2254/J XXV. GP

Eingelangt am 23.07.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Wolfgang Zinggl, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst

betreffend Klimt Foundation und Leopold Museum

BEGRÜNDUNG

 

Peter Weinhäupl ist kaufmännischer Direktor des Leopold Museums, das vom Bund eine jährliche Basissubvention von rund 2,7 Millionen Euro erhält. Er ist auch – nach eigenen Angaben ehrenamtlich – Vorstandsvorsitzender der Gustav Klimt | Wien 1900 Privatstiftung (Klimt Foundation). Dem dreiköpfigen Stiftungsvorstand gehören weiters Weinhäupls Lebensgefährtin Sandra Tretter und Weinhäupls Bruder Hubert Weinhäupl an. Als Rechtsberater der Foundation fungiert Andreas Nödl, zugleich Vorstandsmitglied der Leopold Museum Privatstiftung.

Die Klimt Foundation wurde im September 2013 von Ursula Učicky, der Witwe des NSDAP-Mitglieds und angeblichen Sohnes von Gustav Klimt, Gustav Učicky, gegründet, wenige Monate nachdem das Klimt-Gemälde Wasserschlangen II aus Frau Učickys Besitz bei Sotheby’s in London im Rahmen eines nicht öffentlichen Privatverkaufs um kolportierte 112 Millionen Euro den Besitzer gewechselt hatte. Bei dem Bild handelte es sich um Raubkunst. Es stammte aus der Sammlung der Wiener Seidenfabrikantin Jenny Steiner. Der Erlös wurde im Verhältnis 50:50 zwischen Frau Učicky und den ErbInnen nach Jenny Steiner aufgeteilt. Medienberichten zufolge ging ein zweistelliger Millionenbetrag aus dem Učicky-Anteil in die finanzielle Ausstattung der Klimt Foundation. Das Stiftungsvermögen umfasst darüber hinaus vier Klimt-Gemälde und zehn Klimt-Zeichnungen, darunter sieben Werke (ein Gemälde und sechs Zeichnungen) aus der Sammlung Loew-Felsövanyi, die damit eine zumindest problematische Provenienz aufweisen. Noch im August 2013, also noch vor Gründung der Klimt Foundation, wurde eine Wissenschafterin, die bereits – im Auftrag des Bundes – die Provenienzen der Sammlung Leopold erforscht, vermutlich von Peter Weinhäupl mit der Aufarbeitung der Provenienzgeschichte der Loew-Felsövanyi-Kunstwerke im Besitz der Foundation betraut.

Nun hat Peter Weinhäupl unlängst (Der Standard, 28./29.06.2014) bestätigt, dass Sotheby’s beim Verkauf von Wasserschlangen II eine Vermittlungsprovision bezahlt habe, mit der „der jahrelange Aufwand aller Beteiligten und die Anwaltskosten“ beglichen wurden. Die Höhe dieser Provision bewegte sich angeblich im einstelligen Prozentbereich der Zuschlagssumme. Da der Kreis der „Beteiligten“ bei diesem präzise vorbereiteten 100-Millionen-Euro-Geschäft gering gewesen sein dürfte, erscheint die Vermutung legitim, dass Weinhäupl einer jener „Beteiligten“ war, deren „Aufwand“ entschädigt wurde. Dies rückt die vermeintlich ehrenamtliche Tätigkeit Weinhäupls als Vorstandsvorsitzender der Klimt Foundation in ein anderes Licht.

Parallel zum Verkauf von Wasserschlangen II durch die Klimt Foundation war das Leopold Museum darum bemüht, drei Zeichnungen von Egon Schiele versteigern zu lassen, um mit den Erlösen den Vergleich betreffend das Schiele-Gemälde Häuser am Meer (ebenfalls Raubkunst aus der Sammlung Jenny Steiner) zu finanzieren. Peter Weinhäupl war damit beauftragt, diverse Auktionshäuser zur Offertlegung einzuladen, die Angebote zu vergleichen und nachzuverhandeln sowie schließlich dem Stiftungsvorstand zu präsentieren. Wiederum erhielt Sotheby’s den Zuschlag und führte die Auktion am 05.02.2013 durch. Dadurch entsteht zumindest die ungünstige Optik, Weinhäupl könnte seine beiden Funktionen als kaufmännischer Direktor des Leopold Museums und als Wasserschlangen-Veräußerungsbeauftragter von Ursula Učicky auf unvereinbare Weise vermischt haben. Daraus könnten finanzielle Nachteile für das aus Bundesmitteln basissubventionierte und bundesgesetzlich reglementierte Leopold Museum entstanden sein.

 

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)        Wann wurde beim Bundesdenkmalamt das Ausfuhransuchen für das Bild Wasserschlangen II von Gustav Klimt gestellt?

2)        Wer war der Antragsteller?

3)        Welche Bundesmuseen erhielten die Gelegenheit, zur geplanten Ausfuhr des Gemäldes Stellung zu nehmen?

4)        Was war der Inhalt dieser Stellungnahmen?

5)        Wann erfolgte die Ausfuhrgenehmigung?

6)        Wann wurden beim Bundesdenkmalamt die Ausfuhransuchen für die Egon-Schiele-Zeichnungen Selbstdarstellung in grünem Hemd mit geschlossenen Augen, Selbstdarstellung mit Wally und Am Rücken liegendes Mädchen mit überkreuzten Armen und Beinen gestellt?

7)        Wer war der Antragsteller?

8)        Welche Bundesmuseen erhielten die Gelegenheit, zur geplanten Ausfuhr dieser Zeichnungen Stellung zu nehmen?

9)        Was war der Inhalt dieser Stellungnahmen?

10)     Wurde der Albertina oder einem anderen Bundesmuseum die Möglichkeit eingeräumt, die Ausfuhr abzulehnen und die Zeichnungen allenfalls selbst zu erwerben?

11)     Wenn nein: Warum nicht?

12)     Wenn ja: Warum wurde von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch gemacht?

13)     Wann erfolgte die Ausfuhrgenehmigung?

14)     Ist Peter Weinhäupl laut Dienstvertrag verpflichtet, allfällige Nebenbeschäftigungen vom Vorstand der Leopold Privatstiftung oder einem anderen Aufsichtsgremium genehmigen zu lassen?

15)     Wenn nein: Warum nicht?

16)     Wenn ja: Zu welchem Zeitpunkt hat Peter Weinhäupl dem Vorstand der Leopold Privatstiftung mitgeteilt, dass er beabsichtige, im Auftrag von Ursula Učicky das Bild Wasserschlangen II verkaufen zu lassen?

17)     Zu welchem Zeitpunkt erlangte Ihr Ministerium Kenntnis davon, dass Peter Weinhäupl beabsichtigt, im Auftrag von Ursula Učicky das Bild Wasserschlangen II verkaufen zu lassen?

18)     Ist Peter Weinhäupl laut Dienstvertrag verpflichtet, dem Vorstand der Leopold Privatstiftung oder einem anderen Aufsichtsgremium die Höhe seiner Einkünfte aus allfälligen Nebenbeschäftigungen mitzuteilen?

19)     Wenn nein: Warum nicht?

20)     Wenn ja: Wie hoch war die Provision, die Peter Weinhäupl durch die Veräußerung von Wasserschlangen II lukrierte? Eine ungefähre Angabe (ein-, zwei-, drei-, vier-, fünf-, sechs- oder siebenstellig) reicht.

21)     Welche Mitglieder des Leopold-Stiftungsvorstandes haben Provisionen aus der Veräußerung von Wasserschlangen II erhalten?

22)     Hielten Sie es für legitim, dass leitende Angestellte einer vom Bund finanzierten Privatstiftung hohe Vermittlungsprovisionen kassieren, wenn im Rahmen eines Vergleichs Unrecht aus der Zeit des Nationalsozialismus wenn schon nicht wieder gutgemacht, so doch zumindest gelindert werden soll?

23)     Inwieweit existieren Richtlinien für Subventionsempfänger des Bundes, die geeignet erscheinen, solche Praktiken hintanzuhalten?

24)     Welche ethischen Maßstäbe gelten für Subventionsempfänger des Bundes?

25)     Hielten Sie es für legitim, wenn DirektorInnen von Bundesmuseen ähnliche Dienstleistungen anbieten und entsprechende Vermittlungshonorare in Rechnung stellen würden?

26)     Hat Peter Weinhäupl auch für die Einbringung der drei in Frage 4 genannten Schiele-Zeichnungen bei Sotheby’s Vermittlungsprovisionen oder sonstige Remunerationen erhalten?

27)     Halten Sie die Rolle eines provisionsberechtigten Mittelsmannes zwischen verkaufswilligem Privateigentümer und Auktionshaus mit einer Position als Museumsdirektor grundsätzlich für vereinbar?

28)     Wie vielen Empfehlungen des vom Bund bezahlten Gremiums, das sich seit 2008 mit den Provenienzen der Sammlung-Leopold-Bestände auseinandersetzt, ist das Leopold Museum bisher nachgekommen?

29)     Wie viele Kunstwerke hat das Leopold Museum seit 2008 an ihre ursprünglichen Eigentümer zurückgegeben?

30)     In welchen Fällen wurden Vergleiche erzielt?

31)     In welcher Weise lässt sich die häufig wiederholte Argumentation des Leopold Museums, man könne aufgrund der Unteilbarkeit der Sammlung keine Kunstwerke zurückgeben, mit der Praxis vereinbaren, Schiele-Zeichnungen aus der Sammlung zu veräußern, um damit einen Vergleich betreffend ein Schiele-Gemälde zu finanzieren?

32)     Für welche Kunstwerke aus der Sammlung Leopold wurden im Zeitraum 1. Jänner 2003 bis 15. Juli 2014 Ausfuhrgenehmigungen erteilt?

33)     Welche dieser Kunstwerke wurden im Ausland veräußert oder gingen auf anderem Wege an neue Eigentümer/innen über?