Wenn ja, aus welchen Gründen gibt es diese unterschiedlichen Strafhöhen?

13.  Werden Sie die Strafen an sich bzw. auch die Einteilung der Strafen in „sehr schwer – schwer – geringfügig“ evaluieren und Nachbesserungen vornehmen?

14.  Ist es aus Ihrer Sicht bei allen Verstößen sinnvoll, wenn sowohl der gewerberechtliche Geschäftsführer eines Transportunternehmens als auch der Fahrer dieses Unternehmens bestraft werden?

15.  Ist es aus Ihrer Sicht gerecht, wenn der gewerberechtliche Geschäftsführer eines Transportunternehmens für Verstöße gegen das KFG bestraft wird, gegen den er/sie aufgrund des Zeitpunkt des Eintritt des Verstoßes nicht einmal theoretisch etwas tun hätten können?

16.  Welche Verstöße (getrennt nach leicht – mittel – schwer) gegen das KFG führen aus Ihrer Sicht nicht automatisch zu einer Gefährdung der Sicherheit für die übrigen Verkehrsteilnehmer bzw. Dritte?

17.  Ist es bei diesen Verstößen aus Ihrer Sicht unabdingbar, dass es auch künftighin zu einer Doppelbestrafung von sowohl der gewerberechtliche Geschäftsführer eines Transportunternehmens als auch der Fahrer dieses Unternehmens kommt?