2323/J XXV. GP

Eingelangt am 02.09.2014
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

des Abgeordneten Walter Rauch

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Kontoüberziehungsgebühren

Viele Menschen, die ein Girokonto besitzen, nutzen hierbei auch den Service des Überziehungsrahmens. Dadurch besteht die Möglichkeit, Geld kurzfristig zu erhalten und später wieder abzubezahlen, ohne dafür einen Kredit in Anspruch nehmen zu müssen.

Natürlich ist dieser praktische Service auch mit Kosten bzw. Gebühren verbunden. Banken verrechnen hierfür spezielle „Kontoüberziehungsgebühren“, mit denen der Aufwand für die Bank abgedeckt werden soll.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

Anfrage

1.            Gibt es gesetzliche Rahmenbedingungen, die die Höchstgrenze der Kontoüberziehungsgebühren festlegen?

2.            Wenn ja, welcher Höchstgrenze unterliegen die derzeitigen Kontoüberziehungsgebühren?

3.            Wenn nein, was spricht gegen eine gesetzlich festgelegte Höchstgrenze für Kontoüberziehungsgebühren?

4.            Werden Kontoüberziehungsgebühren von den Banken an den in Anspruch genommenen Überziehungsrahmen angepasst?

5.            Wenn ja, bitte um Staffelung der Kontoüberziehungsgebühr je nach Höhe des Betrages, welcher in Anspruch genommen wurde.

6.            Wie und nach welchem Zeitraum dürfen Kontoüberziehungsgebühren von den Banken eingehoben werden?

7.            Wie viele Beschwerden bezüglich überhöhter Kontoüberziehungsgebühren und/oder Kontoüberziehungszinsen wurden im Jahr 2014 (Stand 31.08.2014) eingebracht?

8.            Wie viele davon waren berechtigt?

9.            Wie viele Beschwerden bezüglich überhöhter Kontoüberziehungsgebühren und/oder Kontoüberziehungszinsen wurden im Jahr 2013 eingebracht?

10.         Wie viele davon waren berechtigt?

11.         Wie viele Beschwerden bezüglich überhöhter Kontoüberziehungsgebühren und/oder Kontoüberziehungszinsen wurden im Jahr 2012 eingebracht?

12.         Wie viele davon waren berechtigt?

13.         Wie schätzen Sie als Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz die derzeitige Höhe und die Konditionen von Kontoüberziehungsgebühren- und Zinsen hinsichtlich des Verbraucherschutzes ein?

14.         Haben Sie als Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz seit 2008 interveniert, damit es zu einer Senkung der Kontoüberziehungsgebühren der österreichischen Bankinstitutionen kommt?

15.         Welche konsumentenschutzpolitischen und konsumentenschutzrechtlichen

Maßnahmen wurden in diesem Zusammenhang von Ihnen konkret gesetzt?