2227/J XXV. GP

Eingelangt am 15.07.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Ing. Dietrich, Hagen

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend „Auswertung der Daten des zentralen Melderegisters und der Grundbuchdaten“

 

 

Seit dem Jahr 2002 werden die Meldedaten der in Österreich ansässigen Personen im Zentralen Melderegister geführt. Die Daten umfassen Name, Geschlecht, Geburtsdatum, Melderegisterzahl, Staatsangehörigkeit, Postanschrift des Wohnsitzes, Datum der An- und Abmeldung, Name des Vermieters, den Familienstand und bei Nichtösterreichern die Daten des Reisedokuments.

 

Makler und Vermieter stellen nun insbesondere in Großstädten immer häufiger fest, dass die Anzahl der in einer Wohnung tatsächlich gemeldeten Personen, die sie verwalten, niemals im Einklang mit der Quadratmeteranzahl der Wohnfläche stehen kann. Es stellt sich damit die Frage, ob hier von Amts wegen Plausibilitätsüberprüfungen erforderlich wären.

 

Daher richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau Bundesministerin für Inneres nachstehende

 

 

Anfrage

 

 

1.      Gibt es Überprüfungen hinsichtlich der Anzahl gemeldeter Personen auf Wohnadressen, wenn diese übergebührlich hoch erscheint?

 

2.      Wenn ja, welche und wie sind diese ausgestaltet?

 

3.      Wenn ja, wie häufig gibt es Überprüfungen?

 

4.      Wenn nein, warum nicht?

 

5.      Wenn nein, ist hier eine Überprüfung geplant?