2234/J XXV. GP

Eingelangt am 18.07.2014
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Einsatz von zivilen BeamtInnen beim Polizeieinsatz am 24.1.2014

BEGRÜNDUNG

 

Aus einem aktuellen Gerichtsverfahren geht hervor, dass im Zuge der Demonstrationen gegen den rechtsextremen Akademikerball der FPÖ ein Polizist während des Einsatzes festgenommen wurde, der sich offensichtlich in Zivilkleidung unter die DemonstrantInnen gemischt hat.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

 

1)    Wie viele BeamtInnen der Polizei waren in ziviler Kleidung im Block der DemonstrantInnen im Einsatz?

2)    Welchen genauen Auftrag hatten diese BeamtInnen jeweils?

3)    Welchen Einheiten der Polizei haben diese BeamtInnen jeweils angehört?

4)    Können Sie ausschließen, dass einzelne dieser BeamtInnen vermummt waren?

5)    Wann und wo wurde der Beamte mit der Dienstnummer 30897 festgenommen?

6)    Was war der Grund seiner Festnahme?

7)    Welche Kleidung hat der Beamte mit der Dienstnummer 30897 getragen?

8)    War der Beamte zum Zeitpunkt seiner Festnahme vermummt?

9)    Wurde der Beamte wegen des Verdachtes der Begehung der strafbaren Handlung des Landfriedensbruchs festgenommen?

10) War der Beamte mit der Dienstnummer 30897 an den Sachbeschädigungen an der Polizeiinspektion „Am Hof“ in irgendeiner Weise beteiligt?

11) War der Beamte mit der Dienstnummer 30897 während seines Einsatzes am 24.01.2014 an irgendeiner sonstigen Straftat beteiligt?

12) Wenn der Beamte mit der Dienstnummer 30897 ohne ersichtlichen Grund festgenommen wurde, sind dann an diesem Abend auch andere Personen ohne ersichtlichen Grund festgenommen worden bzw. deren Identitäten festgestellt worden?

13) Warum konnte sich der Beamte gegenüber seinen KollegInnen nicht ausweisen?

14) Ist es üblich, dass Einheiten in Zivil keinen Polizeiausweis mit sich führen?

15) Ist es üblich, dass BeamtInnen mit ihren Privathandys Bild- und Videoaufnahmen zur Beweissicherung aufnehmen?

16) Ist es üblich, dass BeamtInnen diese Bilder und Videos nach eigenem Ermessen löschen und somit selbst entscheiden, welche Aufnahmen  Beweismitteln sind und welche nicht?

17) Welcher Einheit war der Beamte mit der Dienstnummer 30897 am Abend des 24.01.2014 zugeteilt?

18) Was war der Auftrag dieser Einheit?

19) Ist es üblich dass sich BeamtInnen immer wieder von ihrer zugeteilten Formation lösen und auf eigene Faust losziehen?

20) Müssten die BeamtInnen nicht zur Eigen- und Fremdsicherung zusammenbleiben?

21) Warum hat sich der Beamte 30897 von seiner Formation gelöst und seine KollegInnen zurückgelassen?