2271/J XXV. GP

Eingelangt am 24.07.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Ruperta Lichtenecker, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft 

betreffend Stärkung des österreichischen Wirtschaftsstandortes durch „Verbesserung des One-Stop-Shop-Prinzips für Betriebsanlagen“.

BEGRÜNDUNG

 

Das Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013-2018[1] sieht vor, „die bürokratischen Barrieren für Unternehmen zu reduzieren“. Die Vielzahl an Regelungen und Vorschriften stellen in vielen Bereichen eine Hürde für ein modernes, innovatives Unternehmertum dar. Die heimischen Unternehmen kämpfen mit dem komplizierten Behördendschungel und den unzähligen Ansprechpersonen.

Damit Österreich auch zukünftig ein starker Wirtschaftsstandort innerhalb von Europa bleibt, gilt es, die österreichischen UnternehmerInnen durch Vereinfachungen zu entlasten.

Im Bericht des Rechnungshofes zur Verwaltungsreform[2] wird beispielsweise angemerkt, dass die Möglichkeiten zur Verfahrenskonzentrationen und zum Ausbau des One-Stop-Shop-Prinzips noch nicht völlig ausgeschöpft sind. Diese Kritik wird im Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013-2018 insofern aufgenommen, dass es die Erweiterung der Verfahrenskonzentration als One-Stop-Shop für Betriebsanlagen vorsieht.


Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Welche Maßnahmen zur „Verbesserung des One-Stop-Shop-Prinzips für Betriebsanlagen“ – wie im Regierungsprogramm angekündigt – wurden von Januar 2014 bis Juli 2014 umgesetzt?

 

2)    Wie hoch ist die Kostenentlastung der Unternehmen durch die „Maßnahmen zur Verbesserung des One-Stop-Shop-Prinzips für Betriebsanlagen“ die von Januar 2014 bis Juli 2014 umgesetzt wurden?

 

3)    Wie hoch ist die Kostenentlastung in der Verwaltung durch die „Maßnahmen zur Verbesserung des One-Stop-Shop-Prinzips für Betriebsanlagen“ die von Januar 2014 bis Juli 2014 umgesetzt wurden?

 

4)    Welche Maßnahmen zur „Verbesserung des One-Stop-Shop-Prinzips für Betriebsanlagen“ – wie im Regierungsprogramm angekündigt – werden bis Juli 2015 umgesetzt?

 

5)    Welche konkreten Maßnahmen zur „Verbesserung des One-Stop-Shop-Prinzips für Betriebsanlagen“ – wie im Regierungsprogramm angekündigt  – werden bis 2018 umgesetzt?

 

6)    Wie hoch ist die Kostenentlastung der Unternehmen, die durch die Umsetzung der  „Maßnahmen zur Verbesserung des One-Stop-Shop-Prinzips für Betriebsanlagen“ bis 2018, erreicht werden soll?

 

7)    Wie hoch ist die Kostenentlastung der Verwaltung, die durch die Umsetzung der  „Maßnahmen zur Verbesserung des One-Stop-Shop-Prinzips für Betriebsanlagen“ bis 2018, erreicht werden soll?

 

8)    Welche konkreten Wirkungseffekte werden durch die Realisierung der geplanten Maßnahmen zur „Verbesserung des One-Stop-Shop-Prinzips für Betriebsanlagen“ erwartet?

 

 



[1] https://www.bka.gv.at/DocView.axd?CobId=53264

[2] http://www.rechnungshof.gv.at/fileadmin/downloads/_jahre/2011/beratung/positionen/ Verwaltungsreform_2011.pdf