2293/J XXV. GP

Eingelangt am 07.08.2014
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger und Kollegen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Evaluierung von psychatrischen, psychologischen und psychotherapeutischen Gutachten und Gutachtern in Gerichtsverfahren

 

Das Magazin DATUM berichtete im Mai 2014 in dem Artikel "Im Zweifel verrückt" (http://www.datum.at/artikel/im-zweifel-verrueckt/ aufgerufen am 25.7.2014) über Missstände bei der Erstellung von psychiatrischen und psychologischen Gutachten. Insbesondere die Rolle der Gutachten in Gerichtsverfahren wird im Text thematisiert. Auch eine Studie der Universtitätsklinik Ulm über die Qualität Österreichischer Gutachten wird zitiert, die bereits 2012 massive Mängel in Gutachten feststellen konnte (http://vts.uni-ulm.de/docs/2012/7828/vts_7828_11310.pdf aufgerufen am 25.7.2014): "Psychiatrische Gutachten spielen vor allem vor Gericht eine wichtige Rolle – und besonders häufig in heiklen Fällen. Sie entscheiden nicht darüber, wer an einem Verkehrsunfall oder einem Wasserschaden schuld war, sondern wie ein Mensch tickt und, wichtiger noch: wie er in Zukunft vermutlich ticken wird. Ob Verdächtige als unzurechnungsfähig oder geistig abnorm behandelt werden. Ob Eltern ihre Kinder abgenommen werden. Ob psychisch Kranke berufsunfähig sind. Ob Asylwerber als traumatisiert gelten. Ob Menschen besachwaltet werden. Ob Sexualstraftäter wieder freikommen. Über all das und noch mehr entscheiden psychiatrische Gutachter. Sie werden von Richtern dann beigezogen, wenn Fachwissen nötig ist, das diese selbst nicht haben. Aufgrund dieser Gutachten nehmen Leben eine entscheidende Wendung. Sie sind es, die Verfahren entscheiden. »In den meisten basiert das Urteil des Richters auf der Beurteilung des Sachverständigen«, sagt Gabriele Wörgötter, selbst psychiatrische Gutachterin. »Das heißt letzten Endes, dass die Rechtsprechung nur so gut ist wie die Gutachten.« Und es gibt, sagt Wörgötter, »sehr viele Gutachten, die nicht den geforderten Kriterien entsprechen«.

Die mangelnde Qualität psychiatrischer Gutachten wird seit Jahren beklagt und ist mittlerweile auch gut dokumentiert: Eine Studie der deutschen Universität Ulm ergab 2011, dass bei mehr als der Hälfte von 211 untersuchten österreichischen Gutachten zu Sexualstraftätern eine Sexualanamnese fehlte; 40 Prozent der Gutachten beinhalteten »Pseudotheorien«, 45 Prozent »moralisierende Wertungen«. Wörgötter selbst hat im Jahr 2012 für die Arbeiterkammer psychiatrische Gutachten in Sozialrechtsverfahren untersucht – mit erschreckendem Ergebnis: Bei sechs von zehn Gutachten stimmte nicht einmal der formale Aufbau, 95 Prozent der Gutachten kamen komplett ohne die notwendige Verhaltensbeobachtung aus, bei der Hälfte fehlte überhaupt eine Diagnose. Ob Gutachten korrekt sind, ist für Richter allerdings oft schwer einzuschätzen – weil ihnen eben dieses Fachwissen fehlt, das sie von Gutachtern einholen wollen.

Gerade in der aktuellen Diskussion über die Ursachen für die steigenden Zahlen von Untergebrachten im Maßnahmenvollzug spielen Gutachten eine wichtige Rolle. Doch auch in etlichen anderen Verfahren wird regelmäßig Kritik an Gutachtern und deren Arbeit geübt. Es scheint als handle es sich hier um ein Strukturproblem. Dennoch wurde in der Anfragebeantwortung des BMJ 1199/AB (http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/AB/AB_01199/imfname_354913.pdf aufgerufen am 25.7.2014) folgende Antwort gegeben:

"Aus der Sicht des Bundesministeriums für Justiz bietet das derzeitige, in Europa in dieser Form einzigartige System der Zertifizierung bzw. der (in einem Abstand von fünf Jahren  gegebenenfalls erfolgenden) Rezertifizierung der Gerichtssachverständigen, bei dem sowohl entsprechende Fachleute aus dem jeweiligen Fachbereich als auch die Gerichte in die Beurteilung der fachlichen und persönlichen Eignung der Sachverständigen eingebunden sind, hinreichende Gewähr für die Sicherstellung der Qualität der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen, die sich überdies in deren täglicher, durchwegs erfolgreichen Arbeit für die Gerichte auch bestätigt. Zudem wird das System der Zertifizierung auch „auf dem freien Markt“ angenommen, was nicht zuletzt in den millionenfachen Abfragen der Sachverständigenlisten im Internet zum Ausdruck kommt. Zur laufenden Qualitätskontrolle der zertifizierten Sachverständigen sind insbesondere die Staatsanwaltschaften und Gerichte (und insoweit auch die Parteien) berufen, die dann, wenn sich in einem Verfahren der Verdacht ergibt, dass einer der in § 10 Abs. 1 SDG genannten Tatbestände für die Entziehung der Eigenschaft als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger vorliegt, Mitteilung an die/den zur Entziehung zuständige/n Präsidentin/en des Landesgerichts zu machen haben. An die Einführung darüber hinausgehender Verfahren zur Überprüfung der Eignung der Sachverständigen ist aktuell nicht gedacht."

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:



1.    Ist dem BMJ die zitierte Studie der Universitätsklinik Ulm zur Qualität österreichischer Gutachten bekannt?

2.    Wenn ja: Seit wann ist dem BMJ diese Studie bekannt?

3.    Wenn ja: Welche Konsequenzen hat das BMJ aus den Ergebnissen der Studie gezogen?

4.    Ist die Anfragebeantwortung 1199/AB des BMJ so zu verstehen, dass das BMJ die Ergebnisse der Studie nicht berücksichtigt/berücksichtigen wird?

5.    Wenn ja: Warum werden diese Ergebnisse nicht berücksichtigt oder durch weiterführende Studien ergänzt?

6.    Ist die Anfragebeantwortung 1199/AB des BMJ so zu verstehen, dass das BMJ keinerlei Verbesserungsbedarf bei der Qualität der Gutachten sieht?

7.    Wenn nein: In welchen organisatorischen und inhaltlichen Bereichen besteht aus Sicht des BMJ konkreter Verbesserungsbedarf?

8.    Wie viele Anregungen zur Entziehung der Eigenschaft als Sachverständigen gem. § 10 Abs 2 SDG wurden bei den Präsident_innen der LG in den letzten fünf Jahren eingebracht? (Bitte um Aufschlüsselung nach LG und Jahren)

9.    Wie vielen psychiatrischen, psychotherapeutischen und psychologischen Sachverständigen wurde in den letzten fünf Jahren die Eignung als Sachverständiger entzogen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Gruppe)

10. Von welchem Organ werden die Fachleute zur Beurteilung der (Re-)Zertifizierung ausgewählt und ernannt/bestellt?

11. Welche Kriterien werden zur Beurteilung der Voraussetzungen des § 2 SDG wie Vertrauenswürdigkeit (lit e), körperliche/geistige  Eignung (lit d) und Sachkunde und Kenntnisse über die wichtigsten Vorschriften des Verfahrensrechts, über das Sachverständigenwesen, über die Befundaufnahme sowie über den Aufbau eines schlüssigen und nachvollziehbaren Gutachtens (lit a) bei psychologischer/psychatrischer/psychotherapeutischer Gutachtern herangezogen?

12. Wie häufig werden die Kriterien zur Überprüfung der Voraussetzungen aktualisiert und an den derzeitigen Stand der Wissenschaft angepasst?

13. Sind Aufrufe einer Website aus Sicht des BMJ ein geeignetes Mittel, um die Qualität der Gutachter_innen und ihrer Arbeit zu beurteilen?

14. Führt das BMJ andere Aufzeichnungen zur Qualitätskontrolle von Gutachten?

15. Wenn ja: Welche Kriterien werden zur Beurteilung der Qualität der Gutachten bis lang herangezogen?

16. Wenn nein: Plant das BMJ in irgendeiner Form eine Qualitätssicherung von Gutachten einzuführen? Wenn ja, welche Form?

17. Plant das BMJ Anpassungen der Höhe der Honorare für ärztliche Gutachten (§ 43 GebAG) vorzunehmen?

18. Wenn nein: Können aus Sicht des BMJ die Honorarkriterien (insbesondere des § 43 GebAG) der notwendigerweise detaillierten und differenzierten Begutachtung eines psychisch Krankem und dessen aktuellen und zukünftigem Geisteszustand gerecht werden?

19. Wenn ja: Welcher Art und in welcher Höhe sind Anpassungen geplant?

20. Werden den Richtern Hilfestellungen, Schulungen oä. angeboten, um die Überprüfung von Gutachten auf dessen formale Vollständigkeit bzw. die Erfüllung von Mindestkriterien beurteilen zu können?

21. Wenn nein: Ist die Einführung von Hilfestellungen, Ausbildungen oä. zur Überprüfung der Gutachten auf deren formale Vollständigkeit bzw. die Erfüllung von Mindestkriterien geplant?

22. Wenn ja: Welche Hilfestellungen, Ausbildungen oä. werden angeboten?