2220/J XXV. GP

Eingelangt am 14.07.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Werner Kogler, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Abgabe von Zuwendungen

BEGRÜNDUNG

 

Vor Beschluss des Parteiengesetzes 2012 haben die Grünen eine parlamentarische Anfrage gestellt, bei der der Stand der „Abgabe von Zuwendungen“, die im Jahr 1975 eingeführt wurde, um steuerlichen Vorteilen für Spender an politische Parteien durch die Abzugsfähigkeit als Betriebsausgabe entgegen zu wirken, zu erfragen.

Die jetzige Folgeanfrage dient einerseits dazu, die Entwicklung der letzten beiden Jahre festzuhalten, andererseits etwaige Auswirkungen des neuen Parteiengesetzes festzustellen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1.    Wie hoch war das Steueraufkommen der Abgabe von Zuwendungen in den Jahren 2012 und 2013?

 

2.    Im Parteiengesetz 2012 wurden auch lebende Subventionen als Spende definiert. Wurde jemals eine Personalleihe eines Berufs- und Wirtschaftsverbandes oder einer anderen Interessenvertretungen mit freiwilliger Mitgliedschaft im Sinne des Einkommensteuergesetzes unter dem Titel der Abgabe von Zuwendungen versteuert?

 

a.    Wenn ja, wie hoch war das Steueraufkommen der Abgabe von Zuwendungen in den Jahren 2012-2013 getrennt nach Sachleistungen und Geldleistungen?

b.    Wenn nein, warum nicht?


3.    Wie viele Steuerpflichtige gab es jeweils pro Jahr in den Jahren 2012-2013 im Rahmen der Abgabe von Zuwendungen?

 

4.    Wie hoch waren 2012-2013 die Steuereinnahmen aus der Abgabe von Zuwendungen jeweils durch Berufs- und Wirtschaftsverbänden bzw. anderen Interessenvertretungen mit freiwilliger Mitgliedschaft (zb. IV, ÖGB) im Vergleich zu Steuereinahmen von Fraktionen innerhalb solcher Verbände (zB. FCG, FSG)?

 

5.    War die korrekte Versteuerung von  Zuwendungen von Berufs- und Wirtschaftsverbänden und anderen Interessenvertretungen mit freiwilliger Mitgliedschaft in den letzten beiden Jahren Gegenstand einer Steuerprüfung und wenn ja, gab es Beanstandungen?

 

6.    Wurden seit der Anfrage 2012 erlassmäßige Erleichterungen vom Artikel 16(3) EstG für Berufs- oder Interessenvertretungen erlassen?

 

a.    Wenn ja, welche Erleichterungen wurden für welche Berufs- und Interessensvertretungen erlassen?