2248/J XXV. GP

Eingelangt am 23.07.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag.a Christiane Brunner, Georg Willi, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Lärmschutz-Empfehlungen des aktuellen Umweltkontrollberichts an das BMVIT

 

Im Umweltkontrollbericht 2013 werden an Entscheidungsträgerinnen und -träger sowie Interessenvertreterinnen und -vertreter der nationalen Umweltpolitik hinsichtlich Lärm und Lärmschutz die folgenden Empfehlungen gerichtet:

1.     Um zukünftig die Erstellung einer einheitlichen strategischen Lärmkarte für den Straßenverkehr auf Landesstraßen sowie Autobahnen und Schnellstraßen zu gewährleisten, sind verbindliche Regelungen für eine gemeinsame Berechnung der Lärmkarten zu treffen (BMLFUW, BMVIT, Bundesländer).

2.     Um die Umsetzung der in den Aktionsplänen vorgesehenen Maßnahmen bewerten und überprüfen zu können, sind in diesen konkrete Ziele vorzusehen (BMVIT, Bundesländer).

3.     Angesichts der hohen Störwirkung von Fluglärm ist der Schwellenwert für die Aktionsplanung Flugverkehr zu senken. In der Genehmigung von flugverkehrsrelevanten Vorhaben im Rahmen von UVP-Verfahren soll die Festlegung von Flugrouten und gegebenenfalls erforderlicher Anpassungsverfahren verbindlich mitgeregelt werden (BMVIT, BMLFUW).

4.     Tempolimits auf Straßen sind eine wirksame und kosteneffiziente Lärmschutzmaßnahme. Deren Einhaltung ist strenger zu kontrollieren und eine Ausweitung der Tempolimits ist insbesondere dort vorzusehen, wo diese zur Einhaltung der Grenzwerte notwendig sind (BMI, BMVIT, Bundesländer, Gemeinden).

5.     Damit im Schienenverkehr eine beschleunigte Abnahme der Lärmemissionen erfolgt, ist die Umrüstung des Güterwaggonbestandes auf lärmarme Bremssysteme voranzutreiben. Des Weiteren sind bei den Infrastrukturbenützungsentgelten lärmabhängige Komponenten mit aufzunehmen (BMVIT).

Das BMVIT wird in allen fünf Empfehlungen direkt adressiert.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Was haben Sie seit Vorlage des jüngsten Umweltkontrollberichts im Juni 2013 wann konkret zur Umsetzung der ersten Lärm(schutz)-Empfehlung „Um zukünftig die Erstellung einer einheitlichen strategischen Lärmkarte für den Straßenverkehr auf Landesstraßen sowie Autobahnen und Schnellstraßen zu gewährleisten, sind verbindliche Regelungen für eine gemeinsame Berechnung der Lärmkarten zu treffen“ unternommen?

2)    Was haben Sie seit Vorlage des jüngsten Umweltkontrollberichts im Juni 2013 wann konkret zur Umsetzung der zweiten Lärm(schutz)-Empfehlung „Um die Umsetzung der in den Aktionsplänen vorgesehenen Maßnahmen bewerten und überprüfen zu können, sind in diesen konkrete Ziele vorzusehen“ unternommen?

3)    Was haben Sie seit Vorlage des jüngsten Umweltkontrollberichts im Juni 2013 wann konkret zur Umsetzung der dritten Lärm(schutz)-Empfehlung „Angesichts der hohen Störwirkung von Fluglärm ist der Schwellenwert für die Aktionsplanung Flugverkehr zu senken. In der Genehmigung von flugverkehrsrelevanten Vorhaben im Rahmen von UVP-Verfahren soll die Festlegung von Flugrouten und gegebenenfalls erforderlicher Anpassungsverfahren verbindlich mitgeregelt werden“ unternommen?

4)    Was haben Sie seit Vorlage des jüngsten Umweltkontrollberichts im Juni 2013 wann konkret zur Umsetzung der vierten Lärm(schutz)-Empfehlung „Tempolimits auf Straßen sind eine wirksame und kosteneffiziente Lärmschutzmaßnahme. Deren Einhaltung ist strenger zu kontrollieren und eine Ausweitung der Tempolimits ist insbesondere dort vorzusehen, wo diese zur Einhaltung der Grenzwerte notwendig sind“ unternommen?

5)    Was haben Sie seit Vorlage des jüngsten Umweltkontrollberichts im Juni 2013 wann konkret zur Umsetzung der fünften Lärm(schutz)-Empfehlung „Damit im Schienenverkehr eine beschleunigte Abnahme der Lärmemissionen erfolgt, ist die Umrüstung des Güterwaggonbestandes auf lärmarme Bremssysteme voranzutreiben. Des Weiteren sind bei den Infrastrukturbenützungsentgelten lärmabhängige Komponenten mit aufzunehmen“ unternommen?

6)    Wo Sie in den Bereichen der Fragen 1. bis 5. bisher nichts unternommen haben – warum nicht?