2282/J XXV. GP

Eingelangt am 29.07.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Schlichtungsstelle im Hauptverband der Sozialversicherungsträger

 

Aufgrund von verschiedenen Beschäftigungsverhältnissen ist es in Österreich möglich, bei mehreren Sozialversicherungträgern gleichzeitig Sozialversicherungsbeiträge leisten zu müssen. Diese Entwicklung ergibt sich unter anderem aus den sich veränderenden Erwerbstätigkeistmustern, in denen die Österreicher_innen leben und arbeiten. Es wird immer schwerer, zwischen selbstständiger und unselbstständiger Arbeit zu unterscheiden. In zahlreichen Fällen haben GPLA-Verfahren bei Auftraggebern von Unternehmern ergeben, dass diese selbstständigen Auftragnehmer von der zuständigen GKK sozialversicherungsrechtlich als Arbeitnehmer angesehen und behandelt wurden. Infolgedessen wurden diese Selbstständigen mit diesem Teil ihrer Tätigkeit zu unselbstständigen Erwerbstätigen, während gleichartige Aufträge bei anderen Auftraggebern noch der selbstständigen Tätigkeit zugeordnet bleiben. Dadurch sind Selbstständige, aber auch Bauern sowohl bei der SVA bzw. SVB als auch bei der jeweiligen Gebietskrankenkasse kranken- bzw. sozialversichert.

Solche Verfahren sind Ergebnis eines verdeckten Kampfes der unterschiedlichen Versicherungsträger um Versicherte und deren Beitragszahlungen. Die einfachste Lösung wäre eine Zusammenlegung der Sozialversicherungsträger. Doch dieser Schritt ist aufgrund evidenter Interessenslagen jener Parteien und Kammern, die ihnen zuzuordnende Vertrauensleute in Sozialversicherungsträgern unterbringen, nicht zu erwarten.

Mit dem Ziel eines Interessenausgleichs von Versicherten und unterschiedlichen Versicherungsträgern in Verfahren mit unklarer sozialversicherungsrechtlicher Zuordnung wurde auf Grundlage eines Beschlusses der Trägerkonferenz des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger mit 1.10.2012 eine Schlichtungsstelle eingerichtet, die über strittige Fälle bzw. Verfahren entscheidet. Im Regierungsprogramm wird auch auf S. 16 darauf eingegangen: "Rechtssicherheit für Selbständige: Bei Uneinigkeit zwischen den SV-Trägern entscheidet eine im Hauptverband eingerichtete Schlichtungsstelle". Die gegenwärtige Situation, in der die SVA bzw. SVB nur die Möglichkeit hat eine Stellungnahme abzugeben, kann aber nicht die endgültige Lösung sein und führt auch keineswegs zu Rechtssicherheit für die Betroffenen.


Für NEOS sind Transparenz und Gerechtigkeit, aber vor allem ein freies Unternehmertum von besonderer Bedeutung, wozu in diesem Zusammenhang auch die Entscheidungen dieser bereits tätigen Schlichtungsstelle zu betrachten sind.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:



1.    Wie viele Fälle gab es, in denen anlässlich einer GPLA festgestellt wurde, dass GSVG- oder BSVG-versicherte Erwerbstätige auf Grund der ausgeübten Tätigkeit nach Ansicht der jeweiligen GKK ein Pflichtversicherungsverhältnis nach ASVG bestehe? (Aufschlüsselung auf Jahre seit 2008)

2.    In wie vielen Fällen führte eine solche Feststellung tatsächlich zu einem ASVG-Versicherungsverhältnis (oder zu zusätzlichen ASVG-Versicherungsverhältnissen)? (Aufschlüsselung auf Jahre seit 2008)

3.    In wie vielen Fällen verblieben die GSVG- bzw. BSVG-Versicherten bei ihrem ursprünglichen Sozialversicherungsträger? (Aufschlüsselung auf Jahre seit 2008)

4.    In wie vielen Fällen wurde die Schlichtungsstelle miteinbezogen? (Aufschlüsselung auf Jahre seit 2012)

5.    Kam in allen diesen Fällen die Initative auf Einbeziehung der Schlichtungsstelle von den von der Ummeldung Betroffenen SVA- bzw. SVB-Versicherten? Wenn nein, wie hoch war der Anteil solcher Fälle? (Aufschlüsselung auf Jahre seit 2012)

6.    In wie vielen Fällen wurde die SVA bzw. SVB zu einer Stellungnahme eingeladen? (Aufschlüsselung auf Jahre seit 2012)

7.    In wie vielen Fällen wurde von Seiten der SVA bzw. SVB eine Stellungnahme abgegeben? (Aufschlüsselung auf Jahre seit 2012)

8.    In wie vielen Fällen wurde die Stellungnahme der SVA bzw. SVB berücksichtigt und in deren Sinne entschieden? (Aufschlüsselung auf Jahre seit 2012)

9.    Aus welchen Gründen haben SVA bzw. SVB im Rahmen dieser Schlichtungsstellen keine Parteistellung, sondern nur die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben?

10. Ist von Seiten des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz geplant, dem Parlament einen Gesetzesentwurf vorzulegen, nach welchem Vertreter der SVA bzw. SVB in diesen Schlichtungsstellen eine Parteistellung erhalten?