2225/J XXV. GP

Eingelangt am 14.07.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr.in Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend ausständige(r) Bericht(e) an den Nationalrat

 

§ 49 Bundesbahngesetz idgF lautet: „Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie hat alljährlich dem Nationalrat einen Bericht über die von ihm bestellten gemeinwirtschaftlichen Leistungen und die eingetretenen Veränderungen vorzulegen.“

Eine gleichlautende Bestimmung enthält das Privatbahngesetz 2004 idgF in seinem § 3.

 

In früheren Jahren gab es zwar wegen gesetzwidrig statt „alljährlich“ nur alle vier Jahre oder auch gar nicht gelegter GWL-Berichte wiederholt politische Kontroversen und auch scharfe Rechnungshofkritik an den damaligen BMVIT-Amtsinhabern. Seither hatte sich aber ein gesetzeskonformerer Umgang mit diesem Thema samt möglichst zeitnaher Übermittlung des Berichts an den Nationalrat etabliert.

Allerdings war der letzte derartige Bericht, der bislang einer Diskussion und Kenntnisnahme durch den Nationalrat im Rahmen des geschäftsordnungsmäßig Üblichen zugänglich war, derjenige über die Leistungen des Jahres 2011 (III-425 d.B. XXIV.GP); er wurde leider wieder stark verspätet erst im Juni 2013 vorgelegt wurde.

Mehr als ein Jahr später wurde nun aber noch nicht einmal der Bericht über das vorvergangene Jahr 2012 dem Parlament zugeleitet, die Berichtskultur scheint sich also weiter zu verschlechtern statt zu bessern.

 

Eine halbwegs zeitnahe parlamentarische Behandlung dieses wichtigen Berichts, der immerhin hunderte Millionen Euro Steuergeld und ihre möglichst optimale Verwendung im Sinne der Fahrgäste, Güterkunden und SteuerzahlerInnen betrifft, wurde so verunmöglicht.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Wann werden Sie den - gesetzlich verankerten - Bericht über die von Ihnen 2012 bei ÖBB und Privatbahnen bestellten gemeinwirtschaftlichen Leistungen dem Parlament übermitteln und damit der parlamentarischen Behandlung zugänglich machen?


 

2)    Warum ist dieser Schritt weder wie im Sinne einer möglichst aktuellen, zeitnahen Debatte nötig im auf das Berichtsjahr folgenden Kalenderjahr 2013 noch dann wenigstens im 1. Halbjahr 2014 erfolgt?

3)    Wann werden Sie den - gesetzlich verankerten - Bericht über die von Ihnen 2013 bei ÖBB und Privatbahnen bestellten gemeinwirtschaftlichen Leistungen dem Parlament übermitteln und damit der parlamentarischen Behandlung zugänglich machen?