2295/J XXV. GP

Eingelangt am 07.08.2014
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Hagen

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend  „Auswirkungen des Energieeffizienzgesetzes auf Tankstellen“

 

Laut Medienberichten drohen sich die im Zuge der Debatte über das Energieeffizienzgesetz geäußerten „Aufwandsbefürchtungen“ zu bewahrheiten. In diesem Zusammenhang findet sich beispielsweise nachstehender Artikel: 

 

"Vorarlberger Nachrichten" vom 25.07.2014

Ressort: VN-D

 

Tankstellen sollen Kunden zum Energiesparen motivieren. Höhere Preise drohen.

 

Bürokratie erobert Tankstelle

 

   Schwarzach. Der Spritpreis zieht regelmäßig den Volkszorn auf sich, denn bei jedem Besuch an der Tankstelle muss der Autofahrer kräftig in die Geldtasche langen. Oft und zu Unrecht wird dafür der Tankstellenpächter verantwortlich gemacht. Denn von jedem verkauften Liter bekommen diese nur sechs Prozent an Marge. Davon sind jedoch sämtliche Investitionen und Ausgaben zu decken, die durch den laufenden Betrieb der Tankstelle anfallen. Die geringe Provision führt oft dazu, dass die Tankstellen in Automatentankstellen umgewandelt oder gar geschlossen werden. Tendenz steigend, sagt der Fachverband des Energiehandels. „Wir sind keine Öl-Scheichs“, erklärt Egon Rainer, Sprecher des Vorarlberger Energiehandels im VN-Gespräch.

 

   Dem nicht genug, kommen nun neue Herausforderungen auf die Tankstellenbetreiber zu. Und zwar in Form des Energieeffizienzgesetzes. Dieses sieht vor, dass ab 2015 die heimischen Energielieferanten jährlich Energieeffizienzmaßnahmen vorweisen müssen, die mindestens 0,6 Prozent ihres Absatzes an die Kunden entsprechen. Ansonsten drohen hohe Strafzahlungen.

 

   Oder anders gesagt: Es geht darum, dass die Pächter künftig nachweisen müssen, dass ihre Kunden Energie einsparen. Das Argument, dass es sowieso ständig eine Effizienzsteigerung gibt, weil die Autos immer spritsparender werden, lässt der Gesetzgeber nicht gelten. In welcher Form das passieren soll, steht allerdings noch in den Sternen. „Denn die Durchführungsbestimmungen fehlen“, erklärt Reiner.

 

   Spritsparkurs schenken

 

   Bis dahin kann nur spekuliert werden: Die Motivationsmaßnahmen könnten so aussehen, dass die Tankstellenbetreiber jedem 100. Kunden ein Elektrofahrrad bzw. einen Spritsparkurs schenken, erklärt Reiner. Dabei stelle sich jedoch die Frage, wie er dann nachweisen soll, dass seine Kunden auch wirklich spritsparender fahren oder öfter das Fahrrad benutzen. Schwierig machen das auch die vielen Tanktouristen aus dem Ausland. Jede einzelne Energiesparmaßnahme soll dann buchhalterisch erfasst, dokumentiert und registriert werden. Eine dafür vorgesehene Monitoringstelle wird unzählige Mitarbeiter brauchen, um die „Energiebuchhaltung“ auf die Kilowattstunde genau zu führen. Energieeffizienz in einer überbürokratischen und undurchführbaren Form, beklagt der Energiehandel. Oder wie unlängst ein Tankstellenpächter den passenden Vergleich brachte: „Das ist, als ob man von einem Metzger verlangt, seinen Kunden zu einer fleischlosen Ernährung zu raten.“

   Der Energiehandel ist jedenfalls davon überzeugt, dass es der Regierung beim Energieeffizienzgesetz nur um Geldbeschaffung geht. „Eine Maßnahme zur Budgetsanierung“ nennt es Egon Reiner. Und wahrscheinlich sei der Staat gar nicht glücklich, wenn man wirklich Energie einspare und deshalb nichts zahle, gibt er zu bedenken. Die Konsequenzen aus dem Gesetz sind vielfältig und treffen letztlich auch den Endverbraucher: Zum einen ist der bürokratische Aufwand extrem groß. Für einen Tankstellenpächter bedeutet das einen enormen Zeitaufwand. Und wie das dann mit der Monitoringstelle funktioniert, weiß bislang noch niemand. Zum anderen könnten die geplanten Maßnahmen laut österreichischen Branchenvertretern auch zu höheren Spritpreisen führen. Denn man kann davon ausgehen, dass viele Unternehmen etwaige Strafzahlungen nur mit höheren Treibstoffpreisen ausgleichen können – weil sich eben die Margen schon auf Tiefstand befinden. Auf Unverständnis stößt auch, dass es andere Länder besser machen. So zieht zum Beispiel Deutschland den Bereich Verkehr gar nicht in den Anwendungsbereich der Energieeffizienz-Richtlinie mit ein.

 

Was dem Obmann des Vorarlberger Energiehandels ebenfalls sauer aufstößt, ist die Tatsache, dass die geförderte „Kesseltauschaktion“, bei der alte Ölheizungen auf moderne Öl-Brennwertgeräte umgerüstet werden, nur noch bis zum Jahr 2017 als Energieeffizienzmaßnahme angerechnet wird. „Und das obwohl diese Initiative unlängst von der Internationalen Energieagentur als einzige österreichische Energieeffizienzmaßnahme ausgezeichnet wurde“, so Reiner.

 

Bitte warten!

 

Nun heißt es warten: auf den Maßnahmenkatalog, der den Tankstellenpächtern zeigt, welche Initiativen sie setzen sollen und müssen beziehungsweise welche wie angerechnet werden.

 

Ändern könne man am Gesetz aufgrund des Verfassungsranges nichts mehr. Für den Energiehandel aber bleibe am Schluss eine lebensbedrohliche Situation.

 

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft folgende

 

Anfrage:

1.      Welche Planungen hinsichtlich „Durchführungsbestimmungen/Maßnahmenkatalog“ zum Energieeffizienzgesetz gibt es und wie ist der Zeitplan?

 

2.      Welche Zielsetzungen verfolgen Sie?


 

 

3.      Gab es bereits Gespräche mit Branchenvertretern, etc.?

a.         Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

b.         Wenn nein, warum nicht?

 

4.      Gab es bereits Gespräche mit anderen Ministern bzw. Ministerien?

c.         Wenn ja, mit welchen Ergebnissen?

d.         Wenn nein, warum nicht?