2218/J XXV. GP

Eingelangt am 11.07.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Justiz

betreffend des Maßnahmenvollzugs gemäß § 21 Abs 2 StGB

BEGRÜNDUNG

 

Folgeanfrage zur Anfrage 12516/J aus XXIV. GP

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Wie viele nach § 21 Abs 2 StGB Untergebrachte gab es in den Jahren 2012, 2013 und 2014 jeweils zum Stichtag 1.7.2014?

2.    Wie teilt sich die Zahl der derzeit (Stichtag 1.7.2014) gemäß § 21 Abs 2 StGB Untergebrachten auf die der Unterbringung zu Grunde liegenden strafbaren Handlungen (Gliederung nach Abschnitten des Strafgesetzbuchs) auf?

3.    Wie teilen sich die derzeit (Stichtag 1.7.2014) gemäß § 21 Abs 2 StGB Untergebrachten auf die Justizanstalten Wien-Mittersteig (bzw Außenstelle Wien-Floridsdorf), Stein, Garsten und Graz-Karlau sowie auf die sonstigen Justizanstalten und gerichtlichen Gefangenenhäuser auf?

4.    Wie viele Frauen sind derzeit (Stichtag 1.7.2014) gemäß § 21 Abs 2 StGB in der Justizanstalt Schwarzau und wie viele Jugendliche sind derzeit gemäß § 21 Abs 2 StGB in der Justizanstalt Gerasdorf untergebracht?

5.    Wie viele Haftplätze sind jeweils in den Abteilungen für den Maßnahmenvollzug nach § 21 Abs 2 StGB in der JA Garsten, der JA Stein und der JA Karlau eingerichtet?

6.    Wie viele Untergebrachte nach § 21 Abs 2 StGB werden zum Stichtag 1.7.2014 in welchen Justizanstalten aus welchen Gründen in Abteilungen des Normalvollzugs angehalten?

7.    Wie lange dauert die Anhaltung – gegliedert nach Justizanstalten und Abschnitten des StGB – von nach § 21 Abs 2 StGB Untergebrachten zum Stichtag 1.7.2014 durchschnittlich über die verhängte Strafe hinaus (Angabe Durchschnitt und Median)?

8.    Welche Personen (anonymisiert: Person A, Person B, Person C…) werden jeweils in den Justizanstalten Wien-Mittersteig, Außenstelle Wien Floridsdorf, Garsten, Stein, Graz-Karlau, Schwarzau, Gerasdorf und in sonstigen Justizanstalten und gerichtlichen Gefangenenhäuser jeweils wie lange über ihre Verurteilung hinaus zum Stichtag 1.7.2014 angehalten (Angabe der Strafhöhe und der Dauer des bisherigen Anhaltung im Maßnahmenvollzug)?

9.    Wie viele bedingte Entlassungen von nach § 21 Abs 2 StGB Untergebrachten gab es in den Jahren 2012 und 2013?