2322/J XXV. GP

Eingelangt am 02.09.2014
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Vorleistungen für Verbrechensopfer

 

 

Seit dem Jahr 1972 werden Opfer von kriminellen Übergriffen nach dem Verbrechensopfergesetz auf Antrag (VOG) entschädigt.  Ein auf diese Art erlittener Einkommensverlust wird in Form einer Vorleistung auf Schadenersatzzahlungen beglichen. In der Beantwortung der Anfrage Nr. 1734/J betreffend eines Überfalls auf eine Tankstelle in Bad Vöslau meinten Sie wörtlich: „Im letzten Jahr wurden mehr als 1000 Neuanträge nach dem VOG eingebracht“.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

 

                                                     Anfrage

 

 

  1. Wie viele Anträge nach dem VOG wurden in den Jahren 2003 bis 2012 eingebracht?

 

  1. Wie viele davon wurden, aufgeschlüsselt auf das jeweilige Jahr, bewilligt?

 

  1. Welche Delikte waren dabei vorherrschend?

 

  1. Wie viele Straftaten, in absoluten Zahlen, wurden dabei von Tätern ohne österreichische Staatsbürgerschaft begangen und welchen Staaten gehörten diese an, gegliedert in die Jahre 2003 bis 2013?

 

      5.   Wie ist Anteilsverteilung der Staatsangehörigkeiten bei den Antragsstellern

            auf Abgeltung nach dem VOG in den Jahren 2003 bis 2013?

    

  1.  Wie schätzen Sie die weitere Entwicklung hinsichtlich der Antragsstellungen     

gemäß VOG für die kommenden 3 Jahre ein?