2221/J XXV. GP

Eingelangt am 14.07.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Werner Kogler, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Untersuchungskommission zur Hypo Alpe Adria

BEGRÜNDUNG

 

Anlässlich der Ankündigung der Regierung, dass eine „Untersuchungskommission“ zur Hypo Alpe Adria eingesetzt werde, sagte BM Spindelegger am 23.3.2014: „Es geht um maximale Transparenz.“

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wie lautet der Ministerratsbeschluss vom 22.3.2014, mit dem die Untersuchungskommission eingesetzt wurde?

 

2)    Ist dieser Ministerratsbeschluss Teil der Verträge mit den Mitgliedern der Untersuchungskommission, oder weicht die Beauftragung davon ab?

a.    Wenn ja, warum und wie?

 

3)    Gibt es einen vertraglich fixierten Zeithorizont, bis wann die Kommission ihre Untersuchung abgeschlossen haben muss und einen Bericht vorzulegen hat?

 

4)    Wem wird dieser Abschlussbericht vorgelegt?

 

5)    Wird ein allfälliger Endbericht, der dem Vernehmen nach im Internet einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden soll, von dem Endbericht, der der Bundesregierung übermittelt wird, abweichen?


6)    Wer entscheidet darüber, was im Rahmen dieser Kommissionsuntersuchungen ein Amtsgeheimnis ist und was daher im Abschussbericht nicht vorkommen darf?

 

7)    Wer entscheidet im Einzelfall im Rahmen der Beurteilung des Amtsgeheimnisses darüber, ob ein qualifiziertes wirtschaftliches Interesse einer Gebietskörperschaft besteht, und somit Akten nicht an die Kommission übermittelt werden bzw. nicht in den Endbericht einfließen können?

 

8)    Warum werden anstatt einer Vielzahl von Einzelverträgen mit den Kommission-Mitgliedern nicht einfach die von der Kommission zu Befragenden Personen von ihren jeweiligen Organisationen nicht  von der Amtsverschwiegenheit entbunden?

 

9)    Welche Abteilungen im Finanzministerium wurden angewiesen bzw. aufgefordert, der Kommission Akten zu übermitteln?

 

10) Welche Institutionen wurden vom Finanzministerium aufgefordert,  der Kommission Akten zu übermitteln?

 

11) Mit welchen Organisationen hatte die Kommissions-Vorsitzende bisher Kontakt?

 

12) Von welchen Organisationen sind der Untersuchungskommission bisher welche konkreten Unterlagen übermittelt worden?

 

13) Wird die Kommission dem Ministerium Zwischenberichte vorlegen bzw. einen Vorabbericht vor der eigentlichen Veröffentlichung?

 

14) Wer wird den Bericht veröffentlichen, die Kommission oder das BMF, und in welcher Form?

 

15) Von wem wurden die Kommissionsmitglieder der Vorsitzenden Dr. Griss vorgeschlagen?

 

16) Beim Kommissionsmitglied Ernst-Wilhelm Contzen besteht die Möglichkeit, dass er bei Teilbereichen des Untersuchungsgegenstands befangen ist.  So leitete Contzen bis Ende 2013 die Deutsche Bank Luxemburg und ist ihr weiter als Aufsichtsrat und Berater verbunden. Diese Bank bzw. ihre Töchter und die von diesen verwalteten Fonds sind aber – laut Information von Bloomberg – die größten Inhaber von Hypo Anleihen und wären von einer Insolvenz der Hypo direkt und massiv betroffen. Welche Konsequenzen haben diese Umstände auf die Mitarbeit von Herrn Contzen in der Kommission und wie beurteilen Sie vor diesem Hintergrund die Rolle von Herrn Contzen in der Kommission?

 

17) Was ist unter dem - in Tageszeitungen als „Schweigegelübde“ beschriebenen -Vertrag zwischen den Kommissionsmitgliedern und den Institutionen zu verstehen und wie ist diese privatwirtschaftliche Abmachung juristisch ausgestaltet?


18) Mit welchen Institutionen wurden derartige Verträge angeregt bzw. abgeschlossen?

 

19) Unterliegen die Kommissionsmitglieder durch den Vertrag dem Amtsgeheimnis und was sind die konkreten Rechtsfolgen für die Kommissionsmitglieder daraus?

 

20) Was sind die Unterschiede zwischen den Verträgen mit den Kommissionsmitgliedern und Verträgen mit Beratern bzw. Gutachtern, die für Ministerien oder staatsnahe Betriebe tätig werden?

 

21) Was ist der Inhalt (im Wortlaut) der Verträge mit jedem Kommissionsmitglied?