2231/J XXV. GP

Eingelangt am 16.07.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Standortabfrage durch "Stille SMS"

BEGRÜNDUNG

 

„Die Möglichkeit der „stillen SMS“ wird von Verfassungsschutz, Zoll- und Polizeibehörden genutzt, um Verdächtige ausfindig zu machen. Der wichtigste Vorteil ist, dass die georteten Personen überhaupt nichts davon bemerken. Das ist ganz einfach  mithilfe eines Smartphones oder Handys möglich. So kann auf diese Weise herausgefunden werden, in welchem Umkreis sich ein Mobiltelefon befindet, wenn es zwischen zwei Funkzellen unterwegs ist.

Der Ablauf ist denkbar einfach: Ein Signal wird an das Handy der gewünschten Person gesendet. Diese „stille SMS“ ist vom Benutzer weder zu sehen noch zu hören; das Handy leuchtet nicht auf und es klingelt auch nicht. Selbstständig nimmt das angewählte Handy Kontakt zur nächsten Funkzelle auf. Dadurch erfährt der Netzbetreiber, wo der ungefähre Standort des Nutzer (sic!) ist. Den Sicherheitsbehörden wird dieser Ort dann vom Netzanbieter mitgeteilt.
Bei der „stillen SMS“ handelt es sich also um eine Kurznachricht, nur dass diese keinen Inhalt hat. Dafür gibt sie einen Steuerbefehl, damit dem Nutzer kein sicht- oder hörbares Signal auffällt.“ (http://www.datenschutzbeauftragter-allgemein.de/stille-sms-was-ist-das/)

Laut einem Artikel auf heise.de (http://www.heise.de/newsticker/meldung/BKA-pflegte-regen-internationalen-Austausch-ueber-Ueberwachungstechnik-1871918.html) kam es im Jahr 2013 zum Informationsaustausch zwischen Deutschland, Österreich Kroatien und der Schweiz über die „Stille SMS“.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende


ANFRAGE

 

1)    Was waren die Ergebnisse dieses Treffens?

2)    Was war der Beitrag Österreichs?

3)    Auf welcher Rechtsgrundlage wird in Österreich von den Ermittlungsbehörden die sogenannte „Stille SMS“ eingesetzt?

4)    Wie häufig wurde im Jahr 2010, 2011, 2012, 2013, 2014 mittels „Stiller SMS“ auf Standortdaten zugegriffen (aufgeschlüsselt nach Jahr)?

5)    Aufgrund welcher Straftaten wurde das Mittel der „Stillen SMS“ angewandt (aufgeschlüsselt nach Straftat und Häufigkeit?

6)    Über welchen Zeitraum werden betroffene Personen durchschnittlich per „stiller SMS“ geortet?

7)    Mit welchen Anwendungen (Hard- und Software) welcher Hersteller werden die „stillen SMS“ gegenwärtig versandt?

8)    Welche Kosten entstehen für die Versendung einer „Stillen SMS“?

9)    Wie viele Verfahren wurden durch Einsatz der „stillen SMS“ aufgeklärt?

10)  Wurde die „Stille SMS“ jemals im Phänomenbereich politische Versammlung eingesetzt?

11)  Wenn ja, bei welchen Versammlungen?