2219/J XXV. GP

Eingelangt am 11.07.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Justiz

betreffend des Maßnahmenvollzugs gemäß § 21 Abs 1 StGB

BEGRÜNDUNG

 

Folgeanfrage zur Anfrage 12517/J aus XXIV. GP

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

 

1.    Wie viele nach § 21 Abs 1 StGB Untergebrachte gab es in den Jahren 2012 und 2013 und 2014 zum Stichtag 1.7.2014?

2.    Wie teilt sich die Zahl der zum Stichtag 1.7.2014 gemäß § 21 Abs 1 StGB Untergebrachten auf die der Unterbringung zu Grunde liegenden strafbaren Handlungen (Gliederung nach Abschnitten des Strafgesetzbuches) auf?

3.    Wie teilt sich die Zahl der zum Stichtag 1.7.2014 gemäß § 21 Abs 1 StGB Untergebrachten auf die Justizanstalten Göllersdorf und Asten und die Sonderkrankenanstalt Wien-Josefstadt auf?

4.    Wie viele gemäß § 21 Abs 1 StGB Untergebrachten sind zum Stichtag 1.7.2014 in psychiatrischen Kliniken untergebracht?

5.    Wie ist der Auslastungsgrad der Justizanstalten Göllersdorf und Asten zum Stichtag 1.7.2014?

6.    Liegt bereits ein Konzept zum Ausbau der justizeigenen Kapazitäten für den Maßnahmenvollzug gemäß § 21 Abs. 1 Strafgesetzbuch zur Vermeidung von Mehrkosten einer Fremdunterbringung vor?

7.    Wenn ja, wie lautet dieses?

8.    Wie lange dauert die durchschnittliche Anhaltung von nach § 21 Abs 1 StGB Untergebrachten zum Stichtag 1.7.2014?

9.    Wie viele bedingte Entlassungen von nach § 21 Abs 1 StGB Untergebrachten gab es in den Jahren 2012 und 2013?

10. Halten Sie die Versorgung mit Betreuungseinrichtungen für die Zeit nach der Entlassung von nach § 21 Abs 1 StGB Untergebrachten für ausreichend?