2322/J XXV. GP
Eingelangt am 02.09.2014
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Anfrage
des Abgeordneten Christian Hafenecker
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Vorleistungen für Verbrechensopfer
Seit dem Jahr 1972 werden Opfer von kriminellen Übergriffen nach dem Verbrechensopfergesetz auf Antrag (VOG) entschädigt. Ein auf diese Art erlittener Einkommensverlust wird in Form einer Vorleistung auf Schadenersatzzahlungen beglichen. In der Beantwortung der Anfrage Nr. 1734/J betreffend eines Überfalls auf eine Tankstelle in Bad Vöslau meinten Sie wörtlich: „Im letzten Jahr wurden mehr als 1000 Neuanträge nach dem VOG eingebracht“.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende
Anfrage
5. Wie ist Anteilsverteilung der Staatsangehörigkeiten bei den Antragsstellern
auf Abgeltung nach dem VOG in den Jahren 2003 bis 2013?
gemäß VOG für die kommenden 3 Jahre ein?