2272/J XXV. GP

Eingelangt am 24.07.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Ruperta Lichtenecker, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Finanzen  

betreffend „bedarfsgerechte und innovative Finanzierungsmodelle für Ein-Personen-Unternehmen (EPUs),  Kleinstunternehmen und Start-Ups.“

BEGRÜNDUNG

 

Konjunkturpakete und Finanzierungshilfen der letzten Jahre haben sich größtenteils an den Bedürfnissen von Industrie und Großunternehmen orientiert. EPUs,  Kleinstbetriebe und Start-Ups profitieren kaum, obwohl diese von der Kreditklemme besonders stark betroffen sind. Das behindert nicht nur das Wachstum einzelner Unternehmen, sondern trifft mittel- und langfristig auch den Wirtschaftsstandort Österreich.

Der unbürokratische Zugang zu Kleinstkrediten und Risikokapital für EPUs, Kleinstunternehmen und Start-Ups schafft neue Finanzierungsoptionen für innovative Projekte. Durch entsprechende gesetzliche Rahmenbedingungen und transparente Strukturen können innovative Ideen einfach, kostengünstig und rechtssicher realisiert werden.

In einem Bericht in der Tageszeitung „Der Standard“ vom 7.5.2014 zum Thema Unternehmensfinanzierung[1] wird Peter Bosek, Erste-Vorstandsdirektor beispielsweise wie folgt zitiert: „Noch keine Bank hat für das Kundensegment der Ein-Personen-Unternehmen ein vernünftiges Modell gefunden.“ Weiters ist er der Meinung, dass es  in diesem Bereich sicher nicht perfekt laufe und dass das Problem noch größer werde, weil er die zunehmende Zahl von EPUs als nachhaltigen Trend sieht.

Im Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013-2018 ist die Zielsetzung enthalten, eine bedarfsgerechte Finanzierung für Unternehmen


sicherzustellen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verfügbarkeit effizienter Finanzierungsmöglichkeiten von Unternehmen ein entscheidendes Kriterium für einen attraktiven Wirtschaftsstandort sei.

Da es sich bei mehr als der Hälfte aller österreichischen Unternehmen – nämlich, bei rd. 380.000 Unternehmen – um Ein-Personen- und Kleinstunternehmen handelt, empfiehlt es sich, dabei insbesondere auch auf die Bedürfnisse dieser Unternehmensgruppe zu achten.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Welche Maßnahmen hinsichtlich „bedarfsgerechter und innovativer Finanzierungsmodelle“ für EPUs wurden von Januar 2014 bis Juli 2014 umgesetzt?

 

2)    Welche Maßnahmen hinsichtlich „bedarfsgerechter und innovativer Finanzierungsmodelle“ für EPUs werden bis Juli 2015 umgesetzt?

 

3)    Welche konkreten Maßnahmen hinsichtlich „bedarfsgerechter und innovativer Finanzierungsmodelle“ für EPUs werden bis 2018 umgesetzt?

 

4)    Welche konkreten Wirkungseffekte werden durch die Realisierung der geplanten Maßnahmen hinsichtlich „bedarfsgerechter und innovativer Finanzierungsmodelle“ für EPUs erwartet?

 

5)    Welche Abwicklungsstelle wird dafür für EPUs zuständig sein?

 

6)    Welche Maßnahmen hinsichtlich „bedarfsgerechter und innovativer Finanzierungsmodelle“ für Kleinstbetriebe (>10 MitarbeiterInnen) wurden von Januar 2014 bis Juli 2014 umgesetzt?

 

7)    Welche Maßnahmen hinsichtlich „bedarfsgerechter und innovativer Finanzierungsmodelle“ für Kleinstbetriebe (>10 MitarbeiterInnen)  werden bis Juli 2015 umgesetzt?

 

8)    Welche konkreten Maßnahmen hinsichtlich „bedarfsgerechter und innovativer Finanzierungsmodelle“ für Kleinstbetriebe (>10 MitarbeiterInnen)  werden bis 2018 umgesetzt?

 

9)    Welche konkreten Wirkungseffekte werden durch die Realisierung der geplanten Maßnahmen hinsichtlich „bedarfsgerechter und innovativer Finanzierungsmodelle“ für Kleinstbetriebe (>10 MitarbeiterInnen)  erwartet?


 

10) Welche Abwicklungsstelle wird dafür für Kleinstbetriebe (>10 MitarbeiterInnen)  zuständig sein?

 

11) Welche Maßnahmen hinsichtlich „bedarfsgerechter und innovativer Finanzierungsmodelle“ für Start-Ups wurden von Januar 2014 bis Juli 2014 umgesetzt?

 

12) Welche Maßnahmen hinsichtlich „bedarfsgerechter und innovativer Finanzierungsmodelle“ für Start-Ups werden bis Juli 2015 umgesetzt?

 

13) Welche konkreten Maßnahmen hinsichtlich „bedarfsgerechter und innovativer Finanzierungsmodelle“ für Start-Ups werden bis 2018 umgesetzt?

 

14) Welche konkreten Wirkungseffekte werden durch die Realisierung der geplanten Maßnahmen hinsichtlich „bedarfsgerechter und innovativer Finanzierungsmodelle“ für Start-Ups erwartet?

 

15) Welche Abwicklungsstelle wird dafür für Start-Ups zuständig sein?

 

16) Welche Maßnahmen hinsichtlich „bedarfsgerechter und innovativer Finanzierungsmodelle“ für die Kreativwirtschaft wurden von Januar 2014 bis Juli 2014 umgesetzt?

 

17) Welche Maßnahmen hinsichtlich „bedarfsgerechter und innovativer Finanzierungsmodelle“ für die Kreativwirtschaft  werden bis Juli 2015 umgesetzt werden?

 

18) Welche konkreten Maßnahmen hinsichtlich „bedarfsgerechter und innovativer Finanzierungsmodelle“ für die Kreativwirtschaft werden bis 2018 umgesetzt?

 

19) Welche konkreten Wirkungseffekte werden durch die Realisierung der geplanten Maßnahmen hinsichtlich „bedarfsgerechter und innovativer Finanzierungsmodelle“ für die Kreativwirtschaft erwartet?

 

20) Welche Abwicklungsstelle wird dafür für die Kreativwirtschaft zuständig sein?

 

21) Welche Maßnahmen hinsichtlich „bedarfsgerechter und innovativer Finanzierungsmodelle“ für Unternehmen im Bereich IKT wurden von Januar 2014 bis Juli 2014 umgesetzt?

 

22) Welche Maßnahmen hinsichtlich „bedarfsgerechter und innovativer Finanzierungsmodelle“ für Unternehmen im Bereich IKT werden bis Juli 2015 umgesetzt werden?


 

23) Welche konkreten Maßnahmen hinsichtlich „bedarfsgerechter und innovativer Finanzierungsmodelle“ für Unternehmen im Bereich IKT werden bis 2018 umgesetzt?

 

24) Welche konkreten Wirkungseffekte werden durch die Realisierung der geplanten Maßnahmen hinsichtlich „bedarfsgerechter und innovativer Finanzierungsmodelle“ für Unternehmen im Bereich IKT erwartet?

 

25) Welche Abwicklungsstelle wird dafür für Unternehmen im Bereich IKT zuständig sein?

 



[1] http://derstandard.at/1399462400090/Mythos-Kreditklemme-Problem-Kleinstunternehmen