2313/J XXV. GP

Eingelangt am 26.08.2014
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Hagen

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend „Einnahmen aus Verwaltungsstrafen und deren Verwendung“

 

In Österreich fließen Strafgelder nach KFG, welche von den Bezirksverwaltungsbehörden oder der Bundespolizei eingehoben werden, grundsätzlich den Ländern für Sozialhilfezwecke zu. Laut Parlamentskorrespondenz Nr. 380 aus 2012 flossen so im Jahr 2011 dem Fond „Soziales Wien“ aus Verwaltungsstrafen 2,6 Millionen Euro zu.

 

Demgegenüber werden in Österreich jedes Jahr laut Kuratorium für Verkehrssicherheit zwischen vier und fünf Milliarden Euro durch Verkehrsstrafen nach StVO eingenommen. Diese Einnahmen gehen zu 80 Prozent an Länder, Gemeinden oder den Straßenerhalter ASFINAG, nur 20 Prozent gehen an die Exekutive, welche jedoch die Einhaltung der Verwaltungsgesetze überprüfen muss. Insbesondere bei der Überprüfung und Kontrolle des Schwerverkehrs entsteht ein enormer Aufwand für die Exekutive.

 

Ein diesbezüglicher Vorstoß der ehemaligen Finanzministerin Dr. Fekter, die Verteilung der Einnahmen aus Verwaltungsstrafen und die Strafgeldwidmung neu zu verhandeln, wurde offenbar durch den Gegenwind aus den Ländern abgedreht - obwohl dies im Regierungsprogramm 2008 bis 2013 vorgesehen war:

„Hinsichtlich des Aufteilungsschlüssels von Strafgeldern nach
§ 100 StVO i.V.m. § 15 VStG sowie der Strafgeldwidmung im KFG werden Gespräche mit den Gebietskörperschaften mit dem Ziel geführt, den tatsächlichen Verwaltungsaufwand in der Verteilung zu berücksichtigen.“

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie hoch waren die Einnahmen aus Strafgeldern nach KFG in Österreich, welche durch die Exekutive eingehoben wurden in den Jahren 2009, 2010, 2011, 2012 und 2013?

 

2.    Wie hoch waren die Einnahmen aus Verkehrsstrafen nach StVO in Österreich, welche durch die Exekutive eingehoben wurden in den Jahren 2009, 2010, 2011, 2012 und 2013?

 

3.    Wie hoch waren die Einnahmen aus Verkehrsstrafen nach FSG in Österreich, welche durch die Exekutive eingehoben wurden in den Jahren 2009, 2010, 2011, 2012 und 2013?


4.    Wie hoch war dabei jeweils der Anteil der Einnahmen in den Jahren 2009, 2010, 2011, 2012 und 2013, welcher an die Länder, Gemeinden oder den Straßenerhalter ASFINAG abgeführt wurde?

 

5.    Halten Sie in diesem Zusammenhang für notwendig, die derzeit gültigen Normen dahingehend zu novellieren, damit die Einnahmen aus Verwaltungsstrafen im Sinne der Strafgeldwidmung der Bundespolizei zufließen?

a.      Wenn ja, wann und mit welchem Inhalt werden Sie diesbezüglich dem Nationalrat ein konkretes Maßnahmenpaket vorschlagen, um diese notwendige Reform in Bezug auf Verwaltungsstrafen umzusetzen?

b.      Wenn nein, warum nicht?

 

6.    Hinsichtlich des Aufteilungsschlüssels von Strafgeldern nach § 100 StVO i.V.m.
§ 15 VStG sowie der Strafgeldwidmung im KFG werden Gespräche mit den Gebietskörperschaften mit dem Ziel geführt, den tatsächlichen Verwaltungsaufwand in der Verteilung zu berücksichtigen. Wurden diesbezüglich Gespräche mit Vertretern der Gebietskörperschaften geführt?

a.      Wenn ja, mit wem, in welchem Zeitraum und mit welchem Ergebnis wurden diesbezüglich Gespräche geführt?

b.      Wenn nein, warum nicht (immerhin war es im Regierungsprogramm 2008 – 2013 verankert)?

 

7.    Warum wurde ein solches Vorhaben nicht mehr in das Regierungsprogramm 2013 – 2018 aufgenommen?

 

8.    In der Parlamentskorrespondenz Nr. 380 aus 2012 wies die ehemalige Finanzministerin Dr. Fekter auf eine Bestimmung aus dem Jahr 1919 hin, in welcher Einnahmen aus Verwaltungsstrafen an den Sozialfond der Gebietskörperschaft gehen. Um welche konkrete Bestimmung handelt es sich hierbei?

 

9.    Werden in Ihrem Ministerium Überlegungen dahingehend angestellt, einen einheitlichen Bußgeldkatalog für das gesamte Bundesgebiet einzuführen, um Rechtssicherheit für die Bevölkerung herzustellen?

a.      Wenn ja, wann werden Sie dem Nationalrat einen diesbezüglichen Vorschlag
unterbreiten?

b.      Wenn nein, warum nicht?

 

10.  Wie hoch waren die Einnahmen durch Vignetten-Strafen im Zeitraum 2007, 2008, 2009, 2010, 2011, 2012, 2013, 2014?

 

11.  Sind die Einnahmen der ASFINAG in Bezug auf Vignetten-Strafen generell zweckgebunden?

 

12.  Wenn ja, wofür wurden die Einnahmen von Vignetten-Strafen der abgefragten Jahre verwendet? (Bitte um Auflistung der Verwendung der Einnahmen nach Jahren gestaffelt)

 

13.  Wenn nein, warum werden die Einnahmen von Vignetten-Strafen nicht zweckgebunden verwendet?