2304/J XXV. GP

Eingelangt am 14.08.2014
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Anfrage

der Abgeordneten Matthias Köchl, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Kreditvergabe ÖBFA

BEGRÜNDUNG

Am 6.6.2014 berichtete die Tageszeitung „Kurier“, dass Finanzminister Spindelegger Kärnten den Zugang zu einem günstigen Kredite über die Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) in Höhe von 100 Millionen, den das Land Kärnten im Juli 2014 benötigte, verweigere. Über die ÖBFA können auf Basis des Ratings der Republik Kredite aufgenommen werden – dafür ist die Aufforderung zur Kreditaufnahme durch den Finanzminister nötig. Kredite, die am Kapitalmarkt aufgenommen werden, haben deutlich teurere Konditionen.

Finanzminister Spindelegger begründete im Kurier (6.6.2014) die Verweigerung damit, dass Kärnten nicht die erforderlichen Unterlagen für die Rückzahlung lieferte. Kärntner Landeshauptmann Kaiser widersprach dieser Version: „Wir kennen diesen Vorwurf, das wird dauernd behauptet. Wir haben aber alle Unterlagen geliefert.“ (Kurier, 6.6.2014)

Am 28.6.2014 gab Finanzminister Spindelegger beim Parteitag der Kärntner ÖVP schließlich bekannt, dass der 100-Millionen-Kredit über die ÖBFA doch freigegeben wird.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1)    Welche Unterlagen muss ein Bundesland für Aufnahme eines Kredites über die Bundesfinanzierungsagentur vorlegen? (Bitte um detaillierte Aufstellung)

 

2)    Welche dieser Unterlagen müssen der ÖBFA und welche Unterlagen müssen dem Finanzministerium vorgelegt werden?

 

3)    Von welchen Kriterien macht es das Finanzministerium abhängig, ob die ÖBFA aufgefordert wird einen Kredit für ein Bundesland aufzunehmen oder nicht?

 

4)    Welche Unterlagen hat das Land für die Aufnahme des 100 Millionen Euro Kredits über die ÖBFA für Juli 2014 am 6.6.2014 noch nicht vorgelegt? (Bitte um detaillierte Aufstellung)

 

5)    Wann hat das Land Kärnten die notwendigen Unterlagen vorgelegt? (Bitte um Aufstellung wann genau welche Unterlagen vorgelegt wurden. Falls Unterlagen mehrmals vorgelegt wurden, bitte dies ebenfalls genau anführen.)

 

6)    Hat Kärnten einen langfristigen Rückzahlungsplan vorgelegt?

 

a.    Wenn ja, wann?

 

7)    Bis in welches Jahr in der Zukunft muss ein Rückzahlungsplan reichen, um als langfristig zu gelten?

 

8)    Welche anderen Bundesländer haben für Kredite über die ÖBFA einen langfristigen Rückzahlungsplan vorgelegt? (Bitte um Aufstellung bis in welches Jahr die jeweiligen Rückzahlungspläne reichen.)

 

9)    Was beinhalten die Risiko- und Compliancerichtlinien der ÖBFA?

 

10) Gibt es unterschiedliche Mindestanforderungen durch die Risiko- und Compliancerichtlinien der ÖBFA für unterschiedliche Bundesländer?

 

a.    Wenn ja, welche?

 

11) Welche Unterlagen werden vom Land Kärnten für zukünftige Kredite über die ÖBFA vom Finanzministerium verlangt werden?

 

12) Ist die Kreditvergabe über die ÖBFA an das Bundesland Kärnten mit der Auflösung des Zukunftsfonds junktimiert?

 

a.    Wenn ja, warum?