2283/J XXV. GP

Eingelangt am 30.07.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Justiz

betreffend Änderungen im Maßnahmenvollzug

BEGRÜNDUNG

 

Durch den Fall der Vernachlässigung eines Maßnahmenvollzugsinsassen in der JA Stein ist der Maßnahmenvollzug in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses gerückt. Es wurde endlich der notwendige Reformbedarf erkannt.

Mit der öffentlichen Debatte wurden aber auch Sofortmaßnahmen gesetzt und diverse Reformideen in den Raum gestellt.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Welche ExpertInnen wurden von Ihnen in die Arbeitsgruppe zur Reform des Maßnahmenvollzugs berufen?

2)    Wann ist mit Ergebnissen aus dieser Arbeitsgruppe zu rechnen?

3)    Welche fachlichen und politischen Vorgaben hat die Arbeitsgruppe?

4)    Haben Sie sich zum Zeitpunkt der Anfrageeinbringung schon persönlich durch einen Besuch vor Ort in Asten, Göllersdorf und am Mittersteig ein Bild von den spezifischen Maßnahmenvollzugseinrichtungen gemacht?

5)    Ist es richtig, dass in Konsequenz der Vernachlässigung eines Maßnahmenvollzugsinsassen in Stein nunmehr in den Maßnahmeeinrichtungen für Insassen nach § 21 Abs.1 StGB Göllersdorf und Asten nunmehr auch Insassen nach § 21 Abs. 2 StGB untergebracht werden?

6)    Wenn ja, wie viele Verlegungen haben bereits stattgefunden?

7)    Wie viele Insassen nach § 21 Abs. 2 StGB sollen jeweils in Summe in Göllersdorf und  dem Forensisches Zentrum Asten untergebracht werden?

8)    Inwieweit sehen sie in der Vermischung von Insassen nach § 21 Abs. 1 StGB und Insassen nach § 21 Abs. 2 StGB Probleme hinsichtlich ihrer unterschiedlichen Krankheitsbilder und daraus resultierender Auswirkungen auf die Insassen?

9)    Inwieweit sehen sie in der Vermischung von Insassen nach § 21 Abs. 1 StGB und Insassen nach § 21 Abs. 2 StGB Probleme hinsichtlich unterschiedlich notwendiger Therapieangebote?

10)  Inwieweit sehen sie in der Vermischung von Insassen nach § 21 Abs. 1 StGB und Insassen nach § 21 Abs. 2 StGB Probleme hinsichtlich unterschiedlich notwendiger Resozialisierungs- und Betreuungsmaßnahmen?

11)  Bestehen für Insassen nach § 21 Abs. 2 die notwendigen zusätzlichen Arbeitsmöglichkeiten in Göllersdorf und Asten?

12)  Ist es richtig, dass ein Justiz-externer Arzt (Psychiater) die Auswahl getroffen hat, welche Insassen zu verlegen sind?

13)  Wenn ja, warum wurde dieser Arzt (Psychiater) beauftragt?

14)  Welche Erfahrung hat dieser Arzt auf dem forensischen und psychiatrischen Fachgebiet?

15)  Welche Entscheidungsbefugnis hat dieser Arzt im Strafvollzug?

16)  Ist es richtig, dass Insassen nach § 21 Abs.1 StGB in psychiatrische Spitäler zur Unterbringung rückgeführt werden sollen?

17)  Wenn nein, wie wird auf die extreme Auslastung der vorhandenen Maßnahmeeinrichtungen nach § 21 Abs. 1 StGB reagiert?

18)  Wie hoch sind die Kosten eines Maßnahmeinsassen in Göllersdorf pro Kopf und Tag?

19)  Wie hoch sind die Kosten eines Maßnahmeinsassen in einem psychiatrischen Spital pro Kopf und Tag?

20)  Woran ist die Umsetzung von Überlegungen gescheitert in der JA Sonnberg Insassen nach § 21 Abs. 2 in einer eigenen Abteilung unterzubringen?

21)  Im Zuge von Personalaufstockungen wurden 100 zusätzliche JustizbeamtInnen zugesagt. Wie viele Planposten im Bereich des nicht-exekutiven Betreuungspersonals (psychiatrisches Pflegepersonal, SozialarbeiterInnen, PsychologInnen, ErgotherapeutInnen und HeilpädagogInnen) sollen geschaffen werden?

22)  Welche baulichen Verbesserungen bzw. Veränderungen  od. Erweiterungen(z.B. Einbett-Zimmer, ausreichende Therapieräumlichkeiten, sanitäre Einrichtungen, Heizung, Freizeiträumlichkeiten außerhalb der Wohnstationen, Arbeitsstätten) sind in der baulich veralteten JA Göllersdorf geplant?