2314/J XXV. GP

Eingelangt am 26.08.2014
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Hagen

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend „Einnahmen aus Verwaltungsstrafen und deren Verwendung II“

 

In Österreich sind die Einnahmen gemäß der StVO und deren Verwendung sehr intransparent. Das Innenministerium kann laut eigenen Angaben nur zu Verstößen gegen die StVO Zahlen nennen(1). Diese Aussage verwundert umso mehr, als auf die Frage „Wie hoch waren die Einnahmen aus Verkehrsstrafen nach StVO in Österreich, welche durch die Exekutive eingehoben wurden in den Jahren 2009, 2010, 2011, 2012 und 2013?“ in der Anfragebeantwortung 716/AB (XXV.GP) als Antwort von Ihnen übermittelt wurde: „Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des BMI.“

 

Dies lässt den Schluss zu, dass Sie in Ihrer Anfragebeantwortung generell keine Antworten geben möchten.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

(1)http://kurier.at/chronik/oesterreich/millionengeschaeft-verkehrsstrafen-einnahmen-aus-strafen-im-verkehr-haben-sich-verdoppelt/75.803.156

 

Anfrage

 

1.    Wie hoch waren die Einnahmen aus Verkehrsstrafen und Verstößen nach StVO in Österreich, welche durch die Exekutive eingehoben wurden in den Jahren 2009, 2010, 2011, 2012 und 2013?

 

2.    Warum wurde in der Anfragebeantwortung 716/AB XXV.GP zu Frage 1 der Anfrage 849/J XXV.GP des Abg. HAGEN die Antwort „Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des BMI“ gegeben, obwohl Sie gegenüber Medienvertretern antworten, dass das BMI nur zu Verstößen gegen die StVO Zahlen nennen kann?

 

3.    Wurde hier bewusst eine Antwort auf eine Frage im Zuge des parlamentarischen Interpellationsrechts verweigert?

 

4.    Halten Sie es für Notwendigkeit, die derzeit gültigen Normen dahingehend zu novellieren, damit die Einnahmen aus Verwaltungsstrafen im Sinne der Strafgeldwidmung der Bundespolizei zufließen?

a.   Wenn ja, wann und mit welchem Inhalt werden Sie diesbezüglich dem Nationalrat ein konkretes Maßnahmenpaket vorschlagen, um diese notwendige Reform in Bezug auf Verwaltungsstrafen umzusetzen?

b.   Wenn nein, warum nicht?


5.    Werden in Ihrem Ministerium Überlegungen dahingehend angestellt, einen einheitlichen Bußgeldkatalog für das gesamte Bundesgebiet einzuführen, um Rechtssicherheit für die Bevölkerung herzustellen?

a.   Wenn ja, wann werden Sie dem Nationalrat einen diesbezüglichen Vorschlag
unterbreiten?

b.   Wenn nein, warum nicht?