2292/J XXV. GP

Eingelangt am 07.08.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Beate Meinl-Reisinger und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Anfragebeantwortung 1520/AB zu Reformen in Maßnahmenvollzug

 

Die Anfragebeantwortung 1520/AB lässt aus unserer Sicht einige Fragen zum Maßnahmenvollzug und der Strategie gegen die steigende Zahl von Untergebrachten unbeantwortet. Auch die beigelegten Schreiben an den Rechnungshof können die Fragen nur teilweise beantworten. Konkret sind folgende Aussagen erörterungsbedürftig:

·        ad Frage 29: Insbesondere scheinen dem BMJ die in der Fragebeantwortung Nr. 29 genannten Gründe für die steigende Zahl der Untergebrachten in der Maßnahme offenbar schon seit 2010 (vgl Stellungnahme an den RH 2010) bekannt zu sein und wurden dennoch seit dem nicht berücksichtigt.

·        ad Frage 10-14: Der Hinweis, dass sich in der Studie des IRKS keine konkreten Empfehlungen für umzusetzende Maßnahmen enthält, kann nicht nachvollzogen werden. Auf Seite 62-63 des Berichts (http://www.irks.at/assets/irks/Publikationen/Forschungsbericht/IRKS%20MNV%20Bericht.pdf aufgerufen am 31.7.2014) werden unter der Überschrift "Perspektive der Praxisänderung" fünf Vorschläge aufgezählt, die einer steigenden Zahl an Untergebrachten entgegenwirken würden. Zusammengefasst sind diese Vorschläge:

a.    Ermöglichung einer engen Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Systemen (Gericht, Nachbetreuungseinrichtungen, Sozialarbeiter)

b.    Qualitätssicherung von Gutachten durch Kriterien und Honoraranpassungen

c.    legistische Anpassungen zur Einschränkung des Anwendungsbereich des Maßnahmenvollzugs auf therapierbare psychisch kranke Rechtsbrecher

d.    Absehen von Einweisungen bei Freiheitsstrafen unter einem Jahr

e.    Überprüfung des Gefährlichkeitsbegriffs, der der Einweisung zugrunde gelegt wird

Darüber hinaus wurde das IRKS im Auftrag des BMJ tätig. Wenn die Studie nicht den Vorstellungen des BMJ entsprach, hätte das BMJ wohl die Möglichkeit gehabt, eine konkretere Formulierung der Vorschläge bzw eine Ergänzung des Berichts zu verlangen.

·        ad Frage 15-18: Diese Fragen bezogen sich nicht nur auf die Anzeigen, Ermittlungen und Verurteilungen gegen Justizwachebeamten aus dem Jahr 2014, sondern auch auf die Jahre davor. Eine Vergleichbarkeit der Entwicklung ist mit den Zahlen aus lediglich einem Jahr nicht möglich.

·        ad Frage 23: Es sind 3.600 Personen nach dem UnterbringungsG untergebracht. Das BMJ hat aber keine Übersicht, wo diese Personen untergebracht sind. Das ist in Hinblick auf etwaigen Steuerungsbedarf in diesem Bereich nicht zufriedenstellend. Ohne entsprechende Aufzeichnungen kann weder Ursachenforschung betrieben werden noch kann bei Bedarf negativen Entwicklungen gegengesteuert werden.

·        ad Frage 25: Die eingesetzte Arbeitsgruppe hat laut Anfragebeantwortung die Aufgabe "den derzeitigen Zustand des Maßnahmenvollzugs gemäß § 21 StGB zu evaluieren, konkrete Problemfelder zu definieren und Reformvorschläge in fachlicher, organisatorischer und legislativer Hinsicht zu erstatten". Soweit ersichtlich, sind dem BMJ die Ursachen (seit 2010) bekannt und wurden vom IRKS und von den Experten des Ludwig-Boltzmann-Institut bereits Vorschläge zur Reformierung des Maßnahmenvollzugs erstattet. Soweit aus Medienberichten bekannt, sind aber weder das IRKS noch Experten des Ludwig-Boltzmann-Instituts in die Arbeitsgruppe eingebunden. Es ist unklar, warum das BMJ jene Organisationen, die sich bereits eingehend mit der Reformierung des Maßnahmenvollzugs beschäftigt haben, nicht in die Arbeitsgruppe einbezogen hat.

·        ad Frage 26: Den Justizwachebeamten steht ein Fortbildungsprogramm zur Verfügung, das Schwerpunkte im Umgang mit Personen im Straf- und Maßnahmenvollzug setzt. Allerdings kann das BMJ aufgrund fehlender Daten nicht nachvollziehen, wie oft und von wie vielen Beamten die Ausbildung in Anspruch genommen wird. Auch ist dieser Mangel an Zahlen in Hinblick auf die Steuerungsmöglichkeiten und die Ursachenerforschung nicht zufriedenstellend.

·        ad Frage 28: Festzuhalten ist, dass der Hinweis auf die Einweisungsentscheidungen, die durch die unabhängige Rechtsprechung, getroffen werden, ins Leere führt. Denn die unabhängige Rechtssprechung hat sich an den Gesetzen zu orientieren. Die Initiative zur Präzisierung, Änderung oder Aufhebung von Gesetzen obliegt jedoch maßgeblich dem BMJ. Ebenso ist das Zurverfügungstellen von Nachbetreuungseinrichtungen im (budgetären) Einflussbereich des BMJ. Auch die angesprochenen Einweisungsgutachten und deren Qualität sind indirekt von der Initiative des BMJ abhängig, denn eine entsprechende Honorierung der Gutachter oder die Etablierung von Qualitätsstandards könnten durch legistische Maßnahmen erreicht werden. Die betreffend die Strategie getroffenen Aussagen sind außerdem nur eine Beschreibung der derzeitigen Situation und der rechtlichen Rahmenbedingungen. Unsere Frage zielte auf das Konzept bzw die Vision und die Meta-Ziele des BMJ in Hinblick auf den Maßnahmenvollzug ab.


·        ad Anlage 14: Auf Seite 14 der Stellungnahme zum RH-Bericht ist von einer Arbeitsgruppe zur Erarbeitung von Mindeststandards in Bezug auf § 21 Abs 2 StGB die Rede, sowie der Entwicklung eines Handbuchs für den Maßnahmenvollzug.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:



1.    Welche Maßnahmen wurden seit der Überprüfung des RH und der Stellungnahme des BMJ 2010 gesetzt, wenn scheinbar keiner der Gründe für die Überpopulation im Maßnahmenvollzug beseitigt werden konnte?

2.    Welche Vorschläge aus der Studie des IRKS können/konnten aufgrund ihrer Formulierung nicht umgesetzt werden bzw konnten nicht als Empfehlungen verstanden werden?

3.    Welche Vorschläge aus der Studie des IRKS wurden umgesetzt?

4.    Hat das BMJ eine Ergänzung/Präzisierung des Berichts verlangt?

5.    Wie viele Anzeigen von Häftlingen oder Insassen im Maßnahmenvollzug gab es gegen Justizwachebeamte in den letzten sieben Jahren?

6.    Wie viele Disziplinarverfahren gab es gegen Justizwachebeamte in den letzten sieben Jahren? Mit welchem Ausgang?

7.    Wie viele strafrechtliche Ermittlungen gab es gegen Justizwachebeamte in den letzten sieben Jahren?

8.    Wie viele Verurteilungen von Justizwachebeamten im Zusammenhang mit ihrer Dienstausübung gab es in den letzten sieben Jahren?

9.    Zu welchen Ergebnisse gelangten die externen Gerichtspsychiater bei der Evaluierung der Unterbringungsverhältnisse nach dem Vorfall in Stein (vgl Beantwortung Frage 19)?

10. Wurden dabei auch strukturelle Missstände entdeckt, die auch in anderen Justizanstalten vorliegen (könnten)?

11. Wurden in anderen Justizanstalten, in denen Personen nach § 21 StGB untergebracht sind, präventiv Untersuchungen durchgeführt?

12. Wenn nein, warum nicht?

13. Wenn ja, welche Ergebnisse haben diese Untersuchungen hervorgebracht?

14. Plant das BMJ in Bezug auf nach UnterbringungsG untergebrachten Personen detaillierte Aufzeichnungen einzuführen, um Steuerungsmöglichkeiten zu etablieren?

15. Wurde das IRKS und/oder das Ludwig-Boltzmann-Institut in die Arbeitsgruppe eingeladen?

16. Wenn ja: Welche Vertreter sind in der Arbeitsgruppe vertreten?

17. Sind Menschenrechtsexperten in der Arbeitsgruppe vertreten?

18. Wenn ja: Welche Experten? Bitte um namentliche Nennung.

19. Wenn nein: Warum nicht und welche Experten sind aus Sicht des BMJ besser geeignet, als diejenigen, die sich bereits mit dem Thema beschäftigt haben bzw dazu publiziert haben?

20. Welche weiteren Aufträge bzw Schwerpunkte hat die Arbeitsgruppe neben "Standard für die Ausstattung der Justizanstalten mit ausreichenden Kapazitäten an Fachpersonal zur Behandlung und Betreuung von Untergebrachten in den Justizanstalten" zu erarbeiten vom BMJ bekommen?

21. In welchem Zeitrahmen wird die Arbeitsgruppe Reformvorschläge erarbeiten?

22. Wird das BMJ in Zukunft Daten über die absolvierten Aus- und Fortbildungsveranstaltungen der Justizwachebeamten führen?

23. Wenn ja: Ab wann ist eine Datenerhebung geplant?

24. Wenn nein: Warum nicht?

25. Welches Konzept/Vision/Strategie verfolgt das BMJ langfristig in Hinblick auf den Maßnahmenvollzug?

26. Welche Meta-Ziele hat das BMJ dafür definiert?

27. Wird das "Risk-Need-Responsitivity-Modell" angewandt?

28. Wenn nein: Warum nicht?

29. Wenn ja: An welcher Kennzahl wird der Erfolg gemessen?

30. Welches "spezielles medizinisches und betreuerisches Konzept" liegt für die zusätzlichen Kapazitäten im FZA vor?

31. Zu welchen Ergebnissen hat die Arbeit der angesprochenen Arbeitsgruppe zu § 21 Abs 2 StGB geführt?

32. Wurde das Handbuch für den Maßnahmenvollzug fertiggestellt?

33. Wenn nein: Wann wird es fertiggestellt werden?

34. Wenn ja: Ist das Handbuch öffentlich zugänglich und wir das von der derzeitigen Arbeitsgruppe überarbeitet werden?

35. Wie ist der Stand der Verhandlungen mit den Ländern?

36. Werden im Finanzausgleich 2016 neue Vereinbarungen angestrebt?