2244/J XXV. GP

Eingelangt am 22.07.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Justiz

betreffend Verfahrensstand zum Untersuchungsthema Telekom

BEGRÜNDUNG

 

Die juristische Aufarbeitung des Untersuchungsausschusses zur Klärung von Korruptionsvorwürfen dauert an. Am 8. November 2012 wurde bereits in der Sondersitzung des Nationalrates der Stand der Verfahren erfragt, in einer parlamentarischen Anfrage vom 22.5.2013 die Fragen erneuert. Nunmehr ein Jahr später wird diese Anfrage nach dem Verfahrensstand aktualisiert.

In der Sondersitzung vom 8. November 2012 brachten die Grünen ihren Bericht zu den Ergebnissen des Untersuchungsausschusses als parlamentarischen Entschließungsantrag ein. Als Grundlage für die Beantwortung werden im Folgenden die wichtigsten Erkenntnisse aus diesem Bericht zum Beweisthema 1 – Telekom nochmals kurz zusammengefasst:

Zusammenfassung der Ergebnisse des Untersuchungsausschusses auf Basis des Berichts der Grünen an den Nationalrat zum Beweisthema 1 - Telekom

Einer der größten Konzerne Österreichs, die Telekom, an der die Republik über die ÖIAG einen Aktienanteil von 28,4 Prozent hält,  stand wiederholt negativ in den Schlagzeilen. Verdachtsmomente auf verschleierte Zahlungsflüsse verdichteten sich in mehrerlei Hinsicht, sodass sechs Einzelbereiche näher untersucht werden sollten.

Deshalb wurde das Telekom-Kapitel zum umfangreichsten und wegen der aktuellen gerichtlichen Untersuchungen inklusive dem Schutz der laufenden Ermittlungenzum schwierigsten des Untersuchungsausschusses.

Zu Beginn seiner Untersuchungen konzentrierte sich der Ausschuss auf das Thema 1.f.„Gesetzeskauf“. Hintergrund waren hier Aussagen des früheren Telekom-Vorstandes Gernot SCHIESZLER, dass im Gegenzug zu einer Änderung der Universaldienstverordnung durch den früheren Verkehrsminister Hubert GORBACH beträchtliche Zahlungen der Telekom an das BZÖ über eine Werbeagentur geflossen seien. Dazu lag auch eine anonyme Anzeige vor. Zu klären waren hier daher sowohl der Ablauf der Gesetzgebungsverfahren als auch die Frage, ob Zahlungsflüsse feststellbar waren.

 

a) Die Universaldienstverordnung und das BZÖ

Im Zuge der Telefonmarktliberalisierung hatte die Telekom Austria zunehmend mit dem Problem zu kämpfen, dass sich eine Reihe von Anbietern von Wertkartentelefonie etablierte. Diese boten günstige Auslandstarife an, indem man eine kostenlose 0800er-Nummer anrief und von dort mit der gewünschten Nummer im Zielland verbunden wurde. Sehr viele Nutzer dieser Angebote verwendeten für derartige Anrufe öffentliche Telefonzellen, die im Rahmen des sogenannten „Universaldienstes“ von der Telekom Austria betrieben wurden. Die Telekom Austria war daher bemüht, für die Verbindung aus Telefonzellen zu den für den Benutzer kostenlosen 0800er- Nummern ein Entgelt von den Anbietern dieser Services einzuheben. Am 16. August 2005 bewilligte die Telekom-Control-Kommission die Einhebung einer derartigen „Payphone-Access-Charge“ (PAC). Dieser Bescheid wurde jedoch am 19. Dezember 2005 durch den Verwaltungsgerichtshof mangels gesetzlicher Deckung aufgehoben. Die Telekom Austria versuchte daher weiter intensiv, im Ministerium zu intervenieren, um eine Regelung für dieses Problem zu erreichen.

Bereits am 22. Februar 2006 kam es zu einer Besprechung zwischen dem Leiter der RTR GmbH, Georg SERENTSCHY, dem Kabinettschef des BMVIT, Rüdiger SCHENDER, und dem BZÖ-Abgeordneten und Telekom-Sprecher Klaus WITTAUER. Zu nicht mehr exakt feststellbaren Daten, aber ebenfalls in diesem Zeitraum kam es zu Besprechungen zwischen dem Telekom Austria-Mitarbeiter Martin FRÖHLICH, dem BMVIT-Beamten Christian SINGER und dem im BMVIT-Kabinett zuständigen Stefan WEISS. In diesem Zeitraum wurde auch ein Textvorschlag der Telekom Austria für die geplante Änderung an das BMVIT übermittelt.Indem der Rufnummernbereich 0800 aus dem Universaldienst ausgenommen wurde, sollte die Telekom Austria als Universaldienstbetreiber die Möglichkeit erhalten, den Zugang nur gegen Leistung eines Entgelts – eben der PAC – zu gewähren. Basierend auf diesem Entwurf wurden in der zuständigen Fachabteilung des BMVIT Anfang Juni 2006 die Entwürfe für die Verordnung und für die Aussendung zur Begutachtung erstellt. Am 6. Juni 2006 ging der Akt in das Kabinett an Stefan WEISS, und blieb dort bis 17. Juli 2006 liegen. Das ist insofern von Bedeutung, als eine anonyme Anzeige genau in diesem Zeitraum eine geheime Besprechung über die UDVO und eine „Spende“ der Telekom an das BZÖ schildert.

Am 17. Juli 2006 vermerkte Stefan WEISS im Akt, dass auf Anweisung von Kabinettchef Rüdiger SCHENDER nunmehr der Verordnungsentwurf zur Begutachtung auszusenden sei, was am 20. Juli 2006 erfolgte. Am 10. August 2006 endete die Begutachtungsfrist, und es langte eine Reihe von Stellungnahmen ein. Daraufhin wurde jedoch die Bearbeitung im Ministerium wieder unterbrochen und erst am 27. September 2006 wieder aufgenommen. Die Verordnung wurde letztlich von Hubert GORBACH am 6. Oktober 2006 erlassen.

Einen Hinweis auf den Grund für die Unterbrechung liefert der Umstand, dass die beiden zur Zahlungsverschleierung der Telekom Austria an das BZÖ herangezogenen Werbeagenturen ihre (Schein-)Rechnungen genau in dieser Zeit legten und daraufhin die Telekom Austria am 20. bzw. 22. September 2006 insgesamt rund 960.000 Euro an diese beiden Agenturen bezahlte.

Laut Gernot SCHIESZLER stehen diese Zahlungen in ursächlichem Zusammenhang mit der Änderung der UDVO. SCHIESZLER schilderte dazu in seiner Beschuldigtenvernehmung vom 9. Juli 2011: „Auf Nachfrage wie viel, sagte HOCHEGGER, dass mindestens eine Million Euro nach dem Zustandekommen fließen müsste. Um den Druck zu erhöhen vereinbarten wir diese Million auf Erfolgsbasis, an wen auch immer.“ [...]„Zudem sagte ich HOCHEGGER, dass ich keine Auszahlungen an Personen vornehme, sondern sie mir zu gegebenem Zeitpunkt irgendeine Agentur nennen sollten“.

Klaus WITTAUER, damals Telekomsprecher des BZÖ, schilderte in seiner Beschuldigtenvernehmung vom 13. August 2011 ein Gespräch mit HOCHEGGER zu diesem Thema. Peter HOCHEGGER bestreitet, dass dieses Gespräch stattgefunden habe.

Kurt SCHMIED, der Geschäftsführer der „Projekt und Werbeagentur SCHMIED“ sagte aus: „Konkret teilte mir WITTAUER mit, dass unsere Agentur einen größeren „Part“/Auftrag des BZÖ-Wahlkampfes bekommen sollte. Als Besonderheit der Bezahlung führte WITTAUER damals an, dass die Fakturierung unserer Agentur nicht über die ORANGE/100% erfolgen sollte, sondern von unserer Firma an die TELEKOM AUSTRIA. Die Bezahlung würde dann von der TELEKOM erfolgen. WITTAUER sprach in Summe von ca. 600.000 Euro, die von der TELEKOM kommen würden.“

Am 29. August 2006 übermittelte Andreas KRENN von der Telekom „wie mit Herrn SCHIESZLER besprochen“ per E-Mail an Kurt SCHMIED zwei vorformulierte und auf 1.August Bzw. 28. Juli 2006 rückdatierte Scheinangebote an die Firma SCHMIED, welche von dieser auf eigenem Papier  ausgedruckt und retourniert wurden. Am 1. September 2006 wurden bereits zwei dementsprechende Scheinrechnungen an die Telekom Austria gelegt über insgesamt 720.000 Euro brutto.

Die Firma SCHMIED war im Wahlkampf des BZÖ mit zahlreichen Leistungen betraut: Neben der Erbringung von Eigenleistungen (Design, Grafik etc.) war dies insbesondere auch die Schaltung von zahlreichen Inseraten in Printmedien.

Ein weiterer Betrag von 240.000 Euro wurde von der Telekom Austria über die Werbeagentur „inbestform“ von Tina HASLINGER ganz analog zur Vorgehensweise bei der Fa. SCHMIED ausbezahlt. Auch hier übermittelte die Telekom Ende August 2006 ein vorformuliertes und auf Ende Juli 2006 rückdatiertes Scheinangebot („Vertriebskooperationen im Segment Alarm Services“), welches von „inbestform“ auf eigenem Papier ausgedruckt und retourniert wurde. Am 1. September 2006 wurde die entsprechende Scheinrechnung über 240.000 Euro brutto gelegt. Am 22. September 2006 wurde das Geld an HASLINGER überwiesen.

Dieses Geld war für den Persönlichkeitswahlkampf von Karin GASTINGER gedacht. Der Auftrag an die Fa. inbestform war vom Pressesprecher des BMJ, Christoph PÖCHINGER, erteilt worden. Nachdem GASTINGER erklärte sich aus der Politik zurückzuziehen und nicht mehr zu kandidieren, kontaktierte PÖCHINGER den Wahlkampfleiter des BZÖ, Gernot RUMPOLD, um sich zu erkundigen, was mit dem restlichen Geld geschehen solle. Aufgrund einer weiteren Scheinrechnung vom 26.September 2006 der SCHMIED GmbH an HASLINGER wurde daraufhin der verbleibende Restbetrag von 200.449,23 Euro am 28. September 2006 an SCHMIED überwiesen.

Schließlich kam es aufgrund von drei weiteren Scheinrechnungen vom 26. September 2006 und vom 29. September 2006 zu einer Weiterüberweisung von insgesamt 320.400 Euro von der SCHMIED GmbH an die ORANGE Werbeagentur GmbH, die zu 100 Prozent im Eigentum des BZÖ stand. Diese Rechnungen wurden vom Geschäftsführer der ORANGE, Arno ECCHER, auf Anweisung des BZÖ-Bündnisobmanns Peter WESTENTHALER als Eigentümervertreter ausgestellt und dienten der Entlastung der angespannten Finanzlage der ORANGE Werbeagentur GmbH.

Nach den Ergebnissen des Untersuchungsausschusses ist das zweimalige, wochenlange Unterbrechen der Bearbeitung des Vorganges im BMVIT während der Organisation der Zahlungsabwicklung höchst auffällig und legt einen kausalen Zusammenhang mit der verdeckten Finanzierung des BZÖ nahe.

 

b) die Manipulation von Börsenkursen

Im Anschluss an die Vorwürfe des Gesetzeskaufs befasste sich der Untersuchungsausschuss mit dem Beweisthema 1.e., der Manipulation des Börsenkurses der Telekom Austria AG im Jahr 2004 in Zusammenhang mit einem Stock-Options-Programm, welches Manager der Telekom begünstigte.

Die Ermittlungen der Justiz in diesem Zusammenhang waren bereits weit fortgeschritten. Der polizeiliche Abschlussbericht lag vor. Der Untersuchungsausschuss befasste sich daher nicht im Detail mit den erfolgten Manipulationen und der Abwicklung der Zahlungsflüsse an den einschreitenden Börsenmakler über die VALORA AG, sondern konzentrierte sich gemäß seinem Untersuchungsauftrag auf die Wahrnehmung der staatlichen Aufsicht und Kontrolle, insbesondere durch die ÖIAG und die FMA.

Im Jahr 2000 wurde anlässlich des Börsenganges der Telekom Austria ein Stock-Options-Programm zugunsten von rund 100 Führungskräften der TA beschlossen. Diese Personen erhielten das Recht, im Falle des Erreichens einer Kurssteigerung von 30 Prozent gegenüber dem Ausgabekurs von 9 Euro an bestimmten Stichtagen Optionen auf den Erwerb von Aktien eben zum Ausgabekurs einzulösen oder sich alternativ die Differenz bar auszahlen zu lassen. Nachdem bei den ersten drei Gelegenheiten der erforderliche Kurs von 11,70 Euro nicht erreicht wurde, war der 26. Februar 2004 der letzte maßgebliche Stichtag.  Bereits im Vorfeld wurde im Vorstand der Telekom intensiv überlegt, wie das Kursziel „zur Mitarbeitermotivation“ erreicht werden könne. 

Schließlich erteilten laut Aussage von Gernot SCHIESZLER die Vorstände erst am 26. Februar 2004 morgens die Anweisung, die Euro Invest Bank bzw. ihren Geschäftsführer Johann WANOVITS mit der Manipulation der Kurse zu beauftragen. Durch eine massive Order wenige Sekunden vor Ende der Schlussauktion bewerkstelligte dieser die Erreichung des Kurszieles. Somit lagen die Boni-Zahlungen im Umfang von mehr als acht Millionen Euro und bis zu 390.000 Euro pro Person in Reichweite. Welche Personen auf Seiten des Vorstandes der Telekom in diese Letztentscheidung im Detail involviert waren, ist Gegenstand des anhängigen Strafverfahrens.

Bereits am nächsten Tag kündigte die Finanzmarktaufsicht (FMA) eine Prüfung an, da die Kursentwicklung doch zu auffällig war.  Obwohl in den Medien sofort über eine mögliche Kursmanipulation spekuliert wurde, ließ der damalige Aufsichtsrat unter dem ÖIAG-Chef Peter MICHAELIS keine besonderen Bemühungen um eine Aufklärung der Vorfälle erkennen. Nach Einholung eines Rechtsgutachtens wurden die aufgrund des Stock-Options-Programms entstandenen Manageransprüche zwar unter Vorbehalt gestellt, aber doch ausbezahlt. Michaelis  verzichtete jedoch auf eine Sonderprüfung durch die interne Revision und auf eine Rückfrage über die Ermittlungen bei der FMA.

Die internen Abläufe in der Telekom wurden durch die FMA nicht überprüft. Hinsichtlich der Kursmanipulation wurde in der FMA am 19. April 2004 ein umfassender Aktenvermerk mit den bisherigen Ergebnissen der Untersuchung verfasst und am 13. Mai 2004 ein Verwaltungsstrafverfahren gegen Johann WANOVITS und weitere Mitarbeiter der Euro Invest Bank wegen Schädigung des Ansehens der Wiener Börse eingeleitet. Der letztlich erlassene Strafbescheid vom 25. August 2004 wurde schließlich vom Verwaltungsgerichtshof aus rechtlichen Erwägungen aufgehoben.

Zu kritisieren ist die öffentliche Kommunikation seitens der FMA in diesem Zusammenhang. Es wurde dargestellt, dass der Tatbestand der Preismanipulation rechtlich nicht erfüllt sei, da eine entsprechende EU-Richtlinie damals innerstaatlich noch nicht umgesetzt war. Durch diese juristisch zwar zutreffende Mitteilung konnte bei fachlich nicht versierten LeserInnen der Eindruck erweckt werden, dass tatsächlich keinerlei Preismanipulation im allgemein sprachlichen Sinne stattgefunden hätte. Dies widersprach aber den eindeutigen Ermittlungsergebnissen der FMA.

Über Peter Hocheggers Firma Valora erhielt in den Folgejahren Johann Wanovits eine Vergütung (rund 700.000 Euro) bar in Teilzahlungen von der Telekom mit Hilfe von Scheinrechnungen über für angebliche Studienaufträge zu Marktforschung in Osteuropa.

Die Manipulation von Börsenkursen unter Beteiligung von Mitgliedern des Vorstandes der Telekom Austria AG scheint erwiesen. Die drei Ebenen der Kontrolle – interne Kontrolle, Kontrolle durch die ÖIAG und Kontrolle durch das BMF -  haben gleichzeitig und vollständig versagt.

 

c) Telekom-Zahlungen in Millionenhöhe ohne nachvollziehbare Gegenleistung,

Der  dritte Bereich, dem sich der Untersuchungsausschuss widmete, waren die Beweisthemen 1.a., 1.b.und 1.c., bei denen es um die Leistung von Zahlungen durch die Telekom ohne erkennbare legale Gegenleistung in den politiknahen Bereich sowie an Lobbyisten, Berater und Vermittler ging.

 

In den Jahren 2004 bis 2009 kam es zu einer Reihe von Zahlungen in Höhe von mindestens 4,2 Millionen Euro ohne nachvollziehbare Gegenleistungen durch die Telekom Austria, höchstwahrscheinlich zum Zwecke politischer und gesetzlicher Einflussnahme. Als Schaltstelle und „Umschlagplatz“ fungierte Peter Hocheggers PR-Firmengeflecht, das insgesamt über 40 Millionen Euro von der Telekom erhielt und große Teile davon an diverse Empfänger verschob – oft auf Basis von Scheinrechnungen. Der Unterschied zwischen legitimem Lobbying und Korruption liegt in der Annahme von Geldern für diverse („Nicht“-)Leistungen oder Entgegenkommen.

Dabei haben sich mehrere Untergruppen von Zahlungen und geldwerten Leistungen herauskristallisiert:

  1. Die Finanzierung von Wahlkämpfen durch die Bezahlung von Werbeagenturen
  2. Die Leistung von Zahlungen an ehemalige und aktive PolitikerInnen über „Beraterverträge“
  3. Die Leistung von „Druckkostenbeiträgen“ an parteinahe Zeitungen
  4. Sponsoring als Gefälligkeit für PolitikerInnen
  5. Jagdeinladungen.

 

Im Ausschuss konnten vier Fälle von Wahlkampffinanzierung durch die Telekom Austria dokumentiert werden:

  1.  Der BZÖ-NR-Wahlkampf 2006 – rund 1 Mio Euro
  2.  Der ÖVP-Jugendwahlkampf 2008 - € 96.000
  3.  Der FPÖ-EU-Wahlkampf 2004 - € 600.000
  4.  Der NR-Wahlkampf der ÖVP Innsbruck 2008 - € 24.000

 

Dabei wurden jeweils Scheinrechnungen für erbrachte oder noch zu erbringende Wahlkampfleistungen von Werbeagenturen an die Telekom Austria bzw. an die VALORA AG gelegt. Im Falle der VALORA wurden diese Beträge intern der Telekom zugeordnet.

Im Untersuchungsausschuss sind folgende Fälle bekannt geworden, in denen die VALORA AG aktive und ehemalige Politiker im Auftrag der Telekom Austria als „Berater“ engagierte und entlohnte:

  1. Hubert GORBACH (indirekt, der Werkvertrag lautete auf seine Assistentin)
  2. Mathias REICHHOLD
  3. Reinhard GAUGG
  4. Kurt GARTLEHNER
  5. Ernst STRASSER
  6. Franz KUSIN
  7. Klaus WITTAUER (verrechnete direkt an die Telekom Tochter eTel)
  8. Walter MEISCHBERGER

 

In den meisten dieser Fälle waren keine Gegenleistungen erkennbar, welche die bezahlten Honorare der Sache und der Höhe nach rechtfertigen könnten.

Da auch Walter MEISCHBERGER früher Nationalratsabgeordneter war und in seinen Tätigkeiten für HOCHEGGER sein politisches und persönliches Netzwerk nutzte, ist auch er in die Gruppe der von der Telekom bzw. HOCHEGGER bezahlten Politiker einzuordnen. Die für seine Tätigkeiten verrechneten Beträge gingen jedoch weit über jene der übrigen „Beraterverträge“ hinaus. Das BAK identifizierte Zahlungen der VALORA AG an MEISCHBERGERS „zehnvierzig“ GmbH im Wert von insgesamt  1.575.057,96 Euro. Diese setzen sich zusammen aus einerseits einer jährlichen Pauschale von  140.000 Euro für die Jahre 2006 bis 2008 und andererseits noch weiteren Projektrechnungen. Diese Beträge wurden letztlich zum größten Teil von der Telekom Austria finanziert. Am Beispiel von zwei Rechnungen für einen Druckkostenbeitrag der zehnvierzig über beinahe  200.000 Euro für die „Neue Freie Zeitung“ der FPÖ zeigt sich, dass die an MEISCHBERGER geleiteten Geldflüsse nicht ausschließlich ihm selbst oder seinen Freunden, sondern auch Parteien zugutekamen. Wie groß dieser Anteil der verschleierten Geldflüsse ist, ist Gegenstand der strafbehördlichen Ermittlungen.

Aus den Schilderungen von Peter HOCHEGGER ergibt sich, dass MEISCHBERGER vor allem hinsichtlich seiner engen Kontakte zu FPÖ bzw. BZÖ und zum damaligen Finanzminister Karl-Heinz GRASSER genutzt wurde. HOCHEGGER sprach davon, dass MEISCHBERGER den Kontakt zu GRASSER quasi „monopolisiert“ habe.

Dieses besondere „Dreiecksverhältnis“ zeigte sich auch darin, dass nach dem Ausscheiden von Karl-Heinz GRASSER aus der Bundesregierung mit der VALORA SOLUTIONS GmbH eine gemeinsame Gesellschaft von MEISCHBERGER, GRASSER und der VALORA AG gegründet wurde.

Ein wiederkehrendes Thema im Untersuchungsausschuss waren die sogenannten „Druckkostenbeiträge“, die seitens der Telekom Austria an parteinahe Publikationen bezahlt wurden.

Dies betraf

1. Die Neue Freie Zeitung der FPÖ

2. Die ÖAAB Zeitung „Freiheit“.

 

ÖVP-Generalsekretär Hannes RAUCH stellte angesichts des Vorwurfs einer 100.000 Euro -Zahlung der Telekom für den JVP Wahlkampf am 29.2.2012 öffentlich klar, dass ihm und seiner Partei die vom Untersuchungsausschuss geprüfte Praxis geläufig war: „Wenn ich 100.000 Euro von der Telekom bekommen sollte, als Partei, dann brauche ich das nicht zu verstecken - dann schalte ich Inserate in der Parteizeitung." Während bereits vor dem Untersuchungsausschuss zahlreiche Fälle bekannt waren, in denen Parteimedien durch großflächige Inserate bestimmter Unternehmen finanziert wurden, fanden sich in den Ausschussakten zumindest zwei Fälle, in denen auch auf die Gegenleistung in Form der Inserate verzichtet wurde. Die Staatsanwaltschaft ermittelt hier wegen des Verdachts der Untreue.

In einer Reihe von Fällen kam es auch zum direkten Sponsoring von Veranstaltungen, Sportvereinen usw. durch die Telekom über die VALORA AG. Besonders hohe Sponsorbeträge der Telekom finden sich im Nahebereich des ÖVP-Bauernbundes. Aus den Unterlagen des Untersuchungsausschusses ergeben sich für die Jahre 2005 bis 2008 491.300 Euro, nach Medienberichten sollen seit 2005 sogar über eine Million Euro von der Telekom an das Forum Land bezahlt worden sein.

Als Spezialfall von Leistungen an politiknahe Personen wurden drei Jagdeinladungen auf Kosten der Telekom Austria bei Alfons MENSDORFF-POUILLY näher untersucht.In seiner Befragung vor dem Untersuchungsausschuss am 21.3.2012 bestätigte zB ÖIAG Chef Markus BEYRER, dass er an einer Jagd in Schottland teilgenommen hat, und dass seine Reisekosten von der Telekom Austria bezahlt wurden. Die Teilnahme von BEYRER ist insofern bemerkenswert, da er als neuer ÖIAG-Chef mit der Aufarbeitung der Telekom-Skandale betraut wurde.

 

Die Telekom Austria AG hat somit ohne nachvollziehbare Gegenleistungen sowohl an Personen als auch an Parteien Zahlungen geleistet. Die Zahlungen an Parteien betrafen mit BZÖ, FPÖ und ÖVP ausschließlich Regierungsparteien aus der Zeit der Kanzlerschaft von Wolfgang Schüssel. Dabei gingen die ÖVP-Zahlungen an die ÖVP-Bundespartei, den ÖAAB, den Bauernbund, und die Fraktion Christlicher Gewerkschafter (FCG).

 

Zahlungen an Personen betrafen vor allem die Verkehrsminister Hubert Gorbach und Mathias Reichhold sowie den Telekom-Sprecher des BZÖ, Klaus Wittauer. Kurt Gartlehner (SPÖ) erhielt zahlreiche Zahlungen, für die es häufig Gegenleistungen gab. Auch der Wahlkampf von Karin Hakl (ÖVP) wurde via Hochegger durch die Telekom gesponsert. Einfluss auf Gesetzgebung konnte hierbei nicht direkt festgestellt werden. Auffällig ist, dass in der Mehrzahl der Fälle die Zahlungen erst erfolgten, nachdem die Empfänger aus ihren politischen Ämtern ausgeschieden waren.

 

Von den Zahlungen an Parteien und Personen können 1,6 Millionen Euro dem Bereich des BZÖ, 760.000 Euro dem Bereich der FPÖ, 1,58 Millionen Euro dem Bereich der ÖVP sowie rund 100.000 Euro dem Bereich der SPÖ zugerechnet werden. Auf verdächtige Zahlungen im Bereich der Grünen fanden sich keinerlei Hinweise.

 

d)   Telekom Ostgeschäfte

Seit Jahren war bekannt, dass bei mehreren Akquisitionen der Telekom Austria in Osteuropa der Unternehmer Martin SCHLAFF, der ehemalige ÖVP-Obmann Josef TAUS und der ehemalige Banker und SPÖ-Berater Herbert CORDT eine Rolle gespielt hatten, indem sie offenbar zeitlich bereits vor der Telekom Austria Anteile an Mobilfunkunternehmen erwarben und dann mit teils beträchtlichem Gewinn an die Telekom Austria weiterverkauften. Da es im Zusammenhang mit diesen Geschäften auch zu politischen Interventionen von höchster Stelle, etwa dem damaligen Bundeskanzler Wolfgang SCHÜSSEL in Bulgarien oder dem damaligen Vizekanzler Hubert GORBACH in Serbien kam, und da darüber hinaus die Telekom Austria als teilweise im öffentlichen Eigentum stehendes Unternehmen Gesellschaften mit zweifelhafter Geschichte erwarb, ergab sich ein dringender Bedarf nach Klärung der wahren Umstände und der politischen Verantwortung.

Hinsichtlich des Erwerbes der Mobiltel in Bulgarien hätte das Thema einerseits im Bankenuntersuchungsausschuss (wegen der Verbindungen zum BAWAG-Skandal), und andererseits im BMI Untersuchungsausschuss (wegen der Interventionen für ein Visum für den Verkäufer Michael CHERNEY) behandelt werden sollen. In beiden Fällen kam es dazu nicht mehr, da die Untersuchungsausschüsse vorher durch die Regierungsmehrheit im Nationalrat beendet wurden. Auch dem Untersuchungsausschuss zur Klärung von Korruptionsvorwürfen ist es diesbezüglich nicht besser ergangen: Wieder wurde kurz vor Beginn der Behandlung des Beweisthemas die Arbeit des Untersuchungsausschusses durch einen Fristsetzungsbeschluss der Regierungsparteien SPÖ und ÖVP beendet. Es wurde lediglich der Ladung einer einzigen Auskunftsperson, Martin SCHLAFF, zugestimmt, der sich allerdings beinahe durchgängig seiner Aussage entschlug. So war es nur möglich aus den vorliegenden Ausschussakten Schlüsse zu ziehen.

Hinsichtlich Bulgarien geht aus den Unterlagen deutlich hervor, dass noch lange nach dem angeblichen Kauf der Mobiltel durch Investoren rund um Martin Schlaff im Jahr 2002 der russische Verkäufer Michael Cherney weiterhin die wirtschaftlich bestimmende Person im Unternehmen war, welcher auch die Erträgnisse (Wertsteigerung und Dividenden) zugutekamen. Schlaff war offensichtlich Treuhänder für Cherney, so wie Josef Taus und Herbert Cordt ihrerseits Treuhänder für Schlaff waren. All diese Treuhandverhältnisse dienten offensichtlich der Verschleierung der wahren Eigentumsverhältnisse vor den österreichischen und bulgarischen Behörden.

 2003 scheiterte der Weiterverkauf des Unternehmens an die Telekom Austria. Es erscheint plausibel, dass daraufhin ein Zwischenverkauf an internationale Investoren im Jahr 2004 in Absprache mit dem Management der Telekom Austria geschah, um das Unternehmen „reinzuwaschen“ und so für einen Erwerb vorzubereiten. Neu und für die Bewertung der Vorgänge aufschlussreich war die vom Untersuchungs-ausschuss aufgedeckte Rolle von Peter Hochegger und Walter Meischberger, die als Bindeglied zwischen Politik, Telekom Austria und der Schlaff-Gruppe in Zusammenhang mit diesem Zwischenverkauf fungierten.

Die mit dem Letztverkauf im Jahr 2005  an die Telekom Austria verbundene enorme Preissteigerung von 45 Prozent beziehungsweise um 500 Millionen Euro in nur vier Monaten ist auffällig und verdächtig.

Zu diesem finalen Geschäft in der Verkaufskette lagen dem Untersuchungsausschuss keine detaillierten Unterlagen vor – weder Verträge noch Bewertungsgutachten oder ähnliches. Eine Überprüfung der Plausibilität des von der Telekom Austria letztlich gezahlten Kaufpreises und der diesbezüglichen politischen Kontrolle war deshalb und aufgrund der verweigerten Ladung weiterer Auskunfts-personen nicht möglich. Ebenso war daher eine Klärung, ob sich im Rahmen der Endabrechnung noch Beträge verbergen, die für Kick-Back-Zahlungen oder dergleichen verwendet worden sind,  nicht möglich.

Auch im Fall Serbien findet sich das bulgarische Muster.

Nachdem sich im Jahr 2003 die Telecom Italia als Minderheitsaktionär aus der serbischen Mobtel zurückgezogen hatte, überlegte die Mobilkom den Einstieg. Aufgrund von Bedenken gegen deren Mehrheitseigentümer wurde jedoch offenbar wieder eine Konstruktion gewählt, bei der SCHLAFF, CORDT und TAUS den „Weg bereiten sollten.“ Am 11. Mai 2005 erwarb die Martin SCHLAFF zuzuordnende zypriotische Arrandene Enterprises Ltd. das Eigentum an der russischen BK-Trade und damit deren Beteiligung an der Mobtel. Der Kaufpreis betrug nach einem Bericht der „Zeit“ günstige 250 Mio Euro, wovon jedoch nur 100 Mio Euro tatsächlich geflossen sein sollen. Wiederum hielten Josef TAUS und Herbert CORDT treuhändig für die MS Privatstiftung Minderheitenanteile an der Arrandene. Der Mobilkom Vorstand Boris NEMSIC erklärte damals begleitend öffentlich, dass man weiterhin an einem Erwerb der Mobteil interessiert sei. Es kam nach Medienberichten zu einer gemeinsamen Intervention von SCHLAFF, NEMSIC und dem damaligen Infrastrukturminister GORBACH bei Serbiens Premierminister, wobei GORBACH verlautbarte, dass auf dem Weg in die EU die Privatisierung der Mobtel für Serbien ein Musterbeispiel sein könne.

Am 29. Dezember 2005 wurde jedoch Mobtel die Lizenz entzogen und das Unternehmen unter staatliche Verwaltung gestellt. Im Zuge eines Schiedsverfahrens über die Eigentumsverhältnisse kam es schließlich zu der Einigung zwischen der serbischen Regierung und SCHLAFF, dass gemeinsam ein neues Unternehmen gegründet und öffentlich versteigert werden sollte. Bei dieser Versteigerung ging der Zuschlag letztlich nicht an die Mobilkom, sondern an die norwegische Telenor. Eine Firma SCHLAFFs erhielt als Abfindung für die eingebrachten Anteile aus dem Versteigerungserlös 357 Mio Euro überwiesen.

Die politischen Interventionen durch Infrastrukturminister Hubert Gorbach fanden hier noch offener statt als im Fall Bulgarien durch Bundeskanzler Schüssel. Da der Kauf durch die Telekom Austria letztlich nicht zustande kam, blieb als Hauptprofiteur Schlaff alleine übrig. Die im Zuge der Ermittlungen aufgedeckten verdächtigen Zahlungsflüsse an Off-Shore-Firmen sollten jedoch für die zuständige Staatsanwaltschaft Ausgangspunkt weiterer Ermittlungen sein.

Der Fall Weißrussland (Kauf von VELCOM durch die Mobilkom) schließlich bietet in Hinsicht auf ein strafrechtliches Substrat derzeit die stärksten Anhaltspunkte.

Während nämlich die MS Privatstiftung von Martin Schlaff selbst mit 15% als Verkäufer beteiligt war, trat gleichzeitig die ebenfalls Schlaff zuzurechnende HOLDENHURST Holding auf Zypern als Berater für die MOBILKOM auf und kassierte dafür in zwei Zahlungen am 9. Juli 2007 und am 8. November 2007 insgesamt 1,8 Mio Euro. Aus einem weiteren Vertrag mit der Firma ROBICOM – welche seitens der von der Telekom beauftragten Wirtschaftsprüfungskanzlei BDO in einem Bericht aufgrund der gegebenen personellen Überschneidungen ebenfalls Martin SCHAFF zugerechnet wird, was dieser freilich bestreitet – wurden nochmals 1,2 Mio Euro überwiesen, diesmal von der Telekom Austria TA AG.

Ein wichtiges Beweisstück ist ein Aufsichtsratsprotokoll der Telekom Austria, das belegt, dass der Aufsichtsrat und insbesondere auch der Aufsichtsratsvorsitzende Peter Michaelis von der ÖIAG in die Planung der Erwerbsvorgänge und die Ermittlung der Kaufpreise intensiv eingebunden war. Es ist anzunehmen, dass diese Einbindung der ÖIAG auch in den beiden anderen Fällen stattgefunden hat.

Gerade in der Zusammenschau der drei Telekom-Ostgeschäfte Mobiltel, Mobtel und MDC/Velcom ergibt sich eine auffallende Ähnlichkeit des Handlungsmusters: Der Investor  Martin Schlaff übernahm die Rolle des Wegbereiters für die Telekom Austria AG, indem er Unternehmen mit problematischen Eigentümern reinzuwaschen half, sicherte der Telekom Austria Exklusivität bei den Verhandlungen zu und konnte dadurch jeweils beträchtliche Gewinne verbuchen. Die Gewinne dürften bei weitem nicht so hoch ausgefallen sein, wie fallweise öffentlich gemutmaßt wurde, bewegen sich aber immer noch im zwei- bis dreistelligen Millionenbereich. Es gibt jedoch starke Hinweise, dass neben Schlaff auch noch weitere an den Geschäften beteiligte Personen von diesen Handlungsweisen profitiert haben und dass seitens der Telekom Austria höhere Kaufpreise teilweise bewusst in Kauf genommen wurden, um diese Vorgehensweise zu ermöglichen.

Die Frage, inwiefern ÖIAG und BMF in die undurchsichtigen Verschleierungsgeschäfte von Martin Schlaff eingeweiht waren und diese mitgetragen haben, und inwiefern durch die in Kauf genommene Zahlung höherer Preise dadurch möglicherweise auch ein Schaden für die Telekom Austria herbeigeführt wurde, konnte aufgrund der von den Regierungsparteien im Untersuchungsausschuss vorgenommenen Blockade nicht ausreichend beantwortet werden.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Sind derzeit Strafverfahren in Zusammenhang mit den vom Untersuchungsausschuss als Beweisthemen 1 a, b, c und f untersuchten Fällen von Zahlungen ohne nachvollziehbare Gegenleistung bzw. dem vermuteten Gesetzeskauf anhängig?

2)    Falls ja: wie viele Verfahren und bei welchen Staatsanwaltschaften bzw. Gerichten?

3)    Kamen seit der letzten Anfrage neue Verfahren dazu, und wenn ja, welche?

4)     Welche Teilaspekte werden strafgerichtlich verfolgt?

5)    Gegen wie viele Beschuldigte richten sich diese Verfahren?

6)    Wer sind die Beschuldigten?

7)    Wegen welcher Straftatbestände werden Ermittlungen geführt?

8)    Wie ist der Stand der Verfahren und wann ist mit einer Entscheidung über die Anklageerhebung zu rechnen?

9)    Sind derzeit Strafverfahren in Zusammenhang mit den vom Untersuchungsausschuss als Beweisthemen 1 d untersuchten Fällen der Telekom Ostgeschäfte anhängig?

10) Falls ja: wie viele Verfahren und bei welchen Staatsanwaltschaften bzw. Gerichten?

11) Welche Teilaspekte werden strafgerichtlich verfolgt?

12) Gegen wie viele Beschuldigte richten sich diese Verfahren?

13) Wer sind die Beschuldigten?

14) Wegen welcher Straftatbestände werden Ermittlungen geführt?

15) Wie ist der Stand der Verfahren und wann ist mit einer Entscheidung über die Anklageerhebung zu rechnen?

 

16) Hinsichtlich der Börsenkursmanipulation wurden bereits Strafverfahren in erster Instanz durchgeführt, die mit Verurteilungen endeten. Sind darüber hinaus derzeit Strafverfahren in Zusammenhang mit den vom Untersuchungsausschuss als Beweisthemen 1 e untersuchten Fällen der Börsenkursmanipulation anhängig?

17) Falls ja: wie viele Verfahren und bei welchen Staatsanwaltschaften bzw. Gerichten?

18) Welche Teilaspekte werden strafgerichtlich verfolgt?

19) Gegen wie viele Beschuldigte richten sich diese Verfahren?

20) Wer sind die Beschuldigten?

21) Wegen welcher Straftatbestände werden Ermittlungen geführt?

22) Wie ist der Stand der Verfahren und wann ist mit einer Entscheidung über die Anklageerhebung zu rechnen?