2286/J XXV. GP

Eingelangt am 01.08.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Ruperta Lichtenecker, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft 

betreffend Stärkung des österreichischen Wirtschaftsstandortes durch „Optimierung der Förderabwicklung“.

BEGRÜNDUNG

 

Das Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013-2018[1] sieht vor, „die bürokratischen Barrieren für Unternehmen zu reduzieren“. Die Vielzahl an Regelungen und Vorschriften stellen in vielen Bereichen eine Hürde für ein modernes, innovatives Unternehmertum dar. Die heimischen Unternehmen kämpfen mit dem komplizierten Behördendschungel und den unzähligen Ansprechpersonen.

Damit Österreich auch zukünftig ein starker Wirtschaftsstandort innerhalb von Europa bleibt, gilt es, die österreichischen UnternehmerInnen durch Vereinfachungen zu entlasten.

In einem Bericht in der Tageszeitung „Kurier“ vom 25.11.2013 zum Thema Förderabwicklung[2] wird beispielsweise der bürokratische Hürdenlauf geschildert, der für Unternehmen mit der Abwicklung der Forschungsförderung verbunden ist. Der Aufwand für den Antrag habe sich verdreifacht und rechne sich daher für viele Kleinbetriebe gar nicht mehr. Reinhard Raberger vom Beratungsunternehmen Cosult4Value wird wie folgt zitiert: „Ein Antrag auf steuerliche Forschungsförderung ist nur noch für Unternehmen mit einem Jahresumsatz jenseits der Zehn-Millionen-Grenze ökonomisch halbwegs sinnvoll“.

Im Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013-2018 ist die Zielsetzung enthalten, dass die durch Bürokratie verursachten Kosten massiv reduziert werden sollen.“ Dazu sieht das Regierungsprogramm Maßnahmen zur  Optimierung der Förderabwicklung vor. Diese umfassen beispielsweise mehr Transparenz und Rechtssicherheit sowie Vereinfachungen des Antragwesens und der Antragsabwicklung.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Welche Maßnahmen zur „Optimierung der Förderabwicklung“ – wie im Regierungsprogramm angekündigt – wurden von Januar 2014 bis Juli 2014 umgesetzt?

 

2)    Wie hoch ist die Kostenentlastung der Unternehmen durch die „Maßnahmen zur Optimierung der Förderabwicklung“ die von Januar 2014 bis Juli 2014 umgesetzt wurden?

 

3)    Wie hoch ist die Kostenentlastung in der Verwaltung durch die „Maßnahmen zur Optimierung der Förderabwicklung“ die von Januar 2014 bis Juli 2014 umgesetzt wurden?

 

4)    Welche Maßnahmen zur „Optimierung der Förderabwicklung“ – wie im Regierungsprogramm angekündigt – werden bis Juli 2015 umgesetzt?

 

5)    Welche konkreten Maßnahmen zur „Optimierung der Förderabwicklung“ – wie im Regierungsprogramm angekündigt  – werden bis 2018 umgesetzt?

 

6)    Wie hoch ist die Kostenentlastung der Unternehmen, die durch die Umsetzung der  „Maßnahmen zur Optimierung der Förderabwicklung“ bis 2018, erreicht werden soll?

 

7)    Wie hoch ist die Kostenentlastung der Verwaltung, die durch die Umsetzung der  „Maßnahmen zur Optimierung der Förderabwicklung“ bis 2018, erreicht werden soll?

 

8)    Welche konkreten Wirkungseffekte werden durch die Realisierung der geplanten Maßnahmen zur „Optimierung der Förderabwicklung“ erwartet?

 

 



[1] https://www.bka.gv.at/DocView.axd?CobId=53264

[2] http://kurier.at/wirtschaft/wirtschaftspolitik/forschungspraemie-als-buerokratischer-huerdenlauf/37.381.901