2255/J XXV. GP

Eingelangt am 23.07.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Peter Pilz,                                                     Freundinnen und Freunde

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Vorgehensweise der Wiener Polizei gegenüber TaxifahrerInnen

BEGRÜNDUNG

Am 31. Jänner 2014 wurde ein Fahrer eines Wiener Taxiunternehmens von einer Privatperson um 20.00 Uhr an die Strohgasse 16 bestellt, in der er auf das Zusteigen dieser Person in seinem Wagen wartete. Um den Verkehr nicht zu behindern, stellte     der Fahrer sein Taxi mit einer Hälfte auf den Gehsteig. Da wenig später ein   Polizeiwagen hinter ihm anhielt und ihn mit der Lichthupe aufforderte sich   fortzubewegen, fuhr der Taxifahrer 50 Meter weiter, um an einer breiteren Stelle der Strohgasse anzuhalten. Nachdem die Polizei erneut hinter ihm mit der Lichthupe auf   eine Weiterfahrt drängte, begab sich der Taxifahrer wieder ein Stück weiter, musste allerdings auch diese Ausweichstelle nach Aufforderung der Polizei verlassen.

Am 7. März 2014 wurden dem Taxifahrer durch eine Anzeige der Polizistlnnen drei Verwaltungsübertretungen zwischen 19.49 und 19.50 Uhr angelastet.

1.      Abstellen des Fahrzeuges mit zwei Rädern auf dem Gehsteig in der       Strohgasse 16

2.    Abstellen des Fahrzeuges im Halte- und Parkverbot in der Strohgasse 18

3.    Abstellen des Fahrzeuges im Bereich von weniger als 5 m vom nächsten Schnittpunkt einander kreuzender Fahrbahnränder

In Summe wurde für diese Übertretungen eine Geldstrafe von 174 Euro verhängt.

Nach § 23 Abs. 3a StVO „darf mit Personen- und Kombinationskraftwagen des Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-Gewerbes [...] im Bereich von weniger als 5 m vom nächsten Schnittpunkt einander kreuzender Fahrbahnränder [...] zum Aus- oder Einsteigenlassen kurz angehalten werden“. Demzufolge gilt eine Anzeige dieses Umstandes durch die Wiener Polizei als rechtswidrig.

 


Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1)  Was werden Sie unternehmen, um derartige Vorfälle in Zukunft zu vermeiden?

2)  Wie beurteilen Sie dieses schikanöse Vorgehen der Polizei gegenüber TaxifahrerInnen?

3)  Welche Konsequenzen ziehen rechtswidrigen Anzeigen für die Polizistlnnen nach sich?

4)  Inwieweit spielen rechtliche Schulungen über die Grundausbildung für den Polizeidienst hinaus eine Rolle?

5)  Welche Dienstvorschriften bestehen im Umgang mit TaxifahrerInnen?

6)  Werden Maßnahmen gesetzt, die eine verbesserte Überprüfung von Anzeigen    seitens der Polizei vorsehen?